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4 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

29

IHK Hochrhein-Bodensee  

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„Wirtschaftsrecht für Unternehmer“

Der GmbH-Geschäftsführer

A

nstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern sind keine

arbeitsrechtsfreie Zone mehr. Arbeitnehmerschutzgesetze

schlagen immer stärker auf das Dienstvertragsrecht der Vertre-

tungsorgane durch. Diese Tendenz wird durch aktuelle Urteile des

BGH, des BAG und des EuGH verstärkt. Dadurch werden die Koor-

dinaten des Anstellungsverhältnisses von GmbH-Geschäftsführern

immer näher zum Arbeitsverhältnis verschoben. Diese Entwicklung

birgt einerseits Risiken für die Unternehmen und eröffnet anderer-

seits Geschäftsführern neue Möglichkeiten, ihre Erfolgschancen in

Organstreitigkeiten zu verbessern.

Beim Seminar werden folgende Themen behandelt:

Wer ist für den Abschluss von Geschäftsführerverträgen zuständig?

Welche Folgen hat ein faktisches Dienstverhältnis?

Welche arbeitsrechtlichen Schutzgesetze müssen auch bei Ge-

schäftsführern beachtet werden?

Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Dienstver-

hältnis von Geschäftsführern

Gesetzlicher Sonderkündigungsschutz für Geschäftsführerinnen

Was muss bei der Kündigung von Geschäftsführerverträgen beach-

tet werden (gesellschaftsrechtliche Besonderheiten)?

Gibt es Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer?

Vor welchem Gericht klagt der Geschäftsführer?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern

Muss der Geschäftsführer Erfindungen der Gesellschaft übertra-

gen?

Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Maßnahmen zur Reduzierung des Haftungsrisikos

Verschärfte Haftung des Geschäftsführers in der Krise der GmbH

(Haftung wegen Masseschmälerung und Insolvenzverschleppung)

Die Veranstaltungen finden statt: in der IHK in Schopfheim am

Dienstag,

24. April

, 16 bis 19 Uhr, in der IHK in Konstanz am Don-

nerstag,

26. April

, 16 bis 19 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90

Euro.

TV

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr finden

Sie auch unter:

www.konstanz.ihk.de

Suchwort <Wirtschaftsrecht>.

Arbeitseinsätze von Mitarbeitern innerhalb Europas

Austausch mit Länderexperten

F

ür viele Unternehmen überraschend ist die Pflicht, Mitarbeiter-

einsätze in EU-Ländern zu melden. Entsprechend organisierte

die IHK Hochrhein-Bodensee hierzu einen Austausch mit Län-

derexperten der Außenhandelskammern für Österreich (Beatrix

Holzbauer) und Italien (Carolina Pajè) sowie dem Länderexperten

für Frankreich bei der IHK Südlicher-Oberrhein (Frédéric Carrière).

Die Spezialisten zeigten den Teilnehmern anhand konkreter Pra-

xisfälle auf, welche länderspezifischen Meldevorschriften sowie

arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Entsenden deutsche Unternehmen Mitarbeiter für Arbeitseinsätze

nach Italien, Österreich oder Frankreich, müssen die unterschied-

lichen nationalen Vorschriften beachtet werden. Jedes der drei

Länder verfügt über ein Online-Meldeportal für die Vorabmel-

dung von Arbeitseinsätzen und zur Berechnung nationaler Min-

destlohnbestimmungen. Bei Nichteinhaltung der Vorabmeldung

sowie der Dokumentationspflicht (mitzuführende Dokumente wie

A1-Bescheinigung, Meldebestätigung, Arbeitszeitrapport, in Lan-

dessprache übersetzte Arbeitsverträge) oder bei Verstoß gegen

Mindestlohnvorschriften, Mindestruhe- und Pausenzeiten, werden

empfindliche Strafen pro Mitarbeiter fällig. Arbeitseinsätze in einem

EU-Mitgliedsland müssen sorgfältig geplant werden. Informationen

über die national geltenden Vorgaben und eine Übersichtstabelle

der geltenden Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten gibt es auf

der Webseite der IHK Hochrhein-Bodensee unter der Dokumen-

tennummer 3743692.

Lga

Am Rande der Veranstaltung: Frédéric Carrière (IHK Südlicher Ober-

rhein), Carolina Pajè (AHK Mailand), Beatrix Holzbauer (AHK Wien),

Uwe Böhm (IHK Hochrhein-Bodensee) und Lena Gatz (IHK Hochrhein-

Bodensee), von links.