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Ausgabe 11/2022
Aus der IHK
Gastronomie

Sieben Prozent verlängert

Der im Zuge der Coronapandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 bestehen. Das hat der Bundesrat im Oktober beschlossen. Restaurants und andere gastronomische Betriebe können daher auf Speisen weiter sieben Prozent Umsatzsteuer ansetzen. Für Getränke gilt aber weiterhin der Satz von 19 Prozent.
Ursprünglich sollte die Reduzierung Ende 2022 auslaufen. Weil die Gastronomie aber nach wie vor mit den Folgen der Pandemie und ganz akut mit den steigenden Preisen für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, hat sich die Regierung auch auf Betreiben des Dehoga und der IHKs zur Verlängerung der Maßnahme entschlossen.
Für kleine und mittelständische Brauereien wurden zudem die ermäßigten Biersteuersätze, die eigentlich zum Jahresende wieder ansteigen sollten, ganz entfristet: Sprich die aktuell gesenkten Steuersätze bleiben nun dauerhaft bestehen.

Text: uh
Bild: Adobe Stock – artinspiring

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