Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (ratgeber@vs.ihk.de).

Der Transport radioaktiver, explosiver, brennbarer, giftiger und ätzender Chemikalien zieht eine ganze Reihe von Gefahrgut-Vorschriften nach sich. Das Regelwerk wird fortlaufend angepasst und ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nicht immer einfach zu überblicken. Genau hier setzt das IHK-Gefahrgutbüro an: Ausgewiesene Sicherheitsexperten beraten die IHK-Mitgliedsunternehmen mit Tipps und Informationen für die tägliche Arbeit. Das IHK-Gefahrgutbüro wurde 1990 gegründet, ist vor Ort angesiedelt bei der IHK Reutlingen und vertritt seither die Interessen der IHKs Bodensee-Oberschwaben, Reutlingen und Schwarzwald-Baar-Heuberg im Bereich des Transportes gefährlicher Güter. Seit 2007 organisiert das Büro die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten auf dem Gebiet der IHK Nordschwarzwald. Es führt Gefahrgutprüfungen durch und ist außerdem zuständig für die Überprüfung und Anerkennung der Schulungsveranstalter.
ADR-Schein für Gefahrgutfahrer
Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer. Diese müssen den ADR-Schein, auch als Gefahrgutschein bekannt, vorweisen können.
Gefahrgutbeauftragter
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, sofern keine Ausnahmen zur Freistellung gelten. Der bestellte Gefahrgutbeauftragte muss im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein.
IHK-Gefahrgutseminare 2019
Das IHK-Gefahrgutbüro bietet Fachkundeseminare im Bereich Gefahrgut, Ladungssicherung und Abfallrecht an. Ein Überblick über das Seminarangebot 2019 in Villingen-Schwenningen:
Gefahrgutschulung 1.3 ADR
20. Februar 2019
4. Juni 2019
Entsorgungsfachbetrieb
Grundlehrgang: 20. – 23. Mai 2019
Fortbildung: 3./4. Juni 2019
Betriebsbeauftragter Abfall
Grundlehrgang: 20. – 24. Mai 2019
Fortbildung: 3./4. Juni 2019
Beförderung von Lithiumbatterien
25. Juni 2019
Gefahrgutschulung Seeverkehr
18. November 2019
Ladungssicherung für Verlader
12. Dezember 2019
Inhouse-Schulungen Gefahrgut
Mit den regelmäßigen Änderungen im Gefahrgutrecht steigt gerade für kleine und mittlere Unternehmen der Informations- und Schulungsbedarf stetig an. Auf Wunsch berät das Gefahrgutbüro individuell und entwickelt auch maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Unternehmen – gerne auch als Inhouse-Schulungen und -Beratungen.
Ständige Weiterbildung
Neben den hoheitlichen Aufgaben der IHK organisiert das Gefahrgutbüro deshalb Zertifikatslehrgänge zum Gefahrgutausbilder und Seminare zu allgemeinen Vorschriften im Gefahrguttransport (ADR 1.3), Gefahrguttransporte im Luftverkehr (IATA DGR), Ladungssicherung sowie Abfallwirtschaft und Entsorgung. Ein Großteil der vom IHK-Gefahrgutbüro angebotenen Seminare findet auch bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen statt. „Gefahrgutvorschriften sind sehr lebendig“, erklärt Fachberater Klaus Hill. „Neue Techniken und der ständige Wandel machen es unabdingbar, immer auf dem neuesten Stand zu sein.“ Er ist seit 1995 selbst Gefahrgutbeauftragter und weiß, wie wichtig es ist, sich in diesem Gebiet ständig weiterzubilden.
Änderungen im Gefahrgutrecht 2019
Die ersten Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter wurden von der Expertengruppe „Transport gefährlicher Güter“ des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen im Jahr 1956 veröffentlicht. In Europa haben sich daraus die einzelnen Regelwerke für die verschiedenen Verkehrsträger entwickelt. Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) änderten sich zum 1. Januar 2019 beziehungsweise ändern sich mit einer Übergangsfrist zum 1. Juli 2019. Die Änderungen beinhalten beispielsweise Anpassungen in der Gefahrgutliste oder neue Klassifizierungen von Gegenständen mit gefährlichen Gütern sowie von ätzenden Stoffen und Gegenständen. Für Lithiumbatterien gelten neue Verpackungshinweise. Geändert werden auch die Bau- und Prüf-Vorschriften. Betroffen sind Unternehmen, die gefährliche Güter einschließlich Abfälle herstellen, damit handeln oder diese versenden, verpacken, verladen, befördern, lagern und umschlagen. Die Änderungen gelten für Gefahrgutbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Klassifizierung und Sicherheitsdatenblatterstellung sowie für QM- und Umweltauditoren, Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte und Kontrollbehörden.
IHK-Service
Fragen zum Thema beantwortet:
Klaus Hill, Fachberater, IHK-Gefahrgutbüro
Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
Telefon: 07121 201-326, hill@reutlingen.ihk.de