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Ausgabe 10/2021
Service
Schutz vor Schäden durch Katastrophen

Starkregen ist der subtilere Feind

Was im Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geschehen ist, kann jede Region treffen: schwere Schäden durch extreme Wetterereignisse. Was Unternehmen für die Vorsorge wissen müssen.

 

Diese Erfahrung mussten zuletzt viele Betroffene machen: Hochwasser ist in den Standardversicherungen für Gebäude und Hausrat nicht abgesichert. Dafür bedarf es einer sogenannten Elementarschadenversicherung. Aber auch dann ist Wasser nicht gleich Wasser. Wichtig bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Unterscheidung zwischen Hochwasser und Starkregen.
Hochwasser entsteht durch Flüsse und Gewässer, die über die Ufer treten. Deshalb hängt die Gefährdung eines Unternehmensstandorts primär von der Nähe zu Oberflächengewässern und von deren Schutzeinrichtungen ab. Dazu wurden für ganz Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten erarbeitet, die unter www.hochwasser-bw.de veröffentlicht sind. Für jeden Ort und jede Straße lässt sich dort die Wahrscheinlichkeit für Hochwasser ablesen. Bei der Beurteilung zu beachten ist: Auch Firmenstandorte, die rein statistisch vor einem „hundertjährigen Hochwasser“ gefeit sind, können dennoch jederzeit betroffen sein.

Erst recht gilt dies für Starkregenereignisse, deren Häufigkeit infolge des Klimawandels zunimmt. Ob ein Unternehmen davon bedroht ist, hängt unter anderem von der Topografie ab: Tal- oder Hanglage, Abflussrichtung des Regenwassers bei Überlastung der Kanalisation und ähnlichem.

  • Hilfreiche Informationen und Empfehlungen hierzu finden sich zum Beispiel auf
    www.starkregengefahr.de. Dort sind für erste Gemeinden Starkregengefahrenkarten zu finden. Viele weitere Kommunen arbeiten aktuell daran. Auch hier kann die Betroffenheit einzelner Gebäude abgeschätzt werden.
  • Auch die Landesanstalt für Umwelt gibt unter www.lubw.de Hinweise zur Vorsorge gegen Starkregen.
  • Merkblätter zu Hochwasser und Starkregen können unter www.hochwasser-bw.de in der Rubrik „Unser Service/Publikationen“ heruntergeladen werden.
    Kommunen sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne gegen Katastrophen zu erstellen und aktuell zu halten. Für Unternehmen gilt dies formal nicht, aber im eigenen Interesse sollten sie die Risiken für ihren Standort ermitteln und Gegenmaßnahmen treffen.

Text: Ba
Bild: Adobe Stock

Wilfried Baumann
Telefon: 0761 3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

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