Ab dem 1. Januar 2023 gelten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes für den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (siehe auch WiS-Titelgeschichte 6/2022 oder unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/titelthemen/mehrweg-kommt/). Der DIHK hat zu den Neuerungen ein Merkblatt veröffentlicht, das einen Überblick über die Gesamtthematik gibt.
Zudem hat auch das baden-württembergischen Umweltministerium im November ein Merkblatt herausgegeben. Es enthält einige Klarstellungen und ergänzende Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüberhinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Text: Ba
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Die Links, wo beide Merkblätter als PDF heruntergeladen werden können, sind unter www.ihk.de/freiburg – 5652568 aufgeführt.
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