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4 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

17

REGIO

REPORT

IHK Hochrhein-Bodensee

M

an sieht sich einer Vielzahl von Pflich-

ten gegenüber.“ Dies sagte Maria Wil-

helm, Referentin der Stabsstelle Europa beim

Landesbeauftragten für den Datenschutz und

die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

in Stuttgart, zu den Unternehmensvertretern,

die zur Veranstaltung „Datenschutz im Un-

ternehmen – Gute Gründe, klare Ziele“ in

die IHK nach Konstanz gekommen waren.

Einen Tag später informierte sie in der IHK

in Schopfheim 60 weitere Unternehmens-

vertreter über die Datenschutz-Grundverord-

nung (DS-GVO), die am 25. Mai in Kraft tritt

(siehe unsere Titelgeschichte ab Seite 6), und

die Auswirkungen auf ihre Betriebe. Denn, so

betonte auch Susanne Tempelmeyer-Vetter

von der IHK Hochrein-Bodensee zu Beginn

der Veranstaltung mit Blick auf den Stich-

tag: „Es gilt, bis dahin die Anforderungen in

Ihren Unternehmen umzusetzen.“ Und Ma-

ria Wilhelm sagte: „Die EU-Verordnung gilt

wie ein deutsches Gesetz für alle von uns

verbindlich.“

Vier Bereiche seien im Unternehmen be-

troffen: Beschäftigte – und zwar von der

Bewerberakquise bis zur Entlassung –, die

Kommunikation und damit E-Mails genau-

so wie der Web-Auftritt, Arbeitsabläufe und

Produkte wie Apps oder Smart Home. Das

Ziel dabei, so Wilhelm: „Durch die Transpa-

renzvorschriften sollen die Betroffenen be-

fähigt werden, ihre Rechte durchsetzen zu

können.“ Sie haben beispielsweise das Recht

zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen

von ihnen gespeichert hat und dass diese

gelöscht werden.

Unternehmen müssen daher beim Bear-

beiten von personenbezogenen Daten ver-

schiedene Grundsätze wie Direkterhebung,

Zweckbindung, Erforderlichkeit und Trans-

parenz beachten. Einiges davon war bereits

bislang Pflicht, anderes ist neu. Zum Beispiel

müssen Unternehmen ab zehn Mitarbeitern

einen Datenschutzbeauftragten (DSB) be-

stellen (aber auch kleinere Unternehmen,

die als Kerntätigkeit Gesundheitsdaten ver-

arbeiten, sind betroffen). Der DSB koordiniert

Anforderungen der DS-GVO im Betrieb, darf

weder Geschäftsführer, noch Mitarbeiter

der Personalabteilung sein. Er müsse eine

herausgehobene Stelle im Unternehmen ha-

ben, die nötigen Informationen von den Ge-

schäftsführern erhalten und ausreichend Zeit

bekommen. „Nehmen Sie nicht den unbe-

liebtesten Mitarbeiter, sondern den mit den

besten Fachkenntnissen“, empfahl Wilhelm.

Wer über keine entsprechende Ausbildung

verfüge könne sich auch weiterbilden.

Folgendes Vorgehen empfiehlt sie allen Un-

ternehmen bis zum 25. Mai, die die Anforde-

rungen der DS-GVO noch nicht umgesetzt

haben: Zuerst sollten sie sich ihre Prozesse

vergegenwärtigen und im Unternehmen zu-

sammentragen, wo überall personenbezo-

gene Daten verarbeitet werden. „Wichtig ist,

dass man organisiert und strukturiert an die

Sache herangeht“, sagte sie zu den Teilneh-

Rund 100 Männer und Frauen in-

formierten sich Mitte März in der

IHK in Konstanz über die neue

Datenschutz-Grundverordnung

und fragten detailliert nach.

IHK-Veranstaltung zur Datenschutz-Grundverordnung

„Erstmal viel Arbeit“

Bild: maxsim - Fotolia