Seit dem 1. Januar gelten die Regelungen des Verpackungsgesetzes für den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Das Landesumweltministerium hat Ende Mai sein Merkblatt aus dem November mit Erläuterungen dazu aktualisiert. So enthält es einige Klarstellungen und ergänzende Hinweise zu den Paragrafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel, wie umfangreich Restaurationsbetriebe mindestens auf das Mehrwegangebot hinweisen müssen.
Spannend und hilfreich für betroffende Gastronomen sind die Ausführungen ab Seite 11, in denen gängige Irrtümer im Umgang mit der Mehrwegangebotspflicht aufgriffen und klargestellt werden.
Text: uh
Bild: Adobe Stock – Robert Kneschke
Link zur Information des Ministeriums sowie zu Merkblättern der DIHK und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) unter www.ihk.de/freiburg -5652568