Die Förderrichtlinie 1 des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist mittlerweile mit ihren Ausbildungs- und Übernahmeprämien und dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in der Öffentlichkeit bekannt. Weniger präsent ist dagegen die Förderrichtlinie 2: Für Azubis, deren Unternehmen pandemiebedingt wirtschaftlich beeinträchtig sind, können Förderungen beantragt werden, um die Ausbildung erfolgreich weiterführen und abschließen zu können.
Unterstützt werden die Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen organisieren. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Azubi einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal bis zu 500 Euro.
Zudem wurde die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung ausgeweitet. Wenn der Stammausbildungsbetrieb im Ausbildungsjahr 2020/21 oder 2021/22 Lehrinhalte pandemiebedingt nicht vermitteln konnte, kann eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte, ein anderes Unternehmen oder ein Bildungsträger Teile der Ausbildung übernehmen. Der Einsatz muss insgesamt über mindestens vier Wochen laufen. „Pandemiebedingt“ wird angenommen, wenn der Betrieb in Kurzarbeit war oder zwischen April 2020 und Dezember 2021 in einem Monat einen Umsatzrückgang von 30 Prozent nachweisen kann.
Zur Unterstützung von kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird ein Zuschuss von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro pro Azubi gewährt. Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitern oder – unabhängig von der Größe – der aushelfende Partner. Die Förderung kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden, bis der Höchstbetrag erreicht ist.
Text: moe
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