4 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
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REGIO
REPORT
IHK Hochrhein-Bodensee
M
an sieht sich einer Vielzahl von Pflich-
ten gegenüber.“ Dies sagte Maria Wil-
helm, Referentin der Stabsstelle Europa beim
Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
in Stuttgart, zu den Unternehmensvertretern,
die zur Veranstaltung „Datenschutz im Un-
ternehmen – Gute Gründe, klare Ziele“ in
die IHK nach Konstanz gekommen waren.
Einen Tag später informierte sie in der IHK
in Schopfheim 60 weitere Unternehmens-
vertreter über die Datenschutz-Grundverord-
nung (DS-GVO), die am 25. Mai in Kraft tritt
(siehe unsere Titelgeschichte ab Seite 6), und
die Auswirkungen auf ihre Betriebe. Denn, so
betonte auch Susanne Tempelmeyer-Vetter
von der IHK Hochrein-Bodensee zu Beginn
der Veranstaltung mit Blick auf den Stich-
tag: „Es gilt, bis dahin die Anforderungen in
Ihren Unternehmen umzusetzen.“ Und Ma-
ria Wilhelm sagte: „Die EU-Verordnung gilt
wie ein deutsches Gesetz für alle von uns
verbindlich.“
Vier Bereiche seien im Unternehmen be-
troffen: Beschäftigte – und zwar von der
Bewerberakquise bis zur Entlassung –, die
Kommunikation und damit E-Mails genau-
so wie der Web-Auftritt, Arbeitsabläufe und
Produkte wie Apps oder Smart Home. Das
Ziel dabei, so Wilhelm: „Durch die Transpa-
renzvorschriften sollen die Betroffenen be-
fähigt werden, ihre Rechte durchsetzen zu
können.“ Sie haben beispielsweise das Recht
zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen
von ihnen gespeichert hat und dass diese
gelöscht werden.
Unternehmen müssen daher beim Bear-
beiten von personenbezogenen Daten ver-
schiedene Grundsätze wie Direkterhebung,
Zweckbindung, Erforderlichkeit und Trans-
parenz beachten. Einiges davon war bereits
bislang Pflicht, anderes ist neu. Zum Beispiel
müssen Unternehmen ab zehn Mitarbeitern
einen Datenschutzbeauftragten (DSB) be-
stellen (aber auch kleinere Unternehmen,
die als Kerntätigkeit Gesundheitsdaten ver-
arbeiten, sind betroffen). Der DSB koordiniert
Anforderungen der DS-GVO im Betrieb, darf
weder Geschäftsführer, noch Mitarbeiter
der Personalabteilung sein. Er müsse eine
herausgehobene Stelle im Unternehmen ha-
ben, die nötigen Informationen von den Ge-
schäftsführern erhalten und ausreichend Zeit
bekommen. „Nehmen Sie nicht den unbe-
liebtesten Mitarbeiter, sondern den mit den
besten Fachkenntnissen“, empfahl Wilhelm.
Wer über keine entsprechende Ausbildung
verfüge könne sich auch weiterbilden.
Folgendes Vorgehen empfiehlt sie allen Un-
ternehmen bis zum 25. Mai, die die Anforde-
rungen der DS-GVO noch nicht umgesetzt
haben: Zuerst sollten sie sich ihre Prozesse
vergegenwärtigen und im Unternehmen zu-
sammentragen, wo überall personenbezo-
gene Daten verarbeitet werden. „Wichtig ist,
dass man organisiert und strukturiert an die
Sache herangeht“, sagte sie zu den Teilneh-
Rund 100 Männer und Frauen in-
formierten sich Mitte März in der
IHK in Konstanz über die neue
Datenschutz-Grundverordnung
und fragten detailliert nach.
IHK-Veranstaltung zur Datenschutz-Grundverordnung
„Erstmal viel Arbeit“
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