Wirtschaft im Südwesten
2 | 2018
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PraxiSWiSSen
inTernaTiOnaL
Was ist der aktuelle Stand – was müssen
Unternehmen beachten, die ihre Mitarbei-
ter nach Frankreich schicken?
es gelten natürlich die eU-richtlinien, die die
entsendung in alle Länder betreffen wie bei-
spielsweise die a1-Bescheinigung oder die
einhaltung des Mindestlohns vom empfangs-
land. Frankreich legt diese allerdings beson-
ders strikt aus: Sie gelten für alle Tätigkeiten,
egal wie lang oder kurz sie sind. also zum Bei-
spiel auch für die Lieferung und das abholen
von Waren oder die Teilnahme an Messen.
Was ist mit der Entsendegebühr in Höhe
von 40 Euro, die ab 2018 geplant war?
Die hat das französische arbeitsministerium
kurz vor Weihnachten vorübergehend ausge-
setzt. ein Gesetz soll das noch regeln – wie
genau das aussehen wird, wissen wir noch
nicht. (
Anm. der Red.: Stand 24. Januar
)
Wie ist es dazu gekommen?
Wir hatten schon ende
2015 die ersten Gespräche
mit der französischen ar-
beitsinspektion in Straßburg
geführt, mehrere Stellungnahmen
übermittelt, auch übers baden-württem-
bergische Wirtschaftsministerium. Und wir
waren vor knapp einem Jahr zu Gesprächen
in Paris. Doch statt der von uns gewünschten
erleichterungen erfuhren wir im Mai 2017
von der geplanten Gebühr. Daraufhin haben
wir eine Umfrage über die Konsequenzen der
verschärften entsenderegeln durchgeführt.
Viele Unternehmen berichteten, dass sie ihre
Frankreichaktivitäten bereits reduziert ha-
ben oder dies im Fall einer entsendegebühr
planen. Die ergebnisse habe ich an die Straß-
burger arbeitsinspektion weitergegeben. nur
zwei Stunden später kam eine anfrage aus
Paris nach Details der Umfrage. im Septem-
ber hat Macron dann mit einem Gesetz das
Parlament ermächtigt, erleichterungen für
die Grenzregion zu schaffen, im Dezember
erfuhren wir von der aussetzung der Gebühr.
Wie geht’s weiter – welche anderen
Erleichterungen kommen und wann?
ich kann nur sagen, was wir gewünscht ha-
ben. Ob das so berücksichtigt wird, ist eine
andere Sache. Zum Beispiel den Verzicht auf
einen nationalen, französischsprechenden
Vertreter, die abschaffung der Formalitäten
für kurze einsätze oder dass deutsche Be-
triebe auch den Berufsausweis Carte BTP
nutzen können, den man nur einmal bean-
tragen muss. Details müssten wir eigentlich
spätestens im März erfahren, weil das Gesetz
innerhalb von sechs Monaten umgesetzt wer-
den muss.
Interview: kat
FRÉDÉRIC CARRIÈRE
Frédéric Carrière (52) ist Referent für
Auslandsmärkte und Zoll bei der IHK
Südlicher Oberrhein, die eine der drei
Schwerpunktkammern Frankreich ist.
Der gebürtige Franzose hat angewand-
te Fremdsprachen in Frankreich und
Betriebswirtschaft in Deutschland stu-
diert und kam 1992 zur IHK, wo er unter
anderem für Frankreich und somit die
dortigen Arbeitsmarktregeln zuständig
ist. Über die aktuelle Entsendeproble-
matik informiert Carrière auch bei dem
Seminar „Frankreich 2018 – Recht und
Steuern aktuell“ am 22. März in Lahr.
Frédéric Carrière, Tel. 07821 2703-650
frederic.carriere@freiburg.ihk.de»
Details müssten wir
bis März erfahren
«
Das Gesetz („Loi Macron“), das
der damalige Wirtschaftsminis-
ter Emmanuel Macron 2015 auf
den Weg gebracht hatte, hat
die bürokratischen Hürden für
deutsche Betriebe erhöht, die
Mitarbeiter in Frankreich arbei-
ten lassen. Als Präsident lässt
Macron diese Bestimmungen
nun wieder lockern. Über den
aktuellen Stand grenzüberschrei-
tender Tätigkeiten berichtet IHK-
Experte Frédéric Carrière.
Bilder: Klaus Polkowski/M. Schuppich - Fotolia
Mitarbeiterentsendung nach Frankreich
im Mai 2017 hatte Frank-
reich eine entsendegebühr
in Höhe von 40 euro ab
2018 angekündigt, diese
kurz vor Weihnachten aller-
dings wieder ausgesetzt.