Beim Thema Homeoffice gibt es einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Dietmar Kaupp und Iris Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG erklären, was Unternehmer beachten sollten, wenn sie Regelungen für das mobile Arbeiten im In- oder Ausland anbieten möchten.
Was müssen Unternehmen beachten, die ihren Mitarbeitenden Homeoffice ermöglichen wollen?
Iris Degenhardt: Ich würde tatsächlich schon bei der Begrifflichkeit starten. Der Begriff Homeoffice ist ein steuerrechtlicher Begriff (Häusliches Arbeitszimmer). Beim klassischen Homeoffice muss die Führungskraft Zutritt haben. Es liegt im Kompetenzbereich des Arbeitgebers, mit allen Konsequenzen. Das heißt, es muss sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatz zu Hause dieselben Voraussetzungen erfüllt, wie ein Arbeitsplatz im Büro. Das ist natürlich relativ umfassend. Deswegen scheuen sich viele Unternehmen, Homeoffice anzubieten. Wir bei der KPMG sprechen daher zum Beispiel von Home Working (Zuhause arbeiten), einer Art Duldung, die es der Belegschaft erlaubt, flexibel von zu Hause aus zu arbeiten, ohne dass so viele Ansprüche an den Arbeitsplatz wie beim Homeoffice erfüllt werden müssen.
Dietmar Kaupp: Was beachtet werden muss, sind Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz. Ruhepausen müssen auch im Home Working eingehalten werden. Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitsplatzsicherheit. Trotz mobilem Arbeiten muss ein gewisser Grad an Arbeitssicherheit gewährleistet sein. Der geht nicht so weit wie beim Homeoffice, aber natürlich muss dafür Sorge getragen werden, dass die Mitarbeitenden keine körperlichen Schäden nehmen. Ein Punkt, der oftmals stiefmütterlich behandelt wird, ist das Thema Arbeitsunfälle im Homeoffice, die versicherungsrechtliche Situation. Vergangenes Jahr gab es dazu eine Gesetzesänderung bei der Unfallversicherung, sodass Arbeitsunfälle im Home Working jetzt auch abgedeckt sind. Datenschutz ist ebenfalls ein wichtiger Punkt heutzutage. Die Anforderungen an die Datensicherheit und IT sind durch Cyberangriffe deutlich gestiegen. Damit die Datensicherheit gewährleistet ist, muss ein Betrieb eine entsprechende Software zur Verfügung stellen.
Was sind Ihrer Erfahrung nach die gängigen Fehler, wenn es ums Home Working geht?
Kaupp: Der gängigste Fehler ist mangelnde Vorbereitung. Die rechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen im Vorhinein geklärt und gegenüber dem Mitarbeitenden klar kommuniziert werden.
Wird die Bedeutung des Home Workings auch nach der Pandemie weiter zunehmen?
Degenhardt: Das Home Working wird bleiben. Ich glaube allerdings, dass es vermehrt zu Hybridlösungen kommen wird. Wir haben im Laufe der Pandemie festgestellt, dass die Leute eine gewisse Müdigkeit zum Beispiel gegenüber Videokonferenzen entwickelt haben. Sie wollen sich mal wieder in der Kaffeeküche treffen und austauschen. Um den Austausch zu gewährleisten, werden sicherlich Hybridlösungen angeboten werden. Das Arbeitszeitgesetz ist in dem Zusammenhang auch ein großer Punkt: Wo man am Anfang Angst hatte, dass die Angestellten zu Hause nebenher ihren Haushalt schmeißen und sich nicht aufs Arbeiten konzentrieren, erleben wir heute eher Erschöpfungszustände, weil die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gar nicht mehr Abschalten können.
Interview: jb
Bilder: KPMG AG