Die IHK nimmt eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf unterschiedlichen Feldern der Wirtschaft wahr und entlastet damit den Staat. In dieser Serie stellen wir die Aufgaben vor.
In der zweiten Folge widmen wir uns den hoheitlichen Aufgaben in der beruflichen Bildung und haben dazu mit Alexandra Thoß, der Leiterin der Ausbildungsabteilung bei der IHK, gesprochen.
Frau Thoß, viele der hoheitlichen Aufgaben der IHK fallen in den Bereich der beruflichen Bildung und somit in Ihren Aufgabenbereich. Welche Aufgaben gehören dazu?
Hoheitliche Aufgaben sind erst einmal alle Aufgaben, die der IHK vom Staat übertragen wurden. In unserem Fall ist das alles rund um die Ausbildung und die berufliche Weiterbildung, was im Berufsbildungsgesetz geregelt ist. Wir unterstützen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in allen relevanten Phasen der Ausbildung. Los geht es erst einmal bei der Prüfung, ob ein Betrieb überhaupt ausbilden darf, und der sogenannten AEVO, der Ausbildereignungsprüfung. Dann geht es weiter mit der Prüfung und Registrierung von Ausbildungsverträgen. Durch unser neues Bildungsportal ist das sehr viel einfacher geworden, da im Onlinevertrag schon viele Plausibilitätsprüfungen hinterlegt sind, die wir vorher händisch prüfen mussten. Wird zum Beispiel zu wenig Ausbildungsvergütung eingetragen, kann der Vertrag nicht registriert werden. Über die Ausbildungszahlen führen wir außerdem eine monatliche Statistik, die wir an den DIHK und das Statistische Landesamt für die Erhebung der jährlichen Bundesstatistik weitergeben. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehört weiterhin auch die Überwachung der Ausbildungsqualität – sprich, dass der oder die Auszubildende gut betreut wird, alle für die Ausbildung relevanten Inhalte lernt und so weiter. Und dann natürlich die Organisation der gesamten Prüfungen und der Ausstellung der Zeugnisse.
Sie hatten auch die berufliche Weiterbildung erwähnt. Wie sieht es damit aus?
Innerhalb der Weiterbildung ist nur ein gewisser Teil hoheitlich. Hier handelt es sich ausschließlich um die Prüfungen der sogenannten Prüfungslehrgänge – jene bundeseinheitlichen Lehrgänge, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Die Durchführung der Lehrgänge selbst ist nicht hoheitlich. Das bedeutet, wo man einen Lehrgang absolviert beziehungsweise wie man sich auf die Prüfung vorbereitet, ist frei. Die Prüfung gibt es allerdings nur bei der IHK. Das betrifft die meisten Fachwirte, Industriemeister und Betriebswirte.
Ein weiterer Punkt innerhalb der hoheitlichen Aufgaben ist die Errichtung des Berufsbildungsausschusses. Was verbirgt sich hinter ihm?
Jede IHK hat einen Berufsbildungsausschuss, der paritätisch besetzt ist aus Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Schulvertretern. Gemeinsam treffen sie Entscheidungen über Belange der beruflichen Bildung in der Region, also Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und generell berufliche Fortbildung. Sie entscheiden zum Beispiel, wie das Berichtsheft zu führen ist oder über neue Verordnungen, beispielsweise für Zusatzqualifikationen oder Fortbildungen, die in der Region benötigt werden. Jede IHK macht zudem Vorschläge für Mitglieder im DIHK-Bildungsausschuss – der bundesweiten Instanz.
Worin sehen Sie den Vorteil, dass die IHK all diese Aufgaben vom Staat übertragen bekommen hat?
Aus meiner Sicht gibt es zwei große Vorteile. Zum einen: Irgendeine Stelle muss über eine entsprechende Personalkapazität und Fachkompetenz verfügen, um die Aufgabe zu stemmen. Und die haben wir gemeinsam mit den anderen Kammern wie der Handwerkskammer, der Steuerberaterkammer und so weiter, mit denen wir gemeinsam die hoheitlichen Aufgaben der Ausbildung tragen. Zum anderen ist die Nähe zu den Betrieben ein großer Vorteil. Da es sich bei den Ausbildungsbetrieben gleichzeitig um unsere Mitgliedsunternehmen handelt, haben wir engen Kontakt zu ihnen. Diesen Kontakt pflegen wir und tun unser Bestes, um die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe bestmöglich zu betreuen.
Interview: doe
Bild: Halfpoint – Adobe Stock
Einen Überblick über alle hoheitlichen Aufgaben der IHK gibt es unter www.konstanz.ihk.de/hoheitliche-aufgaben