Die kurz vor Weihnachten beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen sollen ab März ihre volle Wirkung auch für die Wirtschaft entfalten. Wie den privaten Verbrauchern sollen sie auch den Unternehmen helfen, die extrem gestiegenen Energiekosten zu stemmen – inklusive rückwirkender Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Grundidee ist eine Deckelung der Preise für einen definierten Teil des Verbrauchs, wofür der Staat die Differenz zum (höheren) Marktpreis übernimmt.
Allerdings sind die Details der praktischen Umsetzung vielfach noch nicht abschließend geklärt, und ständig tauchen neue Fragen auf. Das wurde auch bei einem Webinar der DIHK im Dezember deutlich. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie FAQ-Listen zu Gas- und Strompreisbremse, die laufend aktualisiert werden, gibt es auf der DIHK-Website unter www.dihk.de/energiekrise.
Text: DIHK
Bild: Adobe Stock – Worawut