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Wirtschaft im Südwesten

2 | 2018

26

REGIO

REPORT

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

LEASING

MIETKAUF

FACTORING

Dürrheimer Strasse 1

78166 Donaueschingen

Tel: 0771 / 10 51

www.leas-it.de

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info@leas-it.de

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Kleine Tipps – große Wirkung

Die Arbeitnehmerentsendung

Unternehmerische Tätigkeiten über die Grenzen hinweg erfor-

dern häufig den kurz- oder langfristigen Einsatz von Mitarbei-

tern im Ausland. Dabei stellen sich zahlreiche rechtliche und

administrative Fragen zum Thema „Arbeitnehmerentsendung“.

Auch Kurzeinsätze von wenigen oder einzelnen Tagen, zum Bei-

spiel zur Montage von Maschinen, zu Wartungen, Reparaturen

oder Transportleistungen können bereits mit bestimmten ge-

setzlichen Auflagen wie Meldepflichten oder Dokumentations-

pflichten (unter anderem A1-Bescheinigung) verbunden sein.

Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland gelten

grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Diese dienen

dem Schutz der Wirtschaft vor Antidumping-Löhnen sowie

Schwarzarbeit. Dabei geht es um Themen, wie beispielsweise

Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und

Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Sicherheit,

Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz.

Tipp 1

Erstreckt sich zum Beispiel die Montagetätigkeit auf die Schweiz,

sind zusätzliche Aspekte zu beachten. Wird eine Berufsausrüs-

tung durch Monteure in das Ausland mitgenommen, bietet sich

die Nutzung des Zollpassierscheinheftes CARNET ATA an, das

von der IHK ausgestellt wird. Mit Hilfe dieses Zolldokumentes

können sich Unternehmen Zoll- und Steuerabgaben ersparen.

Tipp 2

Sollen zusätzlich Waren, wie beispielsweise Küchenelemente,

endgültig ausgeführt werden, müssen Unternehmen beachten,

dass ab einem Warenwert von 1000 Euro eine elektronische

Ausfuhranmeldung vor Grenzübertritt zu erfolgen hat.

Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als

große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf

dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar

für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten

(ratgeber@vs.ihk.de

).

Alle IHK-Dienstleistungen zum Thema Abwicklung von Auslands-

geschäften sind in der Broschüre „Erfolgreich im Auslandsge-

schäft“ dargestellt, die hier bezogen werden kann:

IHK-Fachbereich International

Jörg Hermle, IHK–Außenwirtschaftsexperte,

Telefon: 07721 922-123, E-Mail:

hermle@vs.ihk.de

Ingrid Schatter, IHK-Zollexpertin, Telefon: 07721 922-120,

E-Mail:

schatter@vs.ihk.de

.

Ingrid Schatter

Jörg Hermle

Tipp 3

Zweites Außenwirtschaftsforum, 13. Juni, ganztags, Donauhallen,

Donaueschingen,

www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de

.

Ein Interview zur Mitarbeiterentsendung nach Frankreich auf Seite 54