Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große
Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (ratgeber@vs.ihk.de).
Land hat Förderbudget auf 24 Millionen Euro erhöht
Viele Unternehmen im Land haben die Bedeutung der Digitalisierung erkannt. Sie tun sich aber schwer mit der Umsetzung im eigenen Betrieb. Die Digitalisierung in die Breite zu tragen, ist das Ziel der 2017 verabschiedeten Digitalisierungsstrategie der Landesregierung, und die Digitalisierungsprämie ist eine der zentralen Maßnahmen in ihrer Umsetzung. Neu aufgelegt wurde der reine Zuschuss ab Sommer 2018 und mit einem Förderdarlehen der L-Bank kombiniert. Die Zwischenbilanz nach einem Jahr: 2.200 kleine und mittelständische Unternehmen nahmen die Förderung in Anspruch. Sie stießen ein Investitionsvolumen von rund 70 Millionen Euro an. Mehr als zwei Drittel der Anträge stellten Unternehmen mit 20 und weniger Mitarbeitern. Das Ministerium erhöhte deshalb zum Jahrestag der Digitalisierungsprämie das Förderbudget von ursprünglich 4 Millionen auf 24 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2018/2019.
Wie funktioniert die Digitalisierungsprämie?
Die Digitalisierungsprämie gibt es für konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren. Dazu zählen unter anderem die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, der Aufbau digitaler Plattformen bei Produkten und Dienstleistungen, die Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie in Unternehmensorganisation und Entwicklung sowie die Einführung digitaler Systeme zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Auch Mitarbeiterschulungen können gefördert werden, sofern mit ihnen die Anschaffung neuer Hard- und-Software mit erheblichem Digitalisierungsfortschritt einhergeht. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen Eigenleistungen und Personalkosten, reine Ersatzbeschaffungen, die Beschaffung einer IT-Grundausstattung oder gesetzlich vorgegebene Anschaffungen.
Die Projekte müssen ein Kostenvolumen zwischen 10.000 und 100.000 Euro haben. Für die Finanzierung bietet die L-Bank ein Förderdarlehen an, das mit einem Tilgungszuschuss von 5.000 Euro für ein Kostenvolumen von 10.000 bis 50.000 Euro gefördert wird und mit zehn Prozent der Projektkosten für ein Kostenvolumen von 50.001 bis 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reduziert den Rückzahlungsbetrag des Darlehens. Beantragen kann dies jedes Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 100 Mitarbeitern, sofern an ihm kein anderes Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Das Vorhaben kann erst nach Antragstellung und Zusage der L-Bank beginnen.
Förderwegweiser
Die IHK bietet auf ihrer Webseite unter www.ihk-sbh.de einen umfangreichen Förderwegweiser an. Neben der Digitalisierungsprämie findet man dort auch andere Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsmaßnahmen. Außerdem bieten sowohl die Veranstaltungsreihe „Digital INSIDE“ und „Start SMART“ als auch der Digitalisierungsratgeber ausführliche Informationen rund um das Thema Digitalisierung in Unternehmen.
Für wen lohnt sich die Digitalisierungsprämie?
„Die Prämie lohnt sich für kleine und mittelständische Unternehmen, die beispielsweise in 3D-Drucker, CRM Systemintegration, Vernetzung von Maschinen, mobile Produktionssteuerung, Einführung produktbegleitender Apps, Nutzung von Cloudtechnologien oder ähnliche digitale Lösungen investieren wollen“, sagt IHK-Technologietransfermanagerin Bettina Kalmbach. Das Gewähren der Pauschale von 5.000 Euro für ein Darlehensvolumen von 10.000 bis 50.000 Euro ergibt einen relativ hohen Fördersatz bei niedrigen Darlehensvolumina (angefangen von 50 Prozent bei 10.000 Euro bis zehn Prozent bei 50.000 Euro). Die Digitalisierungsprämie richtet sich mit dieser Förderstruktur also gezielt an solche Unternehmen, die sich mit ihren Projektkosten am unteren Rand der Darlehensspanne bewegen. Nach Angaben der L-Bank betrug das durchschnittliche Darlehensvolumen 29.000 Euro, was einen durchschnittlichen Fördersatz von rund 17,24 Prozent ergibt. Mehr als die Hälfte aller Darlehen bewegt sich sogar nur im Bereich von 10.000 bis 20.000 Euro.
Wie funktioniert das Förderdarlehen und wie kann ich es beantragen?
Das Förderdarlehen verläuft nach dem Hausbankenverfahren. Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten des Unternehmens. Aus ihnen ergibt sich die jeweilige Preisklasse des Darlehens, in der sich der Angebotszinssatz befindet. Zinsober- und -untergrenzen der Preisklassen sind von der L-Bank vorgegeben und unterhalb des üblichen Zinsniveaus. Im flexibilisierten risikogerechten Zinssystem haben Hausbanken und Unternehmen mehr Freiraum für die Gestaltung des Darlehensvertrages. Antragsteller können zunächst einen in der Preisklasse niedrigen Angebotszinssatz vereinbaren, zusätzlich aber Bedingungen festlegen, wann die Hausbank den Zinssatz erhöhen darf. Erhöhungen sind aber auch dann nur bis zur vorgegebenen Zinsobergrenze der Preisklasse möglich. Erst die Zusage durch die L-Bank legt den endgültigen Sollzins fest.
Die Kreditlaufzeit beträgt fünf, sieben oder zehn Jahre. Bis zu zwei davon sind tilgungsfrei. Bereitstellungszinsen fallen keine an. Auch eine Sondertilgung ist möglich – allerdings gegen Vorfälligkeitsentschädigung und Kürzung des Tilgungszuschusses.
Der Antrag der Digitalisierungsprämie erfolgt über die Hausbank. Jedes Unternehmen kann nur einmal in zwei Jahren die Digitalisierungsprämie in Anspruch nehmen. Weitere Informationen gibt es bei der Hausbank oder der IHK.
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IHK-Ansprechpartnerin
Bettina Kalmbach
Technologie | Innovation
Telefon: 07721 922-194
Mail: kalmbach@vs.ihk.de