Wer als Unternehmen ein firmeninternes Fußballturnier ausrichtet, sollte berücksichtigen, dass dafür kein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni hervor (Az. B 2 U 8/20 R). In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mitarbeiter auf einem Fußballturnier am Bein verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht für die Kosten einspringen. Zu Recht urteilten die Richter und führten gleich mehrere Punkte als Begründung an: Das Turnier sei weder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen – es hatten nur 70 von 1.600 Mitarbeitern teilgenommen – noch zähle so etwas als versicherter Betriebssport als Ausgleich zum Job. Abhilfe schafft auch nicht die Aufnahme des Fußballturniers in das Programm des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Unterm Strich muss der Unfallversicherer nicht für die Schäden aufkommen.
Text: uh
Bild: Adobe Stock/ Andrey Popov