Wirtschaft im Südwesten
2 | 2018
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REGIO
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IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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78166 Donaueschingen
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Kleine Tipps – große Wirkung
Die Arbeitnehmerentsendung
Unternehmerische Tätigkeiten über die Grenzen hinweg erfor-
dern häufig den kurz- oder langfristigen Einsatz von Mitarbei-
tern im Ausland. Dabei stellen sich zahlreiche rechtliche und
administrative Fragen zum Thema „Arbeitnehmerentsendung“.
Auch Kurzeinsätze von wenigen oder einzelnen Tagen, zum Bei-
spiel zur Montage von Maschinen, zu Wartungen, Reparaturen
oder Transportleistungen können bereits mit bestimmten ge-
setzlichen Auflagen wie Meldepflichten oder Dokumentations-
pflichten (unter anderem A1-Bescheinigung) verbunden sein.
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland gelten
grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Diese dienen
dem Schutz der Wirtschaft vor Antidumping-Löhnen sowie
Schwarzarbeit. Dabei geht es um Themen, wie beispielsweise
Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und
Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Sicherheit,
Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz.
Tipp 1
Erstreckt sich zum Beispiel die Montagetätigkeit auf die Schweiz,
sind zusätzliche Aspekte zu beachten. Wird eine Berufsausrüs-
tung durch Monteure in das Ausland mitgenommen, bietet sich
die Nutzung des Zollpassierscheinheftes CARNET ATA an, das
von der IHK ausgestellt wird. Mit Hilfe dieses Zolldokumentes
können sich Unternehmen Zoll- und Steuerabgaben ersparen.
Tipp 2
Sollen zusätzlich Waren, wie beispielsweise Küchenelemente,
endgültig ausgeführt werden, müssen Unternehmen beachten,
dass ab einem Warenwert von 1000 Euro eine elektronische
Ausfuhranmeldung vor Grenzübertritt zu erfolgen hat.
Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als
große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf
dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar
für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten
(ratgeber@vs.ihk.de).
Alle IHK-Dienstleistungen zum Thema Abwicklung von Auslands-
geschäften sind in der Broschüre „Erfolgreich im Auslandsge-
schäft“ dargestellt, die hier bezogen werden kann:
IHK-Fachbereich International
Jörg Hermle, IHK–Außenwirtschaftsexperte,
Telefon: 07721 922-123, E-Mail:
hermle@vs.ihk.deIngrid Schatter, IHK-Zollexpertin, Telefon: 07721 922-120,
E-Mail:
schatter@vs.ihk.de.
Ingrid Schatter
Jörg Hermle
Tipp 3
Zweites Außenwirtschaftsforum, 13. Juni, ganztags, Donauhallen,
Donaueschingen,
www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de.
Ein Interview zur Mitarbeiterentsendung nach Frankreich auf Seite 54