An sich hätten Wohnimmobilienverwalter bis Dezember ihre Berufsqualifikation per Zertifizierung nachweisen müssen. Dieser Termin ist nun vom Bundestag um ein Jahr, auf den 1. Dezember 2023, verschoben worden. Erst ab dann können Eigentümer verlangen, dass ihr WEG-Verwalter seine beruflichen Kompetenzen entsprechend belegt.
Im Rahmen der WEG-Reform wurde eine solche Verpflichtung festgelegt. Zertifizierter WEG-Verwalter darf sich nennen, wer vor der IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und Geprüfte Immobilienfachwirte sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt und benötigen damit keine weitere Prüfung.
Grund für die Verschiebung sind unter anderem Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter, weil noch nicht ausreichend Prüfungskapazitäten bereit stehen.
Ein Arbeitskreis des DIHK hatte zusammen mit Verwaltern einen Rahmenplan erarbeitet, der als Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren dienen soll. Der Plan, der Mitte März veröffentlicht wurde, enthält unter anderem Empfehlungen zur Gewichtung der Themen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung.
Die Pflicht zum Sachkundenachweis ab 2023 gilt für alle WEG-Mandate, die nach dem 1. Dezember 2020 in den Bestand des Verwalters aufgenommen wurden. Für ältere Mandate kann die Frist – unter bestimmten Voraussetzungen – noch auf Juni 2024 verlängert werden.
Text: uh
Bild: Adobe Stock – Wasan
Ausführliche Informationen zur IHK-Zertifizierung für WEG-Verwalter auf den Webseiten der IHK Frankfurt/M. www.frankfurt-main.ihk.de