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Wirtschaft im Südwesten

2 | 2018

30

REGIO

REPORT 

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

ANZEIGE

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Die gesetzliche Pflicht als Chance nutzen

I

n den vergangenen Jahrzehnten unterlagen die

Strukturen der Erwerbsarbeit einem Wandlungs-

prozess, die laut den Medizinsoziologen Johannes

Siegrist und Nico Dragano unter anderem mit einer

Verschiebung des Belastungsspektrums von physi-

scher zu psychomentaler Beanspruchung einherge-

gangen sind. Psychische Anforderungen können sich

auf Arbeitsinhalt und -organisation, die Arbeitszei-

torganisation (Schicht- und Nachtarbeit) beziehen.

Zudem müssen physikalische Belastungen (zum Bei-

spiel Lärm, Hitze oder Kälte, Schadstoffe in der Luft)

bei den Gefährdungsbeurteilungen mit berücksichtigt

werden. Im Jahre 1996 trat das Arbeitsschutzgesetz in

Kraft und damit einhergehend die Pflicht zur Durch-

führung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese dient

dazu, Anforderungen sowie Arbeitsbedingungen zu

beurteilen und zu gestalten. Ziel ist, Gefährdungen

für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu

minimieren.

Gesetzliche Pflicht seit 2013

Darüber hinaus besteht seit 2013 für jeden Arbeit-

geber, unabhängig von Unternehmensgröße und

Mitarbeiterzahl, gemäß Arbeitsschutzgesetz die

gesetzliche Pflicht,

die psychischen Be-

lastungen der Arbeit

zu berücksichtigen.

Hier gilt, wie auch bei

der Gefährdungsbe-

urteilung technisch-

stofflicher und phy-

sischer Belastungen,

Risikofaktoren zu er-

mitteln und geeigne-

te Maßnahmen zu er-

greifen. Diese sollten

nach der Einführung

auf ihre Wirksamkeit

hin überprüft und

eventuell angepasst

werden. Wichtig ist,

dass es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer

Belastungen ausschließlich um stressauslösende Fak-

toren geht, die durch Rahmenbedingungen am Ar-

beitsplatz entstehen, und nicht um den individuellen

psychischen Zustand der Mitarbeiter.

Bereiche, die bei der Gefährdungsbeurteilung psychi-

scher Belastungen berücksichtigt werden, betreffen

die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation, die kollegi-

alen Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung.

Unsicherheit bei Umsetzung

Einige Faktoren, wie Lautstärke oder Luftverschmut-

zungen, lassen sich leicht mit entsprechenden Mess-

geräten ermitteln. Wie geht man jedoch bei der Ermitt-

lung von nicht objektiv messbaren Belastungen wie

Schicht- und Nachtarbeit, negativem Betriebsklima

oder mangelnder Kommunikation zwischen Kollegen

oder der Unternehmensführung vor? Viele Unterneh-

mer fühlen sich bei der Umsetzung dieser Gefähr-

dungsbeurteilung unsicher. Nicht zuletzt aufgrund

der Vielzahl individueller, belastender Einflüsse am

Arbeitsplatz.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber keine Auflagen

bezüglich der Umsetzung, Verfahrensweise und Doku-

mentation macht. Dennoch ist es empfehlenswert, die

Gefährdungsbeurteilung strukturiert durchzuführen.

„Das primäre Ziel sollte nicht sein, die gesetzlichen

Auflagen zu erfüllen, sondern oberstes Ziel sollte die

Gesunderhaltung der Mitarbeiter sein. Denn bei ge-

sunden Mitarbeitern steigt deren Leistungsfähigkeit

und dadurch wiederum die Produktivität des gesamten

Unternehmens“, sagt Anne Spreitzer, IHK-Projektlei-

terin Gesundheitswirtschaft.

Unterstützung, Handlungshilfen, Informations- und

Beratungsangebote bekommen Betriebe bei den

Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeits-

schutzbehörden, den Arbeitgeberverbänden, Ge-

werkschaften und Dienstleistern wie beispielsweise

Krankenkassen.

SR

Anne Spreitzer, Projektleiterin Gesundheitswirtschaft,

Telefon: 07721 922-156,

spreitzer@vs.ihk.de

Merkblatt und Evaluation

Ein IHK-Merkblatt informiert die Mitgliedsunternehmen zum

Thema „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am

Arbeitsplatz“. Dies ist auch Thema einer kostenfreien Informa-

tionsveranstaltung am 25.April, von 17 bis 19 Uhr, in der IHK

in Villingen-Schwenningen.

Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, einen kostenlo-

sen, anonymen, kurzen Test zur Selbstevaluation zu diesem

Thema auf der IHK-Homepage unte

r www.schwarzwald-baar- heuberg.ihk.de

(Rubrik Gesundheitswirtschaft) durchzuführen.