Wirtschaft im Südwesten
2 | 2018
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REGIO
REPORT
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Die gesetzliche Pflicht als Chance nutzen
I
n den vergangenen Jahrzehnten unterlagen die
Strukturen der Erwerbsarbeit einem Wandlungs-
prozess, die laut den Medizinsoziologen Johannes
Siegrist und Nico Dragano unter anderem mit einer
Verschiebung des Belastungsspektrums von physi-
scher zu psychomentaler Beanspruchung einherge-
gangen sind. Psychische Anforderungen können sich
auf Arbeitsinhalt und -organisation, die Arbeitszei-
torganisation (Schicht- und Nachtarbeit) beziehen.
Zudem müssen physikalische Belastungen (zum Bei-
spiel Lärm, Hitze oder Kälte, Schadstoffe in der Luft)
bei den Gefährdungsbeurteilungen mit berücksichtigt
werden. Im Jahre 1996 trat das Arbeitsschutzgesetz in
Kraft und damit einhergehend die Pflicht zur Durch-
führung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese dient
dazu, Anforderungen sowie Arbeitsbedingungen zu
beurteilen und zu gestalten. Ziel ist, Gefährdungen
für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu
minimieren.
Gesetzliche Pflicht seit 2013
Darüber hinaus besteht seit 2013 für jeden Arbeit-
geber, unabhängig von Unternehmensgröße und
Mitarbeiterzahl, gemäß Arbeitsschutzgesetz die
gesetzliche Pflicht,
die psychischen Be-
lastungen der Arbeit
zu berücksichtigen.
Hier gilt, wie auch bei
der Gefährdungsbe-
urteilung technisch-
stofflicher und phy-
sischer Belastungen,
Risikofaktoren zu er-
mitteln und geeigne-
te Maßnahmen zu er-
greifen. Diese sollten
nach der Einführung
auf ihre Wirksamkeit
hin überprüft und
eventuell angepasst
werden. Wichtig ist,
dass es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen ausschließlich um stressauslösende Fak-
toren geht, die durch Rahmenbedingungen am Ar-
beitsplatz entstehen, und nicht um den individuellen
psychischen Zustand der Mitarbeiter.
Bereiche, die bei der Gefährdungsbeurteilung psychi-
scher Belastungen berücksichtigt werden, betreffen
die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation, die kollegi-
alen Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung.
Unsicherheit bei Umsetzung
Einige Faktoren, wie Lautstärke oder Luftverschmut-
zungen, lassen sich leicht mit entsprechenden Mess-
geräten ermitteln. Wie geht man jedoch bei der Ermitt-
lung von nicht objektiv messbaren Belastungen wie
Schicht- und Nachtarbeit, negativem Betriebsklima
oder mangelnder Kommunikation zwischen Kollegen
oder der Unternehmensführung vor? Viele Unterneh-
mer fühlen sich bei der Umsetzung dieser Gefähr-
dungsbeurteilung unsicher. Nicht zuletzt aufgrund
der Vielzahl individueller, belastender Einflüsse am
Arbeitsplatz.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber keine Auflagen
bezüglich der Umsetzung, Verfahrensweise und Doku-
mentation macht. Dennoch ist es empfehlenswert, die
Gefährdungsbeurteilung strukturiert durchzuführen.
„Das primäre Ziel sollte nicht sein, die gesetzlichen
Auflagen zu erfüllen, sondern oberstes Ziel sollte die
Gesunderhaltung der Mitarbeiter sein. Denn bei ge-
sunden Mitarbeitern steigt deren Leistungsfähigkeit
und dadurch wiederum die Produktivität des gesamten
Unternehmens“, sagt Anne Spreitzer, IHK-Projektlei-
terin Gesundheitswirtschaft.
Unterstützung, Handlungshilfen, Informations- und
Beratungsangebote bekommen Betriebe bei den
Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeits-
schutzbehörden, den Arbeitgeberverbänden, Ge-
werkschaften und Dienstleistern wie beispielsweise
Krankenkassen.
SR
Anne Spreitzer, Projektleiterin Gesundheitswirtschaft,
Telefon: 07721 922-156,
spreitzer@vs.ihk.deMerkblatt und Evaluation
Ein IHK-Merkblatt informiert die Mitgliedsunternehmen zum
Thema „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am
Arbeitsplatz“. Dies ist auch Thema einer kostenfreien Informa-
tionsveranstaltung am 25.April, von 17 bis 19 Uhr, in der IHK
in Villingen-Schwenningen.
Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, einen kostenlo-
sen, anonymen, kurzen Test zur Selbstevaluation zu diesem
Thema auf der IHK-Homepage unte
r www.schwarzwald-baar- heuberg.ihk.de(Rubrik Gesundheitswirtschaft) durchzuführen.




