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Wirtschaft im Südwesten

4 | 2018

18

REGIO

REPORT  

IHK Hochrhein-Bodensee

17

Datenschutz-Grundverordnung

„Erstmal viel Arbeit“

19

Finanzierungssprechtage

L-Bank förderte 486 Unternehmen

20

Serie: Wirtschaft digital

„Experimente zulassen“

21

Sprechtag

Industrie 4.0 und Digitalisierung

22

Netzwerk Digitalisierung

23

Neue Bildungspartnerschaft

Realschule Jestetten und WMS-

Engineering GmbH kooperieren

24

Gesundheitsseminare für Azubis

„Sitzen ist das neue Rauchen“

26

Seminar zur Risikobeurteilung

26

Regionalsplitter

27

Deutsch-französische Ausbildung

Sechs Absolventen

28

Zukunftstag zur Bewerbung

Individualität Schlüssel zu Erfolg

29

Mitarbeiterentsendung

Austausch mit Länderexperten

30

Zuliefermesse in Como

31

Geschichten des Scheiterns

Konstanzer „FuckUp Night“

32

Lehrgänge und Seminare

INHALT

mern. „Sie müssen nachweisen können, dass sie mit den Daten

rechtmäßig umgehen, das ist am aufwendigsten.“ Daher empfahl sie

den Betrieben, ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis über diese

Daten zu erstellen und es, wenn es im Unternehmen mehrere Ab-

teilungen gibt, modular aufzubauen. Das sei aufwendig, helfe aber,

die Informationspflichten zu erfüllen. So könnten die Unternehmen

standardisierte Erklärungen für bestimmte Fälle entwerfen – zum

Beispiel, wenn sie ihre Kunden nun darüber informieren, welche

Daten sie über sie gespeichert haben und wie lange sie dies tun

wollen sowie um deren Zustimmung bitten.

Weitere Neuerung: „Der Bußgeldrahmen ist erheblich größer als

zuvor“, so Wilhelm, die Unternehmen sollten aber nicht zugrunde

gerichtet werden. Gleichwohl gelte: Meldet ein Betroffener dem

Datenschutzbeauftragten den Verstoß eines Unternehmens gegen

das Datenschutzgesetzt, muss die Behörde aktiv werden.

Maria Wilhelms Resümee: „Datenschutz ist Chefsache, funktioniert

aber nur, wenn alle mitmachen.“ Wie schwierig dies in der Praxis

dennoch ist, auch, weil manche Bereiche wie das Internet noch nicht

geregelt sind, wurde bei den zahlreichen Fragen der Teilnehmer

deutlich, die vom Löschen der Daten bis hin zum Umgang mit dem

Provider reichten.

mae

Musterformulare und weitere Praxishilfen gibt es unter

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo/

Volles Haus in der IHK-Ver-

anstaltung zur Datenschutz-

Grundverordnung: Referentin

Maria Wilhelm (vorne links)

und Organisatorin Susanne

Tempelmeyer-Vetter freuten

sich über das rege Interesse der

Unternehmensvertreter.

Datenschutzgrundverordnung

Zusatzveranstaltungen

D

ie IHK bietet wegen der großen Nachfrage weitere Veranstal-

tungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

in der betrieblichen Praxis an. Referent ist der Fachanwalt für

Informationstechnologierecht und externe Datenschutzbeauf-

tragte Stefan Baum von der Kanzlei Rechtsanwälte Bender Harrer

Krevet in Lörrach. Die Veranstaltungen finden statt in der IHK

in Konstanz am Dienstag,

17. April

, 16 bis 19 Uhr, in der IHK in

Schopfheim am Mittwoch,

18. April

, 16 bis 19 Uhr, die Teilnah-

megebühr beträgt 90 Euro.

TV

Anmeldung:

www.konstanz.ihk.de

Suchwort <Wirtschaftsrecht>

Bild: Kostrzewa