Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, das 2020 eingeführt wurde, ist nicht nur verlängert, sondern zum 1. Juni 2021 auch aufgestockt worden. Die Förderbeträge sind höher, zudem können mehr Betriebe davon profitieren.
Die seit 1. August 2020 bestehende „Erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms“ wurde verlängert, um die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren. Bereits im Dezember 2020 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Förderrichtlinie des Programms weiterentwickelt, um mehr Betriebe und Ausbildungsverträge in die Förderung einzubeziehen.
Ausbildungsprämien erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Pandemie betroffen sind, für neue Ausbildungsverträge, wenn sie ihr bisheriges Ausbildungsniveau erhalten (bisher einmalig 2.000 Euro) oder erhöhen (bisher einmalig 3.000 Euro). Als Vergleichszeitraum werden die letzten drei Ausbildungsjahre hinzugezogen.
Zudem lassen sich Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Verhinderung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Insolvenz des ursprünglichen Ausbildungsbetriebes beantragen.
Auch mittlere Unternehmen förderberechtigt
In der Weiterentwicklung der Förderrichtlinie gibt es folgende Änderungen: Die Ausbildungsprämien wurden nahtlos für das Frühjahr 2021 verlängert. Die Förderung endete nicht mit dem 15. Februar 2021, sondern die bisher geltenden Fördermöglichkeiten wurden bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen – somit für das kommende Ausbildungsjahr – gilt eine neue (höhere) Fördersystematik: Die Ausbildungsprämien werden verdoppelt, von 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro auf 4.000 beziehungsweise 6.000 Euro.
Zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien auch eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Gefördert werden können dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden (bislang bis zu 249 Mitarbeitenden).
Zuschüsse für Ausbildergehalt
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen (27. März 2021) deutlich verbessert: Es kann zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale) gefördert werden. Diese Förderung greift, wenn Auszubildende und Ausbilder trotz relevantem Arbeitsausfall im Betrieb nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Auch hier erfolgte eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden (bislang bis zu 249 Mitarbeitenden).
Sonderleistung für sehr kleine Betriebe
Als neue Leistung wurde ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitenden eingeführt. Dieser beinhaltet einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (zum Beispiel in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde. Ein Antrag ist spätestens bis zum 31. Juli 2021 zu stellen.
Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und – wie die neue Ausbildungsprämie plus – auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz ist auch eine Förderung möglich, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Übernahmeprämien können auch Unternehmen mit mehr als 499 Mitarbeitenden in Anspruch nehmen.
Anträge für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ stellen Unternehmen über die Bundesagentur für Arbeit.
Text: moe
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