4 | 2018
wirtschaft im südwesten
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Mikroplastikpartikel
ECHA befragt Unternehmen
M
ikroskopisch kleine Plastikteile in den weltmeeren entwickeln
sich zu einem immer größeren Umweltproblem mit auswirkun-
gen auf das maritime Ökosystem und die menschliche nahrungs-
kette. Die eU-Kommission erwägt deshalb, die Verwendung von
„Mikroplastik“ rechtlich einzuschränken. Vor diesem Hintergrund
bittet die europäische Chemikalienagentur (eCHa) betroffene Un-
ternehmen um Hinweise hinsichtlich des bewussten Zusatzes von
Mikroplastikpartikeln in Produkten. Die eCHa führt dazu bis 11. Mai
eine Konsultation durch. Hierbei geht es um die bewusste nutzung
von Mikroplastikpartikeln. im Fokus steht sowohl das inverkehrbrin-
gen als auch die Verwendung absichtlich beigefügter Mikroplas-
tikpartikel in Produkten oder Verwendungen, welche absichtlich
Mikroplastikpartikel an die Umwelt abgeben. Mikroplastik ist häufig
in Kosmetika, Zahncreme oder reinigungsmitteln enthalten.
im rahmen der Konsultation können be-
troffene Unternehmen ihre sicht-
weise darlegen oder Bedenken
vorbringen, sofern sie mikroplas-
tische Bestandteile auch künftig
einsetzen wollen. Die Konsultation
in englischer sprache findet sich
auf der eCHa-Homepage.
sch
www.echa.eu, (Suchwort
„microplastics“)
Bild: Olexandr - Fotolia
Ausweitung von Schutzgebieten
Eindeutige Grenzen
D
as regierungspräsidium Freiburg hat im März in acht Veran-
staltungen über die geplante FFH-Verordnung informiert. „FFH“
steht für „Flora, Fauna, Habitat“ und beruht auf einer eU-richtlinie.
Zahlreiche Gebiete wurden schon vor Jahren als FFH- oder Vogel-
schutzgebietsflächen ausgewiesen; das gesamte Flächennetz wird
auch als „natura-2000“ bezeichnet. Die eU verlangt nun, dass
sämtliche FFH-Flächen durch Verordnungen rechtlich abgesichert
werden. in Baden-württemberg sind hierfür die vier regierungs-
präsidien zuständig, welche deshalb gleichlautende Verordnungen
mit jeweils regionalen Flächenauflistungen im anhang planen. neue
Flächen sollen dabei nicht aufgenommen werden, aber im Detail
können sich abweichungen ergeben. Denn der Karten-Maßstab wird
um den Faktor fünf genauer, von 1:25.000 auf 1:5.000. Dadurch
können an den bisherigen zum Teil unscharfen Grenzen kleinere
Teilflächen entfallen oder neu betroffen sein. Dies ist besonders
für Unternehmen relevant, deren Betriebsflächen direkt an FFH-
Flächen angrenzen, zum Beispiel am waldrand oder nahe an Ge-
wässern. Denn sie müssen in einzelfällen nachweisen, dass sich
durch ihre Tätigkeiten der erhaltungszustand der angrenzenden
FFH-Gebiete nicht verschlechtert.
ba
Die Verordnungsentwürfe und die neuen genaueren Karten können
ab 9. April auf den Homepages der Regierungspräsidien eingesehen
werden. Stellungnahmen sind bis 9. Juli möglich. Kontakt: Wilfried
Baumann, Tel. 0761 3858-265,
wilfried.baumann@freiburg.ihk.de