Der Bundesrat hat Ende November dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiG) zugestimmt. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Veränderungen gibt es beispielsweise im Prüfungswesen und bei der Mindestausbildungsvergütung. So wurden neue Bezeichnungen für die Fortbildungsstufen, neue Regeln zur Teilzeitausbildung und zur Freistellung von Prüfenden eingeführt. Die IHKs sind zurzeit dabei, die Gesetzesänderungen umzusetzen. Was dies konkret für die Unternehmen bedeutet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
„Das neue Berufsbildungsgesetz setzt wichtige Impulse, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen und zu stärken“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweizer. „Die neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional machen endlich auch sprachlich deutlich, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig ist. Mit den neuen Begriffen als Klammer für die große Vielfalt der höheren Berufsbildung können wir noch besser den Blick von Eltern, Lehrern und Schulabgängern auf die berufliche Bildung lenken und sie als gute Alternative zum Studium herausstellen“, so Schweitzer. Das helfe den Unternehmen, ihren Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften besser zu decken.
Wichtig sei es auch, einen Teil der Prüfungen künftig von zwei statt drei Prüfern abnehmen zu lassen, um die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer nicht unnötig zu belasten. Damit könne in Zukunft trotz Fachkräftemangel und Termindruck das erfolgreiche, ehrenamtliche Prüfungsmodell in der beruflichen Bildung fortgesetzt werden. „Dafür haben wir uns als DIHK stark gemacht. Noch besser wäre es allerdings, wenn diese Regelung für alle praktischen Prüfungen greifen würde“, sagte Schweitzer.
„Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz machen wir die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver. Wir stärken damit das duale System, um das uns schon heute viele Länder beneiden“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Sie hoffe, dass sich noch mehr junge Leute für eine Ausbildung entscheiden. Das Berufsbildungsgesetz gilt laut Bundesbildungsministerium als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt. Zuletzt wurde es im Jahr 2005 umfassend überarbeitet. Die jetzige Novelle hatte das Bundeskabinett im Mai 2019 auf den Weg gebracht.
dihk/mae