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wirtschaft im südwesten

3 | 2018

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PRaxiswissEn

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ute nachrichten für alle, die sich für einen der zahllosen auf-

träge interessieren, die die öffentliche Hand in der EU jährlich

ausschreibt: Die iHK-auftragsberatungsstelle Baden-württem-

berg bietet zukünftig die aufnahme in das amtliche Verzeichnis

präqualifizierter Unternehmen an. Das erleichtert es auch klei-

neren Unternehmen, die bisher von der aufwendigen Prozedur

abgeschreckt worden sind, sich um solche lukrative aufträge zu

bewerben.

Bisher musste jeder wettbewerber zunächst unabhängig vom auf-

tragsinhalt nachweisen, dass er geeignet ist. Dazu erforderlich war

die ständig wiederkehrende notwendigkeit, Unterlagen zu beschaf-

fen, auf aktualität zu achten und dafür sorge zu tragen, dass diese

vollständig und pünktlich bei der Vergabestelle vorliegen. Damit

ist jetzt schluss, denn mit der europäischen Vergaberechtsreform

wurde die aufnahme in ein amtliches Verzeichnis als adäquate nach-

weisform eingeführt. in Deutschland haben die iHKs die Führung

dieses „amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen“

(aVPQ) übernommen. sobald sie dort eingetragen sind, müssen

Unternehmen bei der Bewerbung um die Vergabe von Liefer- und

Dienstleistungsaufträgen oder auch freiberuflichen Tätigkeiten nicht

jedes Mal wieder einen Einzelnachweis führen.

aber es gibt noch mehr neuerungen im Vergaberecht. so hält die Di-

gitalisierung verstärkt Einzug. seit diesem Jahr ist die E-Vergabe als

obligatorisches Verfahren in der Vergabeverordnung vorgesehen.

somit wird dann auch der elektronische informationsaustausch

auf internetbasis im Hintergrund zur Regelanwendung werden.

Der Eintragung in das aVPQ geht ein Präqualifizierungsverfahren

voraus, das die iHK-auftragsberatungsstelle Baden-württemberg

anbietet. Hier werden einmal im Jahr alle erforderlichen angaben

und Dokumente über die Leistungsfähigkeit und die Eignung des

Unternehmens beziehungsweise der verantwortlichen Personen

erfasst und dem amtlichen Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Für

die Eintragung in das aVPQ erhebt die iHK-auftragsberatungsstelle

eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die

vorangestellte Präqualifizierung in Höhe von 160 Euro. in diesen

Kosten sind die komplette Erfassung sowie alle aktualisierungen

über die Laufzeit von einem Jahr enthalten.

Saskia Drescher

IHK-Auftragsberatungsstelle, Saskia Drescher, Tel. 0711 2005-1542,

saskia.drescher@stuttgart.ihk.de

GUTE GRÜNDE...

... für den Eintrag in das „Amtliche Verzeichnis präqualifizierter

Unternehmen“(AVPQ)

Weniger Aufwand:

Einmal aufgenommen im amtlichenVerzeichnis,

sind präqualifizierte Unternehmen nicht mehr gezwungen, die ge-

wünschten Eignungsnachweise bei jederAusschreibung neu zusam-

menzustellen. Die Eintragung im amtlichenVerzeichnis gilt ein Jahr.

Zeit- und Kostenersparnis:

Bei derAngebotsabgabe wird lediglich

das Zertifikat in Kopie vorgelegt, oder die zum Zertifikat zugehö-

rige Identifikationsnummer für den Zugriff auf die im amtlichen

Verzeichnis enthaltenen Nachweise an den öffentlichen Auftrag-

geber werden übermittelt. Dadurch ist eine hohe Flexibilität und

Reaktionsfähigkeit für das Unternehmen gegeben.

Höhere Rechtssicherheit

: Eine Eintragung schafft für die Unter-

nehmen und die öffentlichenAuftraggeber eine hohe Rechtssicher-

heit. Es gilt die Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber

darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln,

wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen.

Begrenztes Risiko

: Das Risiko, bei einemAusschreibungsverfahren

aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise

ausgeschlossen zu werden, wird reduziert, die Ausschlussgründe

werden minimiert.Vergabestellen haben die Eignung des Unterneh-

mens anzunehmen. Der öffentlicheAuftraggeber muss das Zertifikat

anerkennen, wenn es ihm vorgelegt wird. Zusätzlich alle Nachweise

nochmals einzufordern, ist nicht mehr notwendig.

Synchronität zur EEE:

Nachweise entsprechen denAnforderungen

der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Ein Hinweis in

der vom öffentlichenAuftraggeber verwendeten EEE auf den Eintrag

im amtlichen Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und

dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.

Auffindbarkeit in der Internetdatenbank:

Die Internetseite des

amtlichen Verzeichnisses kann als Recherchedatenbank genutzt

werden, um Unternehmen zu finden, die eventuell bei freihändigen

Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen für eine Angebots-

abgabe angesprochen werden können.

Aktualisierung der Daten und Dokumente jederzeit kosten-

frei möglich:

Auch wenn das Zertifikat ein Jahr gilt, kann man im

Laufe des Jahres immer wieder kostenfrei Aktualisierungen oder

Änderungen für das Unternehmen vornehmen.Vor allem im Hinblick

auf die Aktualisierung der Nachweise ist dies ein Vorteil.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Erleichterung für Unternehmen

Bauaufträge werden von der öffentlichen Hand häufig vergeben.

Bild: MR - Fotolia