2 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
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KREATIVITÄT BEDEUTET,
UNGEWÖHNLICHE
LÖSUNGEN ZU FORDERN.
INDUSTRIEBAU
www.buehrer-wehling.de„Aktive Veredelung“: Zoll kontrolliert vermehrt
Tuning von
Schweizer Fahrzeugen
D
er deutsche Zoll achtet seit Jahresbeginn an der deutsch-
schweizerischen Grenze vermehrt darauf, ob an Schweizer
Fahrzeugen wertsteigernde Maßnahmen umgesetzt wurden. Nach
wie vor kommt es laut Zoll immer wieder vor, dass ein Fahrzeug
einfach nach Deutschland eingeführt, bei einer Werkstatt bei-
spielsweise mit Styling-Kits, Multimedia- und Hi-Fi-Einbauten,
Lederausstattung, Sportfahrwerk, Glastönung, Chip-Tuning oder
Car-Folierung „veredelt“ und anschließend wieder ausgeführt wird,
ohne die Zollverfahren zu beachten.
Fährt der Schweizer Kunde mit der Absicht, sein Kraftfahrzeug in
Deutschland tunen zu lassen, über die Grenze, ohne die geplante
sogenannte Aktive Veredelung schriftlich bewilligt zu haben und
ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Zoll, entsteht eine
Zollschuld, sobald der Aufwertungsauftrag vom Kfz-Betrieb ange-
nommen wird. Werden die Zollvorschriften zur Aktiven Veredelung
missachtet, entsteht eine Zollschuld wegen vorschriftswidrigen
Verbringens. Zollschuldner ist die Person, welche die Verpflichtung
zu erfüllen hatte. Dies ist in der Regel der schweizerische Verbringer
beziehungsweise Fahrzeugführer. Weiterer Zollschuldner wird auch
die deutsche Firma als Veredler, wenn sie die Waren in Besitz nimmt
und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine
zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war.
Reparaturen und Wartungen sind hingegen weiterhin im Verfah-
ren der vorübergehenden Verwendung möglich. Dies bedeutet,
die Überführung des Kraftfahrzeugs in dieses Verfahren erfolgt
formlos ohne ausdrückliche Willenserklärung mit Überschreiten
des Grenzübergangs.
bö
Unter
www.konstanz. ihk.de(Dokumen-
tennummer 16829)
kann das Merkblatt
„Aktive Veredelung
bei Schweizer KFZ“
heruntergeladen
werden. Wer unsicher
ist, ob seine Aufträge
von Schweizer Kunden
darunter fallen, sollte
vorab das zuständige
Zollamt fragen.
Bild: DKcomposing - Fotolia
Das Tunen von
Schweizer Fahrzeugen
in Deutschland muss
vom Zoll schriftlich
bewilligt sein, sonst ent-
steht eine Zollschuld.