Damit während eines Verfahrens die Ansprüche des Klagenden nicht verjähren, können Verbraucher eine Musterfeststellungsklage anstrengen oder sich einer bestehenden anschließen. Gerade während des sogenannten Dieselskandals haben das viele Autobesitzer getan. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil festgestellt, dass dieser Weg inklusive der Verjährungshemmung nur Verbrauchern, sprich Privatleuten, nicht aber Unternehmern offen steht (BGH Az. VIa ZR 591/21 vom 31.10.2022).
In dem verhandelten Fall ging es um einen VW-Fahrer, der seinen Wagen unter dem Namen seiner Firma gekauft hatte und ihn als Betriebsfahrzeug nutzte. Der BGH stellte fest, dass nach dem Wortlaut des § 608 Abs. 1 der Zivilprozessordnung eine Musterfeststellungsklage nur Verbrauchern offen stehe. Gewerbetreibende fallen laut Gericht nicht darunter. Ergo: Keine Musterfeststellungsklage, keine Verjährungshemmung.
Text: uh
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