Jedes erfolgreiche Produkt oder vielversprechende Verfahren findet nicht nur ehrliche Interessenten. Welche Mittel und Wege es gibt, um sich vor unlauteren Nachahmern zu schützen, zeigen die IHKs Hochrhein-Bodensee und Südlicher Oberrhein in verschiedenen, zum Teil interaktiven Vorträgen.
Die Entwicklung neuer Ideen kann langwierig und teuer sein, weiß Sunita Patel, Referentin für Innovation und Technologie bei der IHK. Daher zahlen sich Innovationen nur dann aus, wenn durch diese Entwicklung Produkte oder Verfahren exklusiv am Markt platziert werden können. „Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.“
Terminübersicht
23. Mai in Konstanz
vormittags – Grundlagen zum Thema Schutzrechte
nachmittags – Schutzrechtsstrategien für KMU
24. Mai in Schopfheim
vormittags – Grundlagen zum Thema Schutzrechte
nachmittags – Schutzrechtsstrategien für KMU
5. Juli in Konstanz
vormittags – EU-Patent und einheitliches
Patentgericht
nachmittags – Patentmonitoring und
Wettbewerberüberwachung
11. Oktober in Konstanz
vormittags – Marken- und Designschutz
nachmittags – Fragerunde mit Patentanwalt
16. Oktober in Schopfheim
vormittags – Marken- und Designschutz
nachmittags – Fragerunde mit Patentanwalt
22. November in Konstanz
vormittags – Schutzrechtsstrategien
nachmittags – Arbeitnehmererfinderrecht
Übersicht gewerblicher Schutzrechte
Schutz vor Ideenklau und Plagiaten bieten gewerbliche Schutzrechte. Das bekannteste Schutzrecht ist das Patent. Der Inhaber eines Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung seiner patentierten Erfindung oder seines patentierten Erzeugnisses zu untersagen. Weitere Schutzrechte sind
- das Gebrauchsmuster zum Schutz von technischen Erzeugnissen (umfasst nicht das hierfür genutzte Verfahren),
- das Geschmacksmuster zum Schutz schöpferischer Leistungen bezüglich Form und Design,
- die Marke zum Schutz eines Produktnamens von Waren und Dienstleistungen,
- der Sortenschutz im Bereich Pflanzen sowie
- das Urheberrecht, das schöpferische Werke der Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst schützt.
Die Auflistung verdeutlicht, dass die Art der Innovation, der Erfindungsqualität und der angestrebten Verwertung bestimmt, welche Schutzrechte angewendet werden sollten. „Vor allem kleinere Unternehmen haben diese Thematik oft nicht im Blick, oder es fehlt ihnen an Kapazitäten“, weiß Sunita Patel. Daher setzt die IHK Hochrhein-Bodensee bewusst an dieser Stelle an: Im Verlauf des Jahres bietet sie in enger Zusammenarbeit mit dem Patent- und Markenzentrum in Stuttgart (PMZ) zwölf halbtägige Veranstaltungen für KMU an. Darin geht es um Grundlagen zum Thema Schutzrechte oder beispielsweise um Marken- und Designschutz. Erfahrungsberichte zu den Themenfeldern verdeutlichen die Inhalte, außerdem wird es Zeit für Fragen geben. Die Teilnahmegebühr liegt bei 35 Euro pro Veranstaltung.
Mit diesem Angebot über das gesamte Jahr will die IHK auch klarmachen, dass sie bei dieser Thematik als erste Ansprechpartnerin gern zur Verfügung steht. „Es sind doch viele Fragen, die ein Erfinder oder ein Unternehmen sorgfältig abwägen und beantworten muss, bevor Schutzrechte tatsächlich angemeldet werden. Dazu gibt es auch Fördermöglichkeiten und andere Institutionen, die den Prozess unterstützen, auf die wir gern hinweisen“, beschreibt es Sunita Patel. Aus statistischer Sicht müsste es im Kammergebiet deutlich mehr Schutzrechtsanträge geben. Von den gut 15.000 Patentanmeldungen, die 2019 in Baden-Württemberg umgesetzt wurden, fallen gerade einmal 298 auf das Gebiet der IHK Hochrhein-Bodensee. Führend ist hier das Kammergebiet Stuttgart mit 8.455, gefolgt von der IHK Bodensee-Oberschwaben mit 1.990. Setzt man die 298 Patentanmeldungen in Relation zur Anzahl der Erwerbstätigen im Kammergebiet, liegt die IHK Hochrhein-Bodensee mit 88,2 deutlich unter dem Schnitt in Baden-Württemberg (235,84) und auf Platz zehn von zwölf IHKs. „Unser Ziel ist es, hier einen Sprung nach vorn zu machen“, sagt Sunita Patel.
Text: mrk
Bild: Adobe Stock – Ja_inter