3 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
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EU-Konsultation zur Bauprodukteverordnung
Fragebogen zur
neuen Rechtsvorschrift
D
ie Europäische Kommission führt bis Mitte April eine offene
Konsultation zur Bauprodukteverordnung (BauPVO) 305/2011
durch. Diese enthält sehr weitgehende Grundsatzfragen hinsicht-
lich der Vorschriften für Bauprodukte. So geht es im Fragebogen
beispielsweise darum, ob die EU-Rechtsvorschriften aufgehoben
und durch nationale Regelwerke ersetzt werden sollten. Als weitere
Gestaltungsoption wird unter anderem die Definition wesentlicher
Eigenschaften in harmonisierten Normen diskutiert, während ande-
re Eigenschaften von den Mitgliedstaaten geregelt werden könnten.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die mit der BauPVO
angestrebten Ziele noch nicht erreicht wurden. Demnach treten ins-
besondere bei der Durchführung Schwierigkeiten auf. So bestehen
etwa Unsicherheiten hinsichtlich der vorgesehenen vereinfachten
Verfahren für Kleinstunternehmen. Zu Antwortzeiten und Qualität
der Auskünfte der Produktinformationsstellen „gab es Fragen“. Auch
ein schnellerer und strafferer Normungsprozess wird als notwendig
betrachtet. Mit Blick auf die möglichen erheblichen Änderungen
wird betroffenen Unternehmen eine Teilnahme an der Konsultation
empfohlen. Weitere Informationen sowie den Onlinefragebogen gibt
es unter
https://ec.europa.eu/info/consultations.sw
Sebastian Wiekenberg, Tel. 0761 3858-268,
sebastian.wiekenberg@freiburg.ihk.deWettbewerb 100 Orte für Industrie 4.0
Lösungen im Bereich
Gesundheit und Chemie
D
er Wettbewerb „100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württem-
berg“ wird dieses Jahr quartalsweise mit je einem Themen-
gebiet ausgeschrieben. Im ersten Quartal liegt der Fokus auf der
Gesundheits- sowie auf der Chemischen Industrie. Der nächste
Stichtag für eine Bewerbung ist der
31. März
. Im Rahmen des Wett-
bewerbs zeichnet das Land innovative und anfassbare Lösungen
für die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Industrie aus. Die
gesuchten Industrie-4.0-Lösungen können sowohl neue Produkte
wie Maschinen und Anlagen als auch neue Prozesse und Dienst-
leistungen oder Software- und Vernetzungslösungen umfassen. In
erster Linie werden neue Lösungen gesucht, die bereits in der Indus-
trie umgesetzt sind und deren Mehrwert im Vergleich zu bisherigen
Lösungen konkret dargestellt werden kann. Der Wettbewerb richtet
sich in erster Linie an Unternehmen als Ausrüster und Anwender
innovativer Lösungen. Kleine und mittelständische Unternehmen im
Land Baden-Württemberg werden dabei besonders zur Einreichung
ihrer Ideen aufgerufen. Über die Bewertung und Auswahl für die
„100 Orte“ entscheidet eine Expertenjury. Weitere Informati-
onen gibt es im Internet unter
www.i40-bw.de/de/100-orte- wettbewerb,Hilfe bei der Bewerbung von der IHK.
sw
Sebastian Wiekenberg, Tel. 0761 3858-268,
sebastian.wiekenberg@freiburg.ihk.de www.buehrer-wehling.deINDUSTRIEBAU
KOMPETENZ
BEDEUTET, DAS
BAUEN DEN
FACHLEUTEN ZU
ÜBERLASSEN.