Ein Angebot der

  • IHK Südlicher Oberrhein
  • IHK Hochrhein-Bodensee
  • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten

Wirtschaft im Südwesten

  • Home
  • Ausgaben
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • Juli/August 2022
    • Mai 2022
    • Alle Ausgaben
  • Rubriken
    • News
    • Titelthema
    • Unternehmen
    • Regio Report
      • IHK Hochrhein-Bodensee
      • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
      • IHK Südlicher Oberrhein
    • Kopf des Monats
    • Gründer
    • Aus dem Südwesten
    • Themen & Trends
    • Praxiswissen
    • Messen
    • Downloads
  • Redaktion & Anzeigen
    • Redaktion
    • Verlag & Anzeigenleitung
    • Ihr Unternehmen im redaktionellen Teil
    • Probeheft & Abo
  • Kontakt
Ausgabe 05-06/2020
News  Praxiswissen
Medizinprodukteverordnung

Aufschub um ein Jahr wegen Coronapandemie

Die Medizinprodukteverordnung (MDR) gilt erst ab 26. Mai 2021 und damit ein Jahr später als geplant. Das haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im April beschlossen. Eine entsprechende Initiative hatte die Europäische Kommission wegen der Coronapandemie Ende März angestoßen. Grund für den Vorstoß der EU-Kommission ist es laut einer Pressemitteilung, „Lieferengpässe in der derzeit angespannten Lage zu vermeiden und jedwede Unterbrechung bei der Versorgung mit medizinischen Geräten zu vermeiden“.

In der Medizinprodukteverordnung sind einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten festgelegt. Außerdem wird darin das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten geregelt. Viele Medizintechnikunternehmen hat dies vor bürokratische und finanzielle Herausforderungen gestellt (siehe WiS 1/20, ab Seite 6), und es bestand die Sorge, ab dem 26. Mai viele Produkte nicht mehr auf den Markt bringen zu dürfen. Dies hätte zu Engpässen in Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen führen können.

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hatte bereits Ende März zur geplanten Verschiebung gesagt: „Das ist ein wichtiges Signal an unsere Medizintechnikunternehmen im Land. In der aktuellen Krise sind wir auf ein voll leistungsfähiges Gesundheitssystem angewiesen und müssen die Versorgung von Coronapatienten mit wichtigen Medizinprodukten gewährleisten.“ Die Verschiebung könne „unsere Unternehmen maßgeblich entlasten und dazu beitragen, dass wir diese schwierige Situation in Europa besser bewältigen können“.

Julia Steckeler, Geschäftsführerin der Medical Mountains GmbH mit Sitz in Tuttlingen, begrüßte die Verschiebung, „weil sich die Unternehmen nun darauf konzentrieren können, dass die ausreichende Versorgung mit Medizinprodukten sichergestellt ist.“ Dies sei angesichts der Covid-19-Pandemie derzeit am wichtigsten. Allerdings kritisierte sie, dass nur der Geltungsbeginn der MDR nach hinten verlegt wurde, die Übergangsperiode für viele neue Regeln aber nach wie vor im Mai 2024 endet. „Wir hätten es begrüßt, wenn das Komplettpaket verschoben worden wäre“, sagte Steckeler. Jetzt müssten neue Engpässe im Mai 2024 befürchtet werden. Denn wegen der Coronapandemie könnten zurzeit keine Audits stattfinden und daher keine Neuzertifizierungen erfolgen. Außerdem gebe es beispielsweise ohnehin noch nicht genügend Benannte Stellen, und die bisherigen Probleme mit der Umsetzung der MDR blieben bestehen. „Unser Wunsch an die EU ist daher, die Zeit bis zum neuen Geltungsbeginn konsequent zu nutzen, um das MDR-System bereit zu machen.“

Text: mae
Bild: Visual Generation

Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf LinkedIn teilenAuf XING teilen

Die Herausgeber

IHK Südlicher Oberrhein

IHK Hochrhein-Bodensee

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

© copyright Wirtschaft im Südwesten

Folgen Sie uns auch auf Facebook
Besuchen Sie uns auf LinkedIn

  • Impressum | 
  • Datenschutz