Die vierte Säule, das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm, des am 8. April angekündigten Schutzschildes wurde am 14. Juli gestartet. Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können bis Ende August beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist auf einen Betrag von 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Die Unternehmen müssen jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllen.
Zur Unterstützung bietet der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) am Mittwoch, dem 27. Juli, zwei Webinare an:
- Energiekostendämpfungsprogramm – der VEA hilft beim Antragstellen – VEA Website
- Energiekostendämpfungsprogramm – der VEA hilft beim Antragstellen – VEA Website
Bild: Adobe Stock – JT Jeeraphun
Mehr Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen: Bundesfinanzministerium – 5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet