Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland rekrutieren und den neuen Kollegen besonders tatkräftig unter die Arme greifen, wenn es um die Anerkennung ihrer Berufsausbildung geht, können sich mit dem UBA-Siegel „Wir fördern Anerkennung“ auszeichnen lassen und dies werbewirksam einsetzen.
Botschaft, Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Wohnungssuche – Klaus Boeckh ist keiner, der seine ausländischen Fachkräfte im Regen stehen lässt. Der Geschäftsführer der B&S ITK GmbH, die mit Sitz in Laupheim Glasfaser verlegt, versteht sich als Gastgeber aus Leidenschaft. Für ihn ist es selbstverständlich, seine Tiefbauer, die er vorwiegend in Bosnien und Kroatien rekrutiert, beim Ankommen in Deutschland zu unterstützen. Mittlerweile hat er dafür schon seine eigene Routine entwickelt und seit Firmengründung im Jahr 2018 rund 15 Mitarbeiter durch den Behörden- und Antragsdschungel begleitet. Sein Engagement geht manchmal sogar so weit, dass er den neuen Mitarbeiter bei sich zu Hause beherbergt, bis eine Wohnung gefunden ist. Dieses Engagement in Summe hat die Projektverantwortlichen überzeugt: Seit dem Frühjahr 2023 darf B&S ITK das Siegel „Wir fördern Anerkennung“ tragen. Verliehen wird es vom Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA), eine vom Bildungsministerium geförderte Initiative, die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) getragen wird und seit 2019 Unternehmen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung betreut.
Darum geht es bei der Berufsanerkennung
Beim Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf entspricht. Das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“, kurz BQFG, liegt diesem Verfahren zu Grunde. An dessen Ende steht der Anerkennungsbescheid, aus dem ersichtlich wird, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und wo Nachqualifizierung benötigt wird.
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Einfach Bewerben
„Ich bin durch Zufall auf das Siegel aufmerksam geworden, abends auf dem Sofa, als es wieder einmal um die Anerkennung eines neuen Mitarbeiters ging“, so Boeckh. Der Firmenchef absolvierte kurzerhand den Siegel-Check, einen rund 15-minütigen Onlinetest. Einige Tage später erfolgte ein tiefergehendes Telefongespräch mit dem UBA-Team, wieder ein paar Tage später die Bestätigung der Auszeichnung. Damit wiegt der Nutzen den Aufwand mehrfach auf, sagt der Unternehmer. „Für uns ist das Siegel ein Alleinstellungsmerkmal. Ausländischen Fachkräften zeigt es, dass ihnen im Anerkennungsprozess geholfen wird. Das kann entscheidend für eine Bewerbung sein.“ Ein weiterer Pluspunkt: die Siegel-Community. „Es gibt Newsletter zu den Themen Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung. Sehr informativ ist auch der ‚Stammtisch‘, an dem wir Siegelträger uns austauschen und gegenseitig Tipps geben können“, sagt Klaus Boeckh. Er kann nur jedem Unternehmen raten, sich für das Siegel zu bewerben – „es gibt noch viel zu wenige“.
Das UBA-Siegel
Das Siegel „Wir fördern Anerkennung wird digital vergeben, so dass es Unternehmen auf der Homepage, auf Social-Media-Kanälen und in der E-Mail-Signatur platzieren können. Bewerben können sich solche Unternehmen aus Industrie und Handel sowie dem Handwerk, die Mitarbeiter im Verfahren der Berufsanerkennung herausragend unterstützen und begleiten. Teilnehmen können nur Mitglieder der Kammern. Das Siegel ist für Unternehmen kostenfrei.
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Unterstützung für mindestens zwei Prozent der Mitarbeiter
Jährlich bewerben sich zwischen 30 und 40 Unternehmen deutschlandweit um das kostenlose UBA-Siegel – quer durch alle Branchen, von Elektro- und IT-Kommunikationsbetrieben über Industrieanlagenbau bis hin zu Firmen aus Gastronomie, Gesundheit und Pflege. „Die häufigsten IHK-Berufe, bei denen sich Unternehmen um Anerkennung bemühen, sind: Elektroniker für Automatisierungstechnik, IT-Systemelektroniker, Elektroniker für Geräte und Systeme sowie Koch“, berichtet DIHK-Projektreferent Florian Pesel. Allerdings könne UBA nicht alle Unternehmen, die sich bewerben, auch auszeichnen. Siegelfähig ist ein Betrieb dann, wenn er mindestens zwei Prozent der Mitarbeiter beim Anerkennen der ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland unterstützt. Weitere Grundbedingung, das Siegel zu erhalten, ist, dass die anerkannten Fachkräfte im Unternehmen angestellt und Teil des Unternehmens sind. „Daher sind Personaldienstleister, die Fachkräfte weitervermitteln, vom Siegel ausgeschlossen“, präzisiert Pesel. Zusätzlich sollten Unternehmen Verfahrenskosten übernehmen, die Fachkraft zu Behörden begleiten und bei der sprachlichen und sozialen Integration helfen.
„Wer ausgezeichnet ist, hat viele Vorteile: Mit dem Siegel können Unternehmen ihr Engagement rund um die Berufsanerkennung und die betriebliche Integration ihrer Beschäftigten sichtbar machen und ein klares Zeichen für eine offene Betriebskultur setzen“, unterstreicht Florian Pesel. „Zudem fungiert das Siegel als ein kostenloses, effektives Kommunikationsinstrument, um sich als Arbeitgeber bei Fachkräften interessant zu machen“, so der DIHK-Projektreferent.
Text: Daniela Santo
Bild: Adobe Stock/stockpics
Infos und Kontakt
Mehr Infos zum UBA-Siegel unter www.unternehmen-berufsanerkennung.de/angebote/arbeitgebersiegel
IHK-Ansprechpartner:
DIHK:
Florian Pesel
Telefon: 0151 11313989
Mail: pesel.florian@dihk.de
IHK Hochrhein-Bodensee:
Hina Raza
Telefon: 07531 2860-181
Mail: hina.raza@konstanz.ihk.de
Manuel Radlinger
Telefon: 07622 3907-225
Mail: manuel.radlinger@konstanz.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Ramona Shedrach
Telefon: 07721 922-239
Mail: shedrach@vs.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein:
Sophie Figueredo-Hardy
Telefon: 0761 3858-198
Mail: sophie.figueredo-hardy@freiburg.ihk.de