Noch bis zum 22. März können sich Unternehmer aus dem IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee für die IHK-Wahl im Juli 2024 aufstellen lassen. Was es bedeutet, Mitglied der IHK-Vollversammlung zu sein, darüber berichtet Karin Schweden aus Konstanz, die seit 2014 dabei ist.
Frau Schweden, Sie sind seit vielen Jahren Mitglied der IHK-Vollversammlung. Warum haben Sie für die Vollversammlung kandidiert?
Karin Schweden: Ich wurde von einem anderen IHK-Mitglied auf die Vollversammlungswahl aufmerksam gemacht. Ich fand es sofort sehr interessant, mich für meine Berufsgruppe, den Einzelhandel, einzusetzen. Die Entscheidung ist mir deswegen nicht schwergefallen.
Wie kann man sich die Mitarbeit in der IHK-Vollversammlung vorstellen?
Drei Mal im Jahr kommt die IHK-Vollversammlung zusammen. Die Sitzungen finden mal am Bodensee und mal am Hochrhein statt. Im Vorfeld bekommen wir die Tagungsunterlagen zugeschickt und haben so die Möglichkeit, uns auf die Sitzung vorzubereiten. Als IHK-Mitglied kann ich aber auch Themen, die ich gerne mit den anderen erörtern möchte oder die besonders wichtig für meine Branche sind, einbringen. Die Sitzungen dauern in der Regel vier Stunden und bieten auch Raum für Austausch.
Durch meine Zeit in der IHK-Vollversammlung habe ich nicht nur spannende Unternehmerinnen und Unternehmer kennengelernt, sondern viel über andere Branchen und unsere Region erfahren.
Warum haben Sie mehrfach kandidiert?
Ich schätze es sehr, ein IHK-Mitglied zu sein. Als Mitglied der Vollversammlung konnte ich über den Tellerrand hinausschauen und dies war in den vergangenen Jahren sehr spannend für mich. Vorher hatte ich keine Vorstellung, wie viel Arbeit hinter der IHK steckt und was in unserer Region durch die IHK bewegt wird. Für mich ist die IHK jederzeit Ansprechpartner, wenn ich Fragen zu meinem Betrieb habe. Wenn es um Rechtsfragen geht, hat man kompetente Anwälte am Telefon, die einem mit gutem Rat zur Seite stehen können. Auch beim Fachkräfteaustausch aus dem Ausland hat die IHK mich kompetent unterstützt. So habe ich über die IHK eine Fachkraft aus dem Iran gewinnen können.
Die IHK stärkt und fördert unsere regionale Wirtschaft übergreifend im Dreiländereck genauso wie im westlichem Bodenseeraum und das ist für uns alle sehr wichtig. Mich hier ehrenamtlich zu engagieren, war für mich Ehrensache.
Sie werden bei der kommenden IHK-Wahl im Sommer nicht erneut antreten. Warum haben Sie sich gegen eine Kandidatur entschieden?
Irgendwann steht überall ein Generationenwechsel an. Ich war zehn Jahre dabei, jetzt ist es Zeit für jüngere IHK-Mitglieder. Es tut jedem Parlament gut, wenn neue Köpfe mit neuen Ideen dazukommen. Eines wäre mir aber schon wichtig: Ich würde mich sehr freuen, wenn noch mehr Frauen für die Vollversammlung kandidieren würden.
Text: hw
Bild: Achim Mende
Bild: IHK Konstanz
Kandidatin oder Kandidat werden
Die im Wahlbezirk wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist.
Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag).
Der Wahlausschuss fordert hiermit alle Wahlberechtigten auf, bis zum Freitag, 22. März, 24 Uhr, jeweils für ihren Wahlbezirk und ihre Wahlgruppe (vgl. oben Ziff. 3), Wahlvorschläge bei ihm einzureichen.
Verspätet eingegangene Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein, so greifen die Regelungen gem. § 12 Abs. 6 WahlO.
Für die Wahlvorschläge stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Formblätter zur Verfügung, die telefonisch unter 07531 2860-136 oder per E-Mail bei barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de angefordert werden können.
Die Wahlvorschläge sind zu senden an:
IHK Hochrhein-Bodensee
RAin Barbara Schlaberg
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz.
Die Übermittlung per Fax 07531 2860-41137 oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail an barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de
ist zulässig.