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NACHGEFRAGT

bei Beatrix Holzbauer,

Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK), Wien

Wann sind Unternehmen bei einem Arbeitseinsatz in Österreich

von einer Meldepflicht betroffen?

Die Entsendung setzt ein grenzüberschreitendes Tätigwerden von

Arbeitnehmern, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Ös-

terreichs liegt, und die Erbringung von Arbeitsleistungen in Öster-

reich im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers voraus. Auch

kurzfristige Dienstreisen und damit verbundene Arbeitsleistungen

stellen also Entsendungen dar. Wobei es gewisse Ausnahmen für

bestimmte Arbeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer gibt.

Wie funktioniert das Meldeverfahren in Österreich?

Der entsendende deutsche Unternehmer muss vor der jeweiligen Ar-

beitsaufnahme bei der „Zentralen Koordinationsstelle des Bundes-

ministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung“

(ZKO) eine ausschließlich automationsunterstützte Meldung vor-

nehmen. Dies erfolgt mit dem sogenannten ZKO3-Formular. Auch

entsprechende Änderungen nach dem Erstellen der ZKO3-Meldung

müssen mit einem Änderungsformular (ZKO3-AE) bekanntgegeben

werden: Beispielsweise, wenn bereits gemeldete Mitarbeiter er-

kranken und diese daher nicht wie geplant in Österreich eingesetzt

werden können: Dann müssen diese storniert werden.

Welche Unterlagen müssen vor Ort in Österreich

bereitgehalten werden?

Die Entsendemeldung (ZKO3-Meldung) nebst erfolgten Änderungs-

meldungen (ZKO3-AE) sowie die Unterlagen über die Anmeldung

des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ( A1-Bescheinigung des

jeweiligen Mitarbeiters). Darüber hinaus müssen folgende Lohnun-

terlagen bereitgehalten werden und zwar für den gesamten Ent-

sendezeitraum: Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Lohnzettel

und Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege und

Lohnaufzeichnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen

betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten

Arbeitnehmers für die Dauer der Beschäftigung nach den österrei-

chischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts.

Welche Dienstleistungen bietet die Deutsche Handelskammer

in Österreich im Bereich der Entsendung an?

Wir unterstützen deutsche Unternehmen insbesondere bei der Bereit-

haltung der Unterlagen, also ZKO3-Formular, A1-Bescheinigung und

Lohnunterlagen, sodass die Unternehmer diese Unterlagen nicht ihren

Mitarbeitern beispielsweise auf die Baustelle mitgeben müssen. Bei

Bedarf sind wir auch bei der Erstellung der Entsendemeldung behilflich.

Zusätzlich bietet die Deutsche Handelskammer in Österreich weitere

Dienstleistungen im Bereich der Personalverrechnung und umsatz-

steuerrechtlichen Registrierung an.

Das Interview führte Jörg Hermle

Zur AHK Österreich

Die Deutsche Handelskam-

mer Österreich mit Sitz in

Wien gehört zum weltwei-

ten Netzwerk der Auslandshandelskammern und berät, betreut

und vertritt deutsche Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft

in Österreich auf- oder ausbauen wollen.

Weitere Informationen unter

www.dhk.at