Mit einer kostenlosen Online-Reihe unterstützt der BWIHK den wachsenden Bedarf an Fachwissen rund um das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Einmal im Monat also bitte aufschlauen!
So mancher wird das Wort Nachhaltigkeit nicht mehr hören können. Dennoch führt kein Weg daran vorbei: Zwar verpflichtet die von der EU beschlossene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lediglich börsennotierte Unternehmen, sämtliche ihrer CO2-Emissionen zu erfassen und in einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu dokumentieren. Diese verpflichtende Analyse der eigenen Wertschöpfungskette führt jedoch dazu, dass auch jene Unternehmen mit entsprechenden Kundenanfragen konfrontiert werden, die diese Berichtspflicht eigentlich gar nicht haben. Kurzum: Höchste Zeit auch für kleine und mittlere Unternehmen, sich in dem Thema fit zu machen!
Zahlen, Daten, Fakten
- NFRD = Non Financial Reporting Directive = Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, seit 2014 in Kraft
- CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive = EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, seit 2023 in Kraft
- Betroffene Unternehmen: alle > 250 Mitarbeiter, ab 50 Millionen Euro Umsatz, ab 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, besteht CSRD-Pflicht ab 2025.
- Außerdem sind ab 2026 börsennotierte KMU betroffen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: zehn Mitarbeiter, 900.000 Euro Umsatz, 450.000 Euro Bilanzsumme.
- Ab 2024 sind große (mehr als 500 Mitarbeiter), börsennotierte Unternehmen, die zuvor von der NFRD betroffen waren, dazu verpflichtet, ESG-Informationen (gemäß den CSRD-Leitlinien offenzulegen
- Fazit: 50.000 Unternehmen in der EU und 15.000 in Deutschland sind berichtspflichtig!
Als federführende Kammer in Sachen Umweltfragen unterstützt die IHK Südlicher Oberrhein ihre Mitgliedsunternehmen schon lange mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Serien zu diesem Thema. Unter der Regie der IHK-Organisation Baden-Württemberg hat sie im März 2024 nun aber auch eine landesweite Online-Informationsreihe speziell zum Thema CSRD aufgesetzt. „Wir wollen Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit und CSRD begleiten mit vertiefenden Seminaren zu spezifischen Aspekten wie zum Beispiel der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht“, erläutert der Leiter des Geschäftsbereich Innovation und Umwelt, André Olveira-Lenz. „Für Unternehmen, die indirekt über ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir, am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.“
Riesiger Nachholbedarf bei KMU
Wie gut der Mittelstand für diese Anforderungen gerüstet ist, weiß Paricia Moock. Die Diplom-Ingenieurin betreut als Beraterin Unternehmen auf deren Weg Richtung Nachhaltigkeit. Und Moock war es auch, die die erste Nachhaltigkeitswoche der IHK Südlicher Oberrhein vor zwei Jahren mit einer Keynote eröffnet hat: „Es gibt einen riesigen Nachholbedarf“, resümiert die Fachfrau. Zwar seien „nur“ um die 15.000 Unternehmen direkt berichtspflichtig, „aber die indirekte Berichtspflicht wird eine riesige Zahl an Unternehmen regelrecht stressen“.
Mittlerweile erlebten fast alle, dass ihre Kunden entsprechende Fragen stellen und Nachweise einfordern, weil diese eben auch ihre Lieferketten Richtung Nachhaltigkeit umstellen. Dazu komme, dass Kredite teurer oder gar nicht mehr genehmigt würden, weil auch Banken ihren CO2-Fußabdruck nachweisen müssen. Dazu Moock: „Das Wissen zum Thema Nachhaltigkeit in den Unternehmen ist noch viel zu gering. Wobei es nicht darum geht, ob man aus moralischen Gründen gerne nachhaltig wirtschaften will, sondern es ist eine Frage, ob man sein Unternehmen strategisch clever aufstellen möchte.“ Aus diesem Grund bescheinigt die Ingenieurin vielen Geschäftsführungen einen Nachholbedarf in Sachen Leadership – Richtung Nachhaltigkeit.
Moock ist sicher: „Die Chancen im Transformationsdruck zu sehen, ist kein Generationenthema, sondern vielmehr eine Frage des Mindsets und eben der Führungsqualität.“ Leider sei an dieser Stelle auch die Politik kein Vorbild. Ganz anders übrigens als die Industrie- und Handelskammern. Dass diese in diesem Feld unterstützend aktiv werden, findet das uneingeschränkte Lob der Expertin.
Erklärung zur Nachhaltigkeit
12. Juni, 10 – 12 Uhr:
Sozial- und Governanceinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung (Aufbau und Schlüsselkonzepte der Sozial- und Governance-Standards; Funktionsweise der Berichterstattung über Stakeholdereinbindung und -abhilfemaßnahmen; Abgrenzung und Unterscheidung der wesentlichen sozialen Stakeholder)
10. Juli, 10 – 11 Uhr:
Nachhaltigkeitsberichterstattung
25. September, 10 – 11.30 Uhr:
Einführung in die EU-Taxonomie (Quantitative und qualitative Offenlegungspflichten; praktische Umsetzung der EU-Taxonomie-Prüfung)
9. Dezember, 10 – 11.30 Uhr:
Bedeutung der Wertschöpfungskette in der CSRD (Rolle der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse; Bedeutung der Wertschöpfungskette für die Erfüllung von Datenanforderungen)
30. Oktober, 10 – 11 Uhr:
CSRD für KMU – Vergleich zwischen den ESRS und den speziellen KMU-Standards LSME und VSME (Wesentliche Unterschiede in der Berichterstattung für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen; Schlüsselkonzepte des Rahmenwerks)
22. November, 10 – 11.30 Uhr:
Datenmanagement und -anforderungen im Kontext der CSRD (Unterscheidung qualitativer und quantitativer Datenanforderungen; Unterschiede einzelner Rahmenwerke – vor allem GRI und ESRS; Möglichkeiten zur strukturierten Datenerhebung)
4. Dezember, 10 – 11 Uhr:
Sprechstunde II Nachhaltigkeitsberichterstattung
18. Dezember, 10 – 11.30 Uhr:
CSRD-Umsetzung – Erfahrungen aus der Praxis (Erste Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichtssaison; Praktische Erfahrungen mit der Erstellung erster Nachhaltigkeitserklärungen nach CSRD)
Kontakt und weitere Infos:
André Olveira-Lenz, Federführung Umwelt der baden-württembergischen IHKn und Leitung Geschäftsbereich Innovation und Umwelt bei der IHK Südlicher Oberrhein.
Telefon: +49 761 3858 260
Mail: Andre.Olveira-Lenz@freiburg.ihk.de