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NACHGEFRAGT
bei Beatrix Holzbauer,
Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK), Wien
Wann sind Unternehmen bei einem Arbeitseinsatz in Österreich
von einer Meldepflicht betroffen?
Die Entsendung setzt ein grenzüberschreitendes Tätigwerden von
Arbeitnehmern, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Ös-
terreichs liegt, und die Erbringung von Arbeitsleistungen in Öster-
reich im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers voraus. Auch
kurzfristige Dienstreisen und damit verbundene Arbeitsleistungen
stellen also Entsendungen dar. Wobei es gewisse Ausnahmen für
bestimmte Arbeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer gibt.
Wie funktioniert das Meldeverfahren in Österreich?
Der entsendende deutsche Unternehmer muss vor der jeweiligen Ar-
beitsaufnahme bei der „Zentralen Koordinationsstelle des Bundes-
ministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung“
(ZKO) eine ausschließlich automationsunterstützte Meldung vor-
nehmen. Dies erfolgt mit dem sogenannten ZKO3-Formular. Auch
entsprechende Änderungen nach dem Erstellen der ZKO3-Meldung
müssen mit einem Änderungsformular (ZKO3-AE) bekanntgegeben
werden: Beispielsweise, wenn bereits gemeldete Mitarbeiter er-
kranken und diese daher nicht wie geplant in Österreich eingesetzt
werden können: Dann müssen diese storniert werden.
Welche Unterlagen müssen vor Ort in Österreich
bereitgehalten werden?
Die Entsendemeldung (ZKO3-Meldung) nebst erfolgten Änderungs-
meldungen (ZKO3-AE) sowie die Unterlagen über die Anmeldung
des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ( A1-Bescheinigung des
jeweiligen Mitarbeiters). Darüber hinaus müssen folgende Lohnun-
terlagen bereitgehalten werden und zwar für den gesamten Ent-
sendezeitraum: Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Lohnzettel
und Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege und
Lohnaufzeichnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen
betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten
Arbeitnehmers für die Dauer der Beschäftigung nach den österrei-
chischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts.
Welche Dienstleistungen bietet die Deutsche Handelskammer
in Österreich im Bereich der Entsendung an?
Wir unterstützen deutsche Unternehmen insbesondere bei der Bereit-
haltung der Unterlagen, also ZKO3-Formular, A1-Bescheinigung und
Lohnunterlagen, sodass die Unternehmer diese Unterlagen nicht ihren
Mitarbeitern beispielsweise auf die Baustelle mitgeben müssen. Bei
Bedarf sind wir auch bei der Erstellung der Entsendemeldung behilflich.
Zusätzlich bietet die Deutsche Handelskammer in Österreich weitere
Dienstleistungen im Bereich der Personalverrechnung und umsatz-
steuerrechtlichen Registrierung an.
Das Interview führte Jörg Hermle
Zur AHK Österreich
Die Deutsche Handelskam-
mer Österreich mit Sitz in
Wien gehört zum weltwei-
ten Netzwerk der Auslandshandelskammern und berät, betreut
und vertritt deutsche Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft
in Österreich auf- oder ausbauen wollen.
Weitere Informationen unter
www.dhk.at