wirtschaft im südwesten
3 | 2018
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ute nachrichten für alle, die sich für einen der zahllosen auf-
träge interessieren, die die öffentliche Hand in der EU jährlich
ausschreibt: Die iHK-auftragsberatungsstelle Baden-württem-
berg bietet zukünftig die aufnahme in das amtliche Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen an. Das erleichtert es auch klei-
neren Unternehmen, die bisher von der aufwendigen Prozedur
abgeschreckt worden sind, sich um solche lukrative aufträge zu
bewerben.
Bisher musste jeder wettbewerber zunächst unabhängig vom auf-
tragsinhalt nachweisen, dass er geeignet ist. Dazu erforderlich war
die ständig wiederkehrende notwendigkeit, Unterlagen zu beschaf-
fen, auf aktualität zu achten und dafür sorge zu tragen, dass diese
vollständig und pünktlich bei der Vergabestelle vorliegen. Damit
ist jetzt schluss, denn mit der europäischen Vergaberechtsreform
wurde die aufnahme in ein amtliches Verzeichnis als adäquate nach-
weisform eingeführt. in Deutschland haben die iHKs die Führung
dieses „amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen“
(aVPQ) übernommen. sobald sie dort eingetragen sind, müssen
Unternehmen bei der Bewerbung um die Vergabe von Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen oder auch freiberuflichen Tätigkeiten nicht
jedes Mal wieder einen Einzelnachweis führen.
aber es gibt noch mehr neuerungen im Vergaberecht. so hält die Di-
gitalisierung verstärkt Einzug. seit diesem Jahr ist die E-Vergabe als
obligatorisches Verfahren in der Vergabeverordnung vorgesehen.
somit wird dann auch der elektronische informationsaustausch
auf internetbasis im Hintergrund zur Regelanwendung werden.
Der Eintragung in das aVPQ geht ein Präqualifizierungsverfahren
voraus, das die iHK-auftragsberatungsstelle Baden-württemberg
anbietet. Hier werden einmal im Jahr alle erforderlichen angaben
und Dokumente über die Leistungsfähigkeit und die Eignung des
Unternehmens beziehungsweise der verantwortlichen Personen
erfasst und dem amtlichen Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Für
die Eintragung in das aVPQ erhebt die iHK-auftragsberatungsstelle
eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die
vorangestellte Präqualifizierung in Höhe von 160 Euro. in diesen
Kosten sind die komplette Erfassung sowie alle aktualisierungen
über die Laufzeit von einem Jahr enthalten.
Saskia Drescher
IHK-Auftragsberatungsstelle, Saskia Drescher, Tel. 0711 2005-1542,
saskia.drescher@stuttgart.ihk.deGUTE GRÜNDE...
... für den Eintrag in das „Amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen“(AVPQ)
Weniger Aufwand:
Einmal aufgenommen im amtlichenVerzeichnis,
sind präqualifizierte Unternehmen nicht mehr gezwungen, die ge-
wünschten Eignungsnachweise bei jederAusschreibung neu zusam-
menzustellen. Die Eintragung im amtlichenVerzeichnis gilt ein Jahr.
Zeit- und Kostenersparnis:
Bei derAngebotsabgabe wird lediglich
das Zertifikat in Kopie vorgelegt, oder die zum Zertifikat zugehö-
rige Identifikationsnummer für den Zugriff auf die im amtlichen
Verzeichnis enthaltenen Nachweise an den öffentlichen Auftrag-
geber werden übermittelt. Dadurch ist eine hohe Flexibilität und
Reaktionsfähigkeit für das Unternehmen gegeben.
Höhere Rechtssicherheit
: Eine Eintragung schafft für die Unter-
nehmen und die öffentlichenAuftraggeber eine hohe Rechtssicher-
heit. Es gilt die Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber
darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln,
wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen.
Begrenztes Risiko
: Das Risiko, bei einemAusschreibungsverfahren
aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise
ausgeschlossen zu werden, wird reduziert, die Ausschlussgründe
werden minimiert.Vergabestellen haben die Eignung des Unterneh-
mens anzunehmen. Der öffentlicheAuftraggeber muss das Zertifikat
anerkennen, wenn es ihm vorgelegt wird. Zusätzlich alle Nachweise
nochmals einzufordern, ist nicht mehr notwendig.
Synchronität zur EEE:
Nachweise entsprechen denAnforderungen
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Ein Hinweis in
der vom öffentlichenAuftraggeber verwendeten EEE auf den Eintrag
im amtlichen Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und
dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.
Auffindbarkeit in der Internetdatenbank:
Die Internetseite des
amtlichen Verzeichnisses kann als Recherchedatenbank genutzt
werden, um Unternehmen zu finden, die eventuell bei freihändigen
Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen für eine Angebots-
abgabe angesprochen werden können.
Aktualisierung der Daten und Dokumente jederzeit kosten-
frei möglich:
Auch wenn das Zertifikat ein Jahr gilt, kann man im
Laufe des Jahres immer wieder kostenfrei Aktualisierungen oder
Änderungen für das Unternehmen vornehmen.Vor allem im Hinblick
auf die Aktualisierung der Nachweise ist dies ein Vorteil.
Vergabe öffentlicher Aufträge
Erleichterung für Unternehmen
Bauaufträge werden von der öffentlichen Hand häufig vergeben.
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