4 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
29
IHK Hochrhein-Bodensee
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„Wirtschaftsrecht für Unternehmer“
Der GmbH-Geschäftsführer
A
nstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern sind keine
arbeitsrechtsfreie Zone mehr. Arbeitnehmerschutzgesetze
schlagen immer stärker auf das Dienstvertragsrecht der Vertre-
tungsorgane durch. Diese Tendenz wird durch aktuelle Urteile des
BGH, des BAG und des EuGH verstärkt. Dadurch werden die Koor-
dinaten des Anstellungsverhältnisses von GmbH-Geschäftsführern
immer näher zum Arbeitsverhältnis verschoben. Diese Entwicklung
birgt einerseits Risiken für die Unternehmen und eröffnet anderer-
seits Geschäftsführern neue Möglichkeiten, ihre Erfolgschancen in
Organstreitigkeiten zu verbessern.
Beim Seminar werden folgende Themen behandelt:
Wer ist für den Abschluss von Geschäftsführerverträgen zuständig?
Welche Folgen hat ein faktisches Dienstverhältnis?
Welche arbeitsrechtlichen Schutzgesetze müssen auch bei Ge-
schäftsführern beachtet werden?
Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Dienstver-
hältnis von Geschäftsführern
Gesetzlicher Sonderkündigungsschutz für Geschäftsführerinnen
Was muss bei der Kündigung von Geschäftsführerverträgen beach-
tet werden (gesellschaftsrechtliche Besonderheiten)?
Gibt es Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer?
Vor welchem Gericht klagt der Geschäftsführer?
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern
Muss der Geschäftsführer Erfindungen der Gesellschaft übertra-
gen?
Haftungsrisiken des Geschäftsführers
Maßnahmen zur Reduzierung des Haftungsrisikos
Verschärfte Haftung des Geschäftsführers in der Krise der GmbH
(Haftung wegen Masseschmälerung und Insolvenzverschleppung)
Die Veranstaltungen finden statt: in der IHK in Schopfheim am
Dienstag,
24. April
, 16 bis 19 Uhr, in der IHK in Konstanz am Don-
nerstag,
26. April
, 16 bis 19 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90
Euro.
TV
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr finden
Sie auch unter:
www.konstanz.ihk.deSuchwort <Wirtschaftsrecht>.
Arbeitseinsätze von Mitarbeitern innerhalb Europas
Austausch mit Länderexperten
F
ür viele Unternehmen überraschend ist die Pflicht, Mitarbeiter-
einsätze in EU-Ländern zu melden. Entsprechend organisierte
die IHK Hochrhein-Bodensee hierzu einen Austausch mit Län-
derexperten der Außenhandelskammern für Österreich (Beatrix
Holzbauer) und Italien (Carolina Pajè) sowie dem Länderexperten
für Frankreich bei der IHK Südlicher-Oberrhein (Frédéric Carrière).
Die Spezialisten zeigten den Teilnehmern anhand konkreter Pra-
xisfälle auf, welche länderspezifischen Meldevorschriften sowie
arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Entsenden deutsche Unternehmen Mitarbeiter für Arbeitseinsätze
nach Italien, Österreich oder Frankreich, müssen die unterschied-
lichen nationalen Vorschriften beachtet werden. Jedes der drei
Länder verfügt über ein Online-Meldeportal für die Vorabmel-
dung von Arbeitseinsätzen und zur Berechnung nationaler Min-
destlohnbestimmungen. Bei Nichteinhaltung der Vorabmeldung
sowie der Dokumentationspflicht (mitzuführende Dokumente wie
A1-Bescheinigung, Meldebestätigung, Arbeitszeitrapport, in Lan-
dessprache übersetzte Arbeitsverträge) oder bei Verstoß gegen
Mindestlohnvorschriften, Mindestruhe- und Pausenzeiten, werden
empfindliche Strafen pro Mitarbeiter fällig. Arbeitseinsätze in einem
EU-Mitgliedsland müssen sorgfältig geplant werden. Informationen
über die national geltenden Vorgaben und eine Übersichtstabelle
der geltenden Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten gibt es auf
der Webseite der IHK Hochrhein-Bodensee unter der Dokumen-
tennummer 3743692.
Lga
Am Rande der Veranstaltung: Frédéric Carrière (IHK Südlicher Ober-
rhein), Carolina Pajè (AHK Mailand), Beatrix Holzbauer (AHK Wien),
Uwe Böhm (IHK Hochrhein-Bodensee) und Lena Gatz (IHK Hochrhein-
Bodensee), von links.