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Wirtschaft im Südwesten

2 | 2018

54

PraxiSWiSSen

inTernaTiOnaL

Was ist der aktuelle Stand – was müssen

Unternehmen beachten, die ihre Mitarbei-

ter nach Frankreich schicken?

es gelten natürlich die eU-richtlinien, die die

entsendung in alle Länder betreffen wie bei-

spielsweise die a1-Bescheinigung oder die

einhaltung des Mindestlohns vom empfangs-

land. Frankreich legt diese allerdings beson-

ders strikt aus: Sie gelten für alle Tätigkeiten,

egal wie lang oder kurz sie sind. also zum Bei-

spiel auch für die Lieferung und das abholen

von Waren oder die Teilnahme an Messen.

Was ist mit der Entsendegebühr in Höhe

von 40 Euro, die ab 2018 geplant war?

Die hat das französische arbeitsministerium

kurz vor Weihnachten vorübergehend ausge-

setzt. ein Gesetz soll das noch regeln – wie

genau das aussehen wird, wissen wir noch

nicht. (

Anm. der Red.: Stand 24. Januar

)

Wie ist es dazu gekommen?

Wir hatten schon ende

2015 die ersten Gespräche

mit der französischen ar-

beitsinspektion in Straßburg

geführt, mehrere Stellungnahmen

übermittelt, auch übers baden-württem-

bergische Wirtschaftsministerium. Und wir

waren vor knapp einem Jahr zu Gesprächen

in Paris. Doch statt der von uns gewünschten

erleichterungen erfuhren wir im Mai 2017

von der geplanten Gebühr. Daraufhin haben

wir eine Umfrage über die Konsequenzen der

verschärften entsenderegeln durchgeführt.

Viele Unternehmen berichteten, dass sie ihre

Frankreichaktivitäten bereits reduziert ha-

ben oder dies im Fall einer entsendegebühr

planen. Die ergebnisse habe ich an die Straß-

burger arbeitsinspektion weitergegeben. nur

zwei Stunden später kam eine anfrage aus

Paris nach Details der Umfrage. im Septem-

ber hat Macron dann mit einem Gesetz das

Parlament ermächtigt, erleichterungen für

die Grenzregion zu schaffen, im Dezember

erfuhren wir von der aussetzung der Gebühr.

Wie geht’s weiter – welche anderen

Erleichterungen kommen und wann?

ich kann nur sagen, was wir gewünscht ha-

ben. Ob das so berücksichtigt wird, ist eine

andere Sache. Zum Beispiel den Verzicht auf

einen nationalen, französischsprechenden

Vertreter, die abschaffung der Formalitäten

für kurze einsätze oder dass deutsche Be-

triebe auch den Berufsausweis Carte BTP

nutzen können, den man nur einmal bean-

tragen muss. Details müssten wir eigentlich

spätestens im März erfahren, weil das Gesetz

innerhalb von sechs Monaten umgesetzt wer-

den muss.

Interview: kat

FRÉDÉRIC CARRIÈRE

Frédéric Carrière (52) ist Referent für

Auslandsmärkte und Zoll bei der IHK

Südlicher Oberrhein, die eine der drei

Schwerpunktkammern Frankreich ist.

Der gebürtige Franzose hat angewand-

te Fremdsprachen in Frankreich und

Betriebswirtschaft in Deutschland stu-

diert und kam 1992 zur IHK, wo er unter

anderem für Frankreich und somit die

dortigen Arbeitsmarktregeln zuständig

ist. Über die aktuelle Entsendeproble-

matik informiert Carrière auch bei dem

Seminar „Frankreich 2018 – Recht und

Steuern aktuell“ am 22. März in Lahr.

Frédéric Carrière, Tel. 07821 2703-650

frederic.carriere@freiburg.ihk.de

»

Details müssten wir

bis März erfahren

«

Das Gesetz („Loi Macron“), das

der damalige Wirtschaftsminis-

ter Emmanuel Macron 2015 auf

den Weg gebracht hatte, hat

die bürokratischen Hürden für

deutsche Betriebe erhöht, die

Mitarbeiter in Frankreich arbei-

ten lassen. Als Präsident lässt

Macron diese Bestimmungen

nun wieder lockern. Über den

aktuellen Stand grenzüberschrei-

tender Tätigkeiten berichtet IHK-

Experte Frédéric Carrière.

Bilder: Klaus Polkowski/M. Schuppich - Fotolia

Mitarbeiterentsendung nach Frankreich

im Mai 2017 hatte Frank-

reich eine entsendegebühr

in Höhe von 40 euro ab

2018 angekündigt, diese

kurz vor Weihnachten aller-

dings wieder ausgesetzt.