Obwohl deutsche Unternehmen weltweit die höchsten Steuern zahlen, kommen Meldepflichten auf sie zu, um die globale Mindestbesteuerung nach OECD sicherzustellen. Wie, wer und bis wann, erklärt unser Fachautor.

Deutsche Kapitalgesellschaften müssen bis zum 28. Februar beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine sogenannte Gruppenträgermeldung abgeben, um die Umsetzung der internationalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent zu beweisen. Hintergrund dieser neuen Regel ist, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verhindern möchte, dass Unternehmen zu wenig Steuern zahlen …
Man sollte nun meinen, die hochbesteuerten deutschen Unternehmen stünden nicht im Fokus. Noch in Ausgabe 2024 von „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“, dem Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF), lässt sich nachlesen, dass deutsche Kapitalgesellschaften mit 29,93 Prozent Steuern auf Gewinne im internationalen Vergleich die höchste Steuerbelastung haben. Vermeintlich knapp hinter Japan – aber nur dank einer vom BMF geschönten Gewerbesteuerbelastung. Denn das BMF legte einen veralteten Durchschnittshebesatz von 403 Prozent zugrunde, die Deutsche Industrie und Handelskammer ermittelt diesen richtig mit 435 Prozent. Das ergibt
31 Prozent Steuern auf Gewinne – absolute Weltspitze! Gleichwohl kommen auch auf unsere hochbesteuerten deutschen Unternehmen neue Meldepflichten zu, um die globale Mindestbesteuerung von schlappen
15 Prozent sicherzustellen.
Konzerne im Fokus
Betroffen sind glücklicherweise aber nur solche Gesellschaften, die Teil eines Konzerns mit einem Umsatz von 750 Millionen Euro sind, also große Konzerne. Als erste Fallgruppe sind dies deutsche Kapitalgesellschaften, die an der Spitze eines großen Konzerns stehen, sie sind dann der sogenannte Gruppenträger. Auch bei hohen deutschen Steuersätzen ist es natürlich möglich, dass durch ausländische Tochtergesellschaften insgesamt eine zu niedrige Konzernsteuer-
belastung entsteht, dem will man begegnen.
Aber auch kleine inländische Tochtergesellschaften von großen ausländischen Konzernen sind meldepflichtig. Entweder als oberste deutsche Muttergesellschaft, zum Beispiel als deutsche Holding von mehreren weiteren nachfolgenden Gesellschaften (Fallgruppe zwei). Diese Muttergesellschaft ist dann der „Gruppenträger“ und hat dem BZSt zu melden.
Sind dagegen mehrere deutsche Gesellschaften gleichgeordnet, soll durch die Gruppenträgermeldung nun der Gruppenträger bestimmt werden, der die Pflichten zu entsprechenden Meldungen übernimmt. Das ist die dritte Fallgruppe. In der vierten und letzten Fallgruppe gibt es nur eine deutsche Geschäftseinheit und diese ist dann meldepflichtig, wenn sie Teil eines großen Konzerns ist – sei sie selbst auch noch so klein.
Die Meldung wird zukünftig jährlich über ein gesondertes Portal beim BZSt einzureichen sein. Bei einer Gruppengesellschaft mit einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr endet die Frist für die erste Meldung am 28. Februar. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verlängert sich die Frist auf den 28. Februar 2026.
Was zu melden ist
Zu melden sind Name und Anschrift des Gruppenträgers sowie seine Steueridentifikationsnummer; ferner ist der Gruppenträger zu „charakterisieren“, das heißt, es ist anzugeben, ob es sich um eine inländische Muttergesellschaft oder eine ausgewählte deutsche Geschäftseinheit unter mehreren Schwestergesellschaften handelt. Sofern die Meldung über einen Vertreter (Steuerberater oder Ähnliches) abgegeben wird, sind dessen Namen und Kontaktangaben ebenfalls zu übermitteln. Wer sich fragt, ob er hier schon längst hätte tätig werden können, kann beruhigt sein: Vor dem 2. Januar 2025 konnte das Bundeszentralamt für Steuern die angeforderten Meldungen noch nicht entgegennehmen. Über Einzelfragen informiert das BZSt auf seiner website www.bzst.de unter dem Stichwort globale Mindestbesteuerung – Pillar 2.
So zahlen Sie, liebe Unternehmer, nicht nur hohe deutsche Steuern, sondern tragen auch dazu bei, den internationalen Steuerwettbewerb zu regulieren.
Stephan Karl Schultze
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter von Loeba Treuhand Lörrach