Ein Angebot der

  • IHK Südlicher Oberrhein
  • IHK Hochrhein-Bodensee
  • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten

Wirtschaft im Südwesten

  • Home
  • Ausgaben
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • Juli/August 2024
    • Alle Ausgaben
  • Rubriken
    • Schwerpunkt
    • Unternehmen
    • Service
    • Regio Report
      • IHK Hochrhein-Bodensee
      • IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
      • IHK Südlicher Oberrhein
    • Kopf des Monats
    • Gründer
    • Aus dem Südwesten
  • Redaktion & Anzeigen
    • Redaktion
    • Verlag & Anzeigenleitung
    • Ihr Unternehmen im redaktionellen Teil
    • Probeheft & Abo
  • Kontakt
Ausgabe 10/2022
Regio Report IHK Hochrhein-Bodensee
Interview mit Oliver Kichwehm zur neuen Maschinenverordnung

Vereinfachungen für Unternehmen

Herr Kirchwehm, was sind die wichtigsten Veränderungen der neuen Verordnung gegenüber der alten Richtlinie?
Oliver Kirchwehm: Es hat sich formal vieles getan. Das ist nötig, da die jetzige Richtlinie veraltet ist. Vor allem bei der Digitalisierung gibt es Vereinfachungen. Die Betriebsanleitung dürfen die Unternehmen jetzt digital bereitstellen. Das ist wichtig für Maschinenhersteller, weil die Dokumente sehr umfangreich sind.

Außerdem enthält die Verordnung endlich detailliertere Regelungen zu Umbauten. Beim Umbau einer alten Maschine muss nicht die ganze Maschine neu CE bewertete werden, sondern nur noch der umgebaute Teil.

Zur Person

Referent Oliver Kirchwehm ist Mitgründer und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villingen-Schwenningen. Als gelernter Jurist beschäftigt er sich seit seinem Berufsstart mit den Themen Produkthaftung und Produktsicherheit. Er berät Unternehmen bei allen Fragen rund um die CE-Kennzeichnung und begleitet diese bei der rechtssicheren Entwicklung und Dokumentation ihrer Produkte.

Auf welche Regeln der neuen Verordnung werden Sie im Seminar eingehen?
Das Seminar richtet sich an Konstrukteure und technische Redakteure. Also an diejenigen, die die Papiere auf Grundlage der Verordnung erstellen. Deshalb werde ich im Seminar erklären, was sich konkret ändert. Dazu gehören Themen wie: Wo muss ich etwas Neues schreiben, bewerten oder anbringen? Was kann ich weglassen?

Die Verordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Es wird eine Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren geben. Warum sollten Hersteller sich dennoch schon jetzt informieren und die Verordnung schnell umsetzen?
Mit der neuen Verordnung wird einiges einfacher und kostengünstiger. Die Unternehmen müssen zum Beispiel nicht mehr ordnerweise Dokumente mit Betriebsanleitungen in verschiedenen Sprachen mitschicken, sondern können einen QR-Code an der Maschine anbringen. Über den bekommt der Nutzer Zugang zu den Anleitungen. Das spart viel Geld.

Interview: jb

Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf LinkedIn teilenAuf XING teilen

Die Herausgeber

IHK Südlicher Oberrhein

IHK Hochrhein-Bodensee

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

© copyright Wirtschaft im Südwesten

Besuchen Sie uns auf LinkedIn

  • Impressum | 
  • Datenschutz