Zum Jahresbeginn 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die Meisterprämie und die Meistergründungsprämie ausschließlich im Bereich des Handwerks eingeführt. Diese sieht vor, dass jeder Absolvent, der eine Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abschließt, eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhält.
„Die Zahlung eines Aufstiegsbonus ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für die Leistung eines Weiterbildungsteilnehmenden und eine Aufwertung der beruflichen Weiterbildung. Daher begrüßen wir die Meisterprämie vom Grundsatz her. Sie ist eine direkte Investition in dringend benötigte Fach- und Führungskräfte. Aber nicht nur das Handwerk ist vom Fachkräftemangel betroffen. Viele Betriebe anderer Branchen, so beispielsweise aus dem Gastgewerbe oder dem Transportwesen, finden immer weniger Fach- und Führungskräfte oder Unternehmensnachfolger“, sagt Michael Steiger, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses.
Notwendige Mittel aufstocken
Ein Aufstiegsbonus für Weiterbildungswillige dürfe deshalb nicht allein an der Kammerzugehörigkeit und am Abschluss des Handwerksmeisters festgemacht sein. „Das bedeutet, dass auch Absolventen der IHK-Abschlussprüfungen (beispielsweise Betriebswirte, Meister, Fachwirte oder Fachkaufleute) diesen Aufstiegsbonus erhalten müssen“, so Michael Steiger. Die Vollversammlung wird die Landesregierung auffordern, den Aufstiegsbonus auf alle höheren Bildungsabschlüsse auszuweiten und die dafür notwendigen Mittel im Landeshaushalt aufzustocken.
Wie Clemens Boog, Vorsitzender des IHK-Berufsbildungsausschusses, berichtete, werden mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die Abschlussbezeichnungen Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional für die Fortbildungsabschlüsse eingeführt. „Diese Begriffe bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck und unterstreichen die Praxisnähe sowie die besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern“, so Boog.
Der Zusatz „Professional“ gewährleiste die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen. Die neuen Bezeichnungen seien zudem ein wichtiger Beitrag zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland.
Neue Initiative für Bürokratieabbau
Auch beim Bürokratieabbau starten die Industrie- und Handelskammern im Land eine neue Initiative. „Hier geht es eher darum, Schlimmeres zu verhindern als Verbesserungen zu erzielen“, so IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos-Boyd. Die IHKs in Baden-Württemberg seien dabei in direktem Kontakt mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, um in diesem Thema voranzukommen. „Wir werden dieses Jahr noch die Vorsitzende des Normenkontrollrats in die Region bitten, um mit ihr an konkreten Beispielen Bürokratieentlastungen zu besprechen. Auch auf europäischer Ebene setzen wir uns dafür ein, dass Bürokratieentlastung sozusagen gesetzlich verankert wird. Dies geschieht unter dem Begriff des „think small first“-Prinzips“, so die IHK-Präsidentin.
Text:bk/kat
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