Um in der Coronakrise schnell und unbürokratisch zu helfen hat Baden-Württemberg Ende März als eines der ersten Länder Soforthilfen für die Unternehmen aufgelegt – zunächst als reines Landesprogramm, später in Zusammenarbeit mit dem Bund. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte bei der Vorstellung des Landesprogrammes: „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln. Wir müssen uns jetzt schnell um die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen und die kleinen Unternehmen kümmern, denen die Aufträge wegbrechen.“ IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez unterstreicht: „Solch eine vorübergehende staatliche Absicherung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Die oft geschlossenen Betriebe leisten einen starken Solidarbeitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Sie sind an der finanziellen Schieflage ihres Unternehmens völlig schuldlos. Die Hilfen wurden in einem gemeinsamen Kraftakt an den Start gebracht. Sie sind ein wichtiges Element zur Zukunftssicherung Soloselbstständiger, kleiner Unternehmen und des Mittelstandes.“
Ziel: Abwenden der befürchteten Insolvenzwelle
Der Beschluss und die schnelle Umsetzung wurden von den Kammern im Land begrüßt. „Landtag und Landesregierung haben das richtige Zeichen gesetzt, sich mit aller Macht gegen die Krise zu stemmen und dabei eine drohende Insolvenzwelle in großen Teilen abzuwenden“, sagt Thomas Albiez. Damit die Soforthilfen schnell bei den Betrieben ankommen, trat die Landesregierung an die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern mit der Bitte zur Zusammenarbeit heran.
Diese haben die Aufgabe übernommen, die Anträge auf Soforthilfe zu prüfen und an die L-Bank zur abschließenden Bearbeitung weiterzuleiten.
„Konkret hieß das: Wir benötigten eine IT-Infrastruktur, um einen schnellen Workflow zu garantieren und genügend personelle Ressourcen, um die Anträge möglichst rasch zu bearbeiten und weiterzuleiten“, so IHK-Justiziar Wolf-Dieter Bauer. Land und Kammern einigten sich darauf, dass die Anträge in die IT-Struktur der Kammern hochgeladen werden sollten und somit online geprüft und weitergeleitet werden konnten. „Diese IT-Struktur konnten wir in enger Abstimmung mit unseren IT-Spezialisten untereinander schnell zur Verfügung stellen. Parallel dazu haben sich rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklärt, die Anträge in zwei Schichten und auch samstags zu bearbeiten.“ Zudem wurde ein Hotlineteam gebildet, das die aufkommenden Fragen der Antragsteller beantworten sollte.
„Der Teufel steckt natürlich immer im Detail“, so Wolf-Dieter Bauer. Vor allem bei der Berechnung der Liquiditätslücke mussten Unklarheiten ausgeräumt werden. Sind Unterhaltsaufwendungen Fixkosten? Kann man für die persönliche Lebensführung einen Pauschalbetrag ansetzen? Wie sind private Krankenversicherungen zu behandeln? Solche und viele weitere Fragen konnten erst im Laufe des Bearbeitungsprozesses zwischen Land und Kammern geklärt werden, so Bauer.
Wurde die Liquiditätslücke nicht plausibel dargestellt, wurde der Antrag wieder an den Antragsteller zur Korrektur zurückgegeben. „Dies wie auch kleinere Fehler wie die fehlende Unterschrift unter dem Antrag haben das Verfahren leider verzögert.“
Mehr als 100 Anfragen konnte das Hotlineteam telefonisch und per E-Mail beantworten. Gerade die typischen Kleinunternehmen – beispielsweise Gastronomen, Nagelstudios, Massagepraxen oder Freiberufler – hatten besonderen Beratungsbedarf“, so Bauer. „Man wollte da ja nichts falsch machen, schließlich leistet man mit der Unterschrift ja auch eine eidesstattliche Versicherung.“
Anfang April kamen zu den Soforthilfen des Landes die Bundeshilfen hinzu. „Zu diesem Zeitpunkt wurden die Antragsformulare auf Land und Bund aufgeteilt und auch modifiziert. Durch diese Verzahnung der Zuschussprogramme konnten beide Antragswege optimal ergänzt werden.
Kurz darauf hatte das Bundeskabinett zudem ein neues Kreditprogramm beschlossen, das vor allem mittelständischen Unternehmen mit einer hundertprozentigen Staatshaftung vorübergehend den Zugang zu Geldern erleichtern soll. „Die Erleichterungen beim Kreditprogramm sind ein richtiger Schritt und ungemein wichtig für unseren Mittelstand“, sagt Thomas Albiez. Auch das neue Kreditprogramm war wichtiger Teil der Beratungen durch das Team der Coronahotline.
Sehenswerte Bilanz
Die Bilanz kann sich sehen lassen: „Bis Ende April konnten wir rund 11.000 Zuschussanträge durchleiten. Insgesamt haben die Kammern in dieser Zeit fast 360.000 Anträge geprüft und an die L-Bank weitergeleitet. „In der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg könnten rund 21.000 Betriebe im Falle eines Liquiditätsengpasses von dem bereits existierenden Zuschussprogramm Gebrauch machen, sofern sie die vorgegebenen Kriterien erfüllen“, so Wolf-Dieter Bauer.
Zum Förderpaket hinzugekommen sei die Beratung der IHK zu möglichen Steuerstundungen, zum Kurzarbeitergeld wie auch die Unterstützung von Start-ups. „Als IHK-Organisation dürfen wir stolz darauf sein, unseren Unternehmen so schnell und unbürokratisch geholfen zu haben. Natürlich macht das die Umsatzausfälle nicht wett, aber wir können in vielen Fällen dazu beitragen, eine schwierige Zeit wenigstens einigermaßen zu überbrücken. Wir setzen uns jetzt dafür ein, die Lockerungen auszuweiten – selbstverständlich unter Beachtung der hygienischen Standards“, so Thomas Albiez. „Das sollten wir mutig angehen.“
Nähere Informationen zum Schnellkredit sind abrufbar unter www.ihk-sbh.de/corona.
bk
Wolf-Dieter Bauer, Fachbereich Recht und Steuern
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