Richtige unternehmerische Entscheidungen stehen und fallen damit, dass Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten in ihrer Vernetzung zutreffend berücksichtigt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer sind deshalb mehr und mehr auf kompetente Beratung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater angewiesen. Unser Seminarzyklus vermittelt das erforderliche Basiswissen, um die unternehmerischen Zielsetzungen klar formulieren und alternative Gestaltungsmöglichkeiten problemlos diskutieren zu können.
Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen D/EU-CH
Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen sind für Unternehmen schon lange Alltag. Für die Abrechnung dieser Leistungen ergeben sich Herausforderungen. Der Abrechnende muss wissen, wo der umsatzsteuerliche Leistungsort ist, wer die Steuer schuldet, welche besonderen Pflichtangaben in die Rechnungen aufzunehmen sind und wie die Meldung in der Umsatzsteuererklärung zu erfolgen hat. Gegebenenfalls muss auch eine Registrierung im Ausland erfolgen.
Anhand von Praxisbeispielen geht es um folgende Themen:
- Ort der sonstigen Leistung – allgemeine und Sonderregelungen zum Leistungsort
- Abgrenzung: Lieferung, Dienstleistung, Werklieferung, Werkleistung
- Umkehr der Steuerschuld (reverse charge) – Bezugsteuer (Schweiz)
- Dienstleistungen für ausländische Kunden („Dienstleistungexport)
- Dienstleistungen von ausländischen Anbietern („Dienstleistungsimport)
- Besonderheiten bei speziellen Dienstleistungen (zum Beispiel elektronische Dienstleistungen)
- Dienstleistungskommission (Subunternehmer)
- Besonderheiten bei der Rechnungstellung
- Meldepflichten für Dienstleistungen
- Registrierung im In- und Ausland.
Die Veranstaltung findet am 31. Januar am IHK Standort Konstanz und am 1. Februar am IHK Standort Schopfheim statt. Beginn ist 16 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro.
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Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Lieferungen D/EU-CH
Das Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmen vor größte Herausforderungen. Dies gilt besonders für den Import und Export von Waren. Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen durchführen, benötigen Kenntnisse der Regelungen, die im Binnenmarkt und im Ausland gelten. Muss mit deutscher, ausländischer oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden? Fehler können hier teuer werden.
Anhand von Praxisbeispielen geht es um folgende Themen:
- Abgrenzung: Lieferung, Werklieferung, sonstige Leistung
- Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen
- Buch- und Belegnachweise, Gelangensbestätigung, USt-ID-Nr.
- Einfuhren aus dem Drittland
- Reihen- und Dreiecksgeschäfte
- Werklieferungen und andere Lieferungen, die im Ausland der Umsatzsteuer unterliegen
- Reverse-Charge-Verfahren
- Steuerpflicht, Registrierung, Fiskalvertretung in der Schweiz
- Zusammenfassende Meldung
- Vorsteuervergütungsverfahren.
Die Veranstaltung findet am 17. Januar am IHK Standort Schopfheim und am 19. Januar am IHK Standort Konstanz statt. Beginn ist 16 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro.
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Information und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen finden Sie unter www.ihk.de/konstanz – 1661744
Ansprechpartnerin ist Martina Muffler
Telefon: 07531 2860-118
Mail: martina.muffler@konstanz.ihk.de