Table of Contents Table of Contents
Previous Page  55 / 76 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 55 / 76 Next Page
Page Background

4 | 2018

wirtschaft im südwesten

53

UMweLT

Praxiswissen

KOMPETENZ BEDEUTET,

DAS BAUEN DEN FACH-

LEUTEN ZU ÜBERLASSEN.

INDUSTRIEBAU

www.buehrer-wehling.de beringer-consulting.de

ZUKUNFTS

WORKSHOP

FÜR GUTE IDEEN

Attraktivere Produkte

Neue Geschäftsmodelle

Schlankere Prozesse

WIR HELFEN IHNEN

ÜBER JEDE HÜRDE

Mikroplastikpartikel

ECHA befragt Unternehmen

M

ikroskopisch kleine Plastikteile in den weltmeeren entwickeln

sich zu einem immer größeren Umweltproblem mit auswirkun-

gen auf das maritime Ökosystem und die menschliche nahrungs-

kette. Die eU-Kommission erwägt deshalb, die Verwendung von

„Mikroplastik“ rechtlich einzuschränken. Vor diesem Hintergrund

bittet die europäische Chemikalienagentur (eCHa) betroffene Un-

ternehmen um Hinweise hinsichtlich des bewussten Zusatzes von

Mikroplastikpartikeln in Produkten. Die eCHa führt dazu bis 11. Mai

eine Konsultation durch. Hierbei geht es um die bewusste nutzung

von Mikroplastikpartikeln. im Fokus steht sowohl das inverkehrbrin-

gen als auch die Verwendung absichtlich beigefügter Mikroplas-

tikpartikel in Produkten oder Verwendungen, welche absichtlich

Mikroplastikpartikel an die Umwelt abgeben. Mikroplastik ist häufig

in Kosmetika, Zahncreme oder reinigungsmitteln enthalten.

im rahmen der Konsultation können be-

troffene Unternehmen ihre sicht-

weise darlegen oder Bedenken

vorbringen, sofern sie mikroplas-

tische Bestandteile auch künftig

einsetzen wollen. Die Konsultation

in englischer sprache findet sich

auf der eCHa-Homepage.

sch

www.echa.eu

, (Suchwort

„microplastics“)

Bild: Olexandr - Fotolia

Ausweitung von Schutzgebieten

Eindeutige Grenzen

D

as regierungspräsidium Freiburg hat im März in acht Veran-

staltungen über die geplante FFH-Verordnung informiert. „FFH“

steht für „Flora, Fauna, Habitat“ und beruht auf einer eU-richtlinie.

Zahlreiche Gebiete wurden schon vor Jahren als FFH- oder Vogel-

schutzgebietsflächen ausgewiesen; das gesamte Flächennetz wird

auch als „natura-2000“ bezeichnet. Die eU verlangt nun, dass

sämtliche FFH-Flächen durch Verordnungen rechtlich abgesichert

werden. in Baden-württemberg sind hierfür die vier regierungs-

präsidien zuständig, welche deshalb gleichlautende Verordnungen

mit jeweils regionalen Flächenauflistungen im anhang planen. neue

Flächen sollen dabei nicht aufgenommen werden, aber im Detail

können sich abweichungen ergeben. Denn der Karten-Maßstab wird

um den Faktor fünf genauer, von 1:25.000 auf 1:5.000. Dadurch

können an den bisherigen zum Teil unscharfen Grenzen kleinere

Teilflächen entfallen oder neu betroffen sein. Dies ist besonders

für Unternehmen relevant, deren Betriebsflächen direkt an FFH-

Flächen angrenzen, zum Beispiel am waldrand oder nahe an Ge-

wässern. Denn sie müssen in einzelfällen nachweisen, dass sich

durch ihre Tätigkeiten der erhaltungszustand der angrenzenden

FFH-Gebiete nicht verschlechtert.

ba

Die Verordnungsentwürfe und die neuen genaueren Karten können

ab 9. April auf den Homepages der Regierungspräsidien eingesehen

werden. Stellungnahmen sind bis 9. Juli möglich. Kontakt: Wilfried

Baumann, Tel. 0761 3858-265,

wilfried.baumann@freiburg.ihk.de