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Wirtschaft im Südwesten
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verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaa-
ten ermöglichen, bestimmte Sachverhalte konkreter zu regeln oder
auch Rechte und Pflichten aus der Verordnung auf nationaler Ebene
einzuschränken. In Deutschland ist bisher Paragraf 32 BDSG die
zentrale Norm zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Beschäftigungsverhältnis, im BDSG-neu ist es Paragraf 26. Ein Kon-
zernprivileg ist weiterhin nicht vorgesehen, die Datenübermittlung
ins Ausland bleibt daher schwierig. Vor allem vor dem Hintergrund
deutlich erhöhter Bußgelder sollte sich jedes Unternehmen mit den
Änderungen vertraut machen.
PSA-Verordnung
Die am 20. April 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/425
über persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSA-Verordnung) wird
nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 21. April 2018
endgültig angewendet. Im Gegensatz zur vorher geltenden PSA-
Richtlinie muss die PSA-Verordnung nicht mehr in nationales Recht
umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaa-
ten. Die PSA-Verordnung bringt vor allem zwei Verschärfungen: Zum
einen ist schädlicher Lärm nun als irreversible Gesundheitsgefahr
anerkannt und fällt unter die höchste Risikokategorie III. Hersteller
von Gehörschutzprodukten müssen daher Produktionskontrollen
durch eine benannte Stelle durchführen lassen. Betriebe sind ver-
pflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit diesen Produkten praktisch
zu unterweisen. Zum anderen schreibt die PSA-Verordnung erstmals
Pflichten für Händler fest: Diese haben künftig alle PSA-Produkte
auf ihre CE-Kennzeichnung zu prüfen, bevor sie diese auf dem Markt
anbieten. Gleiches gilt für die Unterlagen und Informationen, mit
der PSA versehen beziehungsweise die ihr beigefügt sein muss.
500-Euro-Schein wird abgeschafft
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat im Mai 2016 be-
schlossen, den 500-Euro-Schein Schritt für Schritt abzuschaffen.
Die Ausgabe dieser größten Euro-Banknote wird nach Verlautbarun-
gen der EZB „gegen Ende 2018“ eingestellt – ein genaues Datum
steht noch nicht fest. Zeitgleich sollen die überarbeiteten 100- und
200-Euro-Banknoten der neuen Europaserie eingeführt sein. Die
500-Euro-Banknote wird seinen Wert auf Dauer behalten: Sie kann
unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems um-
getauscht werden.
Brexit! Brexit?
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich der EU förmlich
seine Austrittsabsicht mitgeteilt und damit das zwei Jahre dauernde
Austrittsverfahren in Gang gesetzt. Danach soll ein Austrittsabkom-
men die künftigen Beziehungen zwischen dem UK und der EU regeln.
Bis heute ist unklar, ob und wie diese Verhandlungen abgeschlossen
werden können. Die fehlende Planungssicherheit macht britische
Unternehmer langsam nervös. Deutschen Unternehmen bleibt vor-
erst nur, weiterhin die Ruhe zu bewahren – und für ihr Geschäft
unsere allgemeinen Hinweise (aus Heft 10/2016, S. 50, und Heft
1/2017, S. 49) zu beachten. Denn solange die Tinte unter einem
Austrittsabkommen noch nicht trocken ist, bleibt ein ungeordnetes
Ausscheiden des UK aus dem EU-Binnenmarkt möglich. Für dieses
Worst-case-Szenario muss bei unternehmerischen Entscheidungen
Vorsorge getroffen werden.
Barbara Mayer, Friedrich Graf von Westphalen & Partner
IMPRESSUM
„WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN“
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