Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (ratgeber@vs.ihk.de).
Zum 1. Juli 2019 jährt sich die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in das deutsche Recht. Die Bilanz nach zwölf Monaten zeigt, dass die Umsetzung bei vielen Reisebüros für großen Unmut sorgt. Reisevermittler sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend vor der Buchung aufzuklären. Diese Informationspflicht bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen einen erheblichen Zeitaufwand. Ein Unterlassen der Aufklärung kann zur Abmahnung führen.
Worum geht es?
Langfristig sollen die Änderungen zu einer europaweiten Harmonisierung im Reiserecht führen und den Verbraucherschutz stärken. Seit der Novellierung wird das Reisebüro beim Verkauf mehrerer Einzelleistungen (beispielsweise Hotel, Flug oder Mietwagen) automatisch zum Veranstalter und geht damit in die volle Haftung. Dabei wurde die Einbeziehung von Online-Angeboten in das bisher bestehende Reiserecht neu eingepflegt und Online-Buchungsverfahren gesetzlich geregelt. Auch der Begriff der Pauschalreise wurde neu gefasst.
IHK-Veranstaltung Pauschalreiserecht aktuell
Die Informationsveranstaltung vermittelt in konzentrierter Form die Grundlagen des neuen Pauschalreiserechts, das seit 1. Juli 2018 gilt. Es zeigt die wichtigsten Problemstellungen in der Praxis auf und vermittelt Lösungsansätze sowie die bisherigen Erfahrungen in der Praxis. Es richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Reiseveranstaltern, Reisevermittlern und gewerblichen Beherbergungsbetrieben.
Termin:
17. Oktober, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 VS-Villingen, 14.00 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Information und Anmeldung unter www.ihk-sbh.de in der Rubrik Veranstaltungen unter Eingabe der Veranstaltungsnummer 632976
Mehr Bürokratie und Einzelaufwand
Änderungen sind hier bei der Vermittlung von Reisen allgemein, aber auch speziell bei der Vermittlung von sogenannten „verbundenen Reiseleistungen“, umgesetzt. Bei verschiedenen Einzelleistungen bei einer Reise sind die gebuchten Teilleistungen jeweils getrennt voneinander zu verwalten. Der bürokratische Verwaltungsaufwand wurde dabei deutlich erhöht und die Sorgfalt trifft vor allem den reinen Reisevermittler.
„Durch die Erweiterung der Informationspflichten ist eine Reisebuchung mit einer Vielzahl von Formblättern verbunden, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen“, sagt Daniela Oklmann, IHK-Branchenexpertin für Tourismus. Durch den Ausdruck der zusätzlichen Formblätter und die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Unterlagen erhöhe sich beispielsweise der zeitliche Aufwand: „Dadurch entstehen auch langfristig Kosten, an die man im ersten Moment nicht denkt“, so die IHK-Expertin.
Viele Betriebe beschreiben schon jetzt die Richtlinie als dringend verbesserungswürdig. Die Handhabung der neuen Informationspflichten und damit auch Formularpflichten ist für viele Betriebe nicht verständlich und in der Praxis nicht umsetzbar.
Dieser Wunsch nach Entbürokratisierung wurde zuletzt von der IHK in einem politischen Austausch direkt an Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär und Tourismusbeauftragter der Bundesregierung, herangetragen. Er sagte den anwesenden Unternehmensvertretern zu, die vorgebrachten Anregungen aufzunehmen und sich bei der für 2020 geplanten Evaluierung der Richtlinie für Verbesserungen aktiv einzusetzen.
Es gibt auch Verbesserungen
Durch die Richtlinie finden beispielsweise Anbieter von Tagesreisen eine deutliche Erleichterung. Diese fallen mit Umsetzung der Änderungen nicht mehr unter das Reiserecht, sofern sie ohne Übernachtung und weniger als 24 Stunden andauern. Der Reisepreis darf aber 500 Euro nicht übersteigen. Was sich durch Umsetzung der Reiserichtlinie zunächst als große Hürde anbahnte, ist nunmehr Routine in der täglichen Praxis. IHK-Rechtsreferentin Carmen Herzberg mahnt dennoch zur Vorsicht: „Die Informationspflichten sind gesetzlich verankert. Ein Verstoß führt zu teils hohen Haftungssummen.“ Sie rät den Unternehmen dazu, die vertiefte Beratung nicht schleifen zu lassen: „Der Umgang mit Einzelleistungen ist immer noch nicht einheitlich geregelt und führt zu vielen Unsicherheiten“, so Herzberg.
IHK-Ansprechpartnerinnen
Daniela Oklmann,
Tourismus | Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft
Telefon: 07721 922-136
E-Mail: oklmann@vs.ihk.de
Ass. iur. Carmen Herzberg, Recht | Steuern
Telefon: 07721 922-142
E-Mail: herzberg@vs.ihk.de
Nachgefragt
bei Rechtsanwalt Rainer Noll, vormals Seniorpartner der Kanzlei Noll, Hütten und Dukic Rechtsanwälte Stuttgart
Herr Noll, die Einführung des Pauschalreiserechts jährt sich zum 1. Juli. Welche Probleme beschäftigt die Branche Reiseveranstalter/Reisevermittler seither?
Die Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen bei der Pauschalreise bereitet noch erhebliche Probleme. Vor allem Zeitpunkt, Form und Dokumentation der Übergabe der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Informationsblätter. Auch die Abgrenzung der Vermittlungstätigkeit von der Veranstaltertätigkeit bereitet vielen Marktteilnehmern noch Schwierigkeiten.
Worauf sollten die Unternehmen besonders achten?
Die durch das neue Recht notwendig gewordene Überarbeitung von Geschäftsbedingungen und Buchungsformularen ist nach meiner Feststellung in vielen Betrieben noch nicht umgesetzt worden. Das ist rechtlich und wirtschaftlich erheblich nachteilig. Durch das neue Recht unwirksam gewordene Klauseln nützen nicht nur im außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitfalle nichts, sie können auch von Wettbewerbsorganisationen und Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt werden. Mit derartigen Abmahnungen muss derzeit verstärkt gerechnet werden.
In welchen Punkten sollte aus Ihrer Sicht noch dringend seitens der Politik nachgebessert werden?
Das neue Reiserecht ist aus Sicht vieler Fachleute, sowohl aus Sicht der Anbieter als auch aus Sicht der Verbraucher, sehr schwierig zu verstehen und umzusetzen und letztlich ziemlich verunglückt. Vorläufig muss die Branche mit dem derzeitigen Zustand leben.
Interview: Daniela Oklmann