In dieser Serie erläutern wir aktuelle Themen und Stichworte rund um das Gewinnen und Beschäftigen von Fachkräften. Dieses Mal: die „Ausbildung in Teilzeit“ als eine Möglichkeit für Arbeitgeber, Fachkräfte zu gewinnen, die aufgrund von Familienarbeit, pflegebedürftigen Angehörigen oder gesundheitlichen Einschränkungen keine Kapazität haben, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren.
Richtete sich die Teilzeitausbildung früher fast ausschließlich an Personen mit Familienverantwortung, entwickelt sich das Modell von einer „Ausnahmelösung“ für einen kleinen Adressatenkreis zu einer Gestaltungsoption für alle Auszubildenden. Neben Alleinerziehenden oder Personen, die Familienangehörige pflegen, können nun beispielsweise auch Menschen mit Beeinträchtigungen oder Geflüchtete mit einem Nebenjob von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren. Eine Studie des Bundesbildungsministeriums zeigt, dass die Abbruchquoten bei Teilzeitazubis geringer und die Ergebnisse im Vergleich zu Vollzeitkollegen oft besser sind. Teilzeitauszubildende sind besonders motiviert. Sie verfügen meist über ein hohes Maß an Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein und Kompetenz.
Die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert und damit in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. Durch eine Neuregelung des BBiG zum 1. Januar 2020 ist die Teilzeitausbildung deutlich flexibler geworden.
Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine reguläre Ausbildung in Vollzeit: Die Eignung, der Ausbildungsvertrag und der Besuch der Berufsschule. Während einer Ausbildung in Teilzeit wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit individuell reduziert. In Absprache mit dem Betrieb kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50 Prozent reduziert werden. Teilzeit kann über die gesamte Ausbildungsdauer laufen oder auch nur über Teile der Vollzeitausbildung. Je nachdem, wieviel zeitlich reduziert wird, verlängert sich die Ausbildung, maximal auf das Eineinhalbfache der in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer. Unterm Strich ist die Gesamtausbildungsdauer bei Teilzeit- und bei Vollzeitberufsausbildung aber prinzipiell gleich.
Text: Konstantin Bürkle, Katja Weis
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Hier gibt es Hilfe und Infos zur Teilzeitausbildung:
- Ausbildungsberater der IHK Südlicher Oberrhein
Mail: info@freiburg.ihk.de
Telefon: 0761 3858-0 - Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg – Südlicher Oberrhein,
Mail: frau_und_beruf@stadt.freiburg.de
Telefon: 0761 201-1731 - Agentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service unter
www.arbeitsagentur.de,
Telefon: 0800 4 5555 20