Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (beck@vs.ihk.de).
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen meist nicht über eine eigene Abteilung für Forschungs- und Entwicklung von Innovationen. Sie müssen für derartige Tätigkeiten externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich erschwert die Unsicherheit über Erfolg und Mehrwert von Forschungs- und Entwicklungsleistungen die Entscheidung, in solche Projekte zu investieren. Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit den sogenannten Innovationsgutscheinen für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Unternehmen können im Vorfeld der Entwicklung einer Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovation mit dem Innovationsgutschein A Technologie-, Markt- oder Patentrecherchen und Studien zu Machbarkeit, Werkstoff, Design oder Fertigungstechnik finanzieren.
Innovationsgutscheine
- A: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 2.500 Euro.
- B: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 5.000 Euro.
- Hightech Digital: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000 Euro.
- Hightech Mobilität: 50 Prozent derzuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000 Euro.
- Hightech Start-up: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000 Euro.
Informationsveranstaltung zu Innovationsgutscheinen und weiteren Fördermöglichkeiten 25. März, 11 Uhr, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen.
Anmeldung unter: www.ihk-sbh.de/event/ 654463.
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Innovationen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife ausgestalten, fördert die Landesregierung mit dem Innovationsgutschein B. Hierzu zählen beispielsweise Design und Konstruktion oder Service Engineering.
Anspruchsvolle und kostenintensive Vorhaben aus den Bereichen Digitalisierung oder Mobilität der Zukunft sind mit den Innovationsgutscheinen Hightech Digital oder Hightech Mobilität mit einer höheren Fördersumme finanzierbar. Start-ups können bis fünf Jahre nach Gründung für innovative Gründungsvorhaben in den zukunftsträchtigen Wachstumsfeldern Digitalisierung, Nachhaltige Mobilität, Bio-, Medizintechnik und Pharma sowie Umwelttechnologie den Innovationsgutschein Hightech Start-up beantragen.
Für alle Gutscheine gilt: Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu stellen. Berechtigt sind Unternehmen bis 100 Mitarbeiter beziehungsweise bei den Innovationsgutscheinen Hightech Digital und Mobilität bis 250 Mitarbeiter. Der Innovationsgutschein A kann mit dem Gutschein B oder einem der Hightech-Gutscheine kombiniert werden.
Pro Kalenderjahr wird pro Unternehmen (inklusive aller Partner- und verbundenen Unternehmen an dem Vorhaben) ein Innovationsgutschein oder eine entsprechende Kombination gewährt. Insgesamt kann ein Unternehmen zweimal einen Innovationsgutschein oder eine Kombination erhalten. Die zweite Bewilligung setzt aber voraus, dass das beantragte Vorhaben unabhängig von dem bereits geförderten ist.
Text: Ka
Bild: ©sdecoret – stock.adobe.com
Nachgefragt
bei Tabea Dick, Projektleiterin für Innovationsgutscheine beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Frau Dick, können Sie Beispiele nennen, für welches Vorhaben ein Unternehmen einen Innovationsgutschein A und für welches es einen der anderen Gutscheine beantragen kann?
Mithilfe des Innovationsgutscheins A können Unternehmen beispielsweise Technologierecherchen oder Machbarkeitsstudien durchführen. Die Innovationsgutscheine B und Hightech fördern sich anschließende umsetzungsorientierte Tätigkeiten wie beispielsweise Konstruktion, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung. Einen Überblick über geförderte Innovationsprojekte geben unsere Jahrbücher Innovationsgutscheine, die auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter dem Menüpunkt Publikationen abgerufen werden können.
Gibt es Einschränkung bei der Wahl des Anbieters externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen?
Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Diese können weltweit und grundsätzlich frei gewählt werden. Das antragstellende Unternehmen und der FuE-Dienstleister dürfen aber in keinerlei Verbindung zueinander stehen.
Wo und wann kann man einen Antrag stellen?
Anträge können fortlaufend online unter www.innovationsgutscheine.de eingereicht werden
Können Sie eine Aussage über den Erfolg der Innovationsgutscheine treffen? Wie viele wurden im vergangenen Jahr beantragt, und welchen Mehrwert haben die angestoßenen Innovationen in den Unternehmen durchschnittlich generiert?
Die Resonanz der Unternehmen auf das Förderprogramm ist äußerst positiv. Im Rahmen der Innovationsgutscheine konnten seit 2008 über 36 Millionen Euro für insgesamt fast 5.000 Vorhaben bewilligt werden. Alleine im letzten Jahr gingen über 400 Anträge ein, von denen gut 60 Prozent bewilligt wurden.
Eine Umfrage unter den geförderten Unternehmen hat ergeben, dass 99 Prozent der Zuschussempfänger die Innovationsgutscheine positiv bewerten und sie für ein unkompliziertes, schnelles und einfaches Förderprogramm halten. Die Unternehmen gaben an, dass ihre Innovationsprozesse durch die Förderung qualitativ verbessert und beschleunigt wurden und dass sich größere Projekte anschließen werden. 50 Prozent der Zuschussempfänger kooperierten bereits im Folgejahr erneut mit einer FuE-Einrichtung.
Interview Bettina Kalmbach