3 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
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31.03.2018.
²Ausstattungsabhängig.
Hintergrund
Bei der IHK Südlicher Oberrhein besteht – gemäß Paragraf 111
Absatz 2 desArbeitsgerichtsgesetzes – einAusschuss zur Beile-
gung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubil-
denden. Er setzt sich aus einemArbeitgeber- und einemArbeit-
nehmervertreter zusammen. Zudemwerden dieVerhandlungen
von der IHK begleitet. Der Schlichtungsausschuss kann nur
Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen
verhandeln. DieVerhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine
Klage vor demArbeitsgericht. Der Schlichtungsausschuss wird
nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden
tätig. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Antragsvordrucke sind bei der Geschäftsstelle des Schlich-
tungsausschusses erhältlich oder auf der Internetseite der
IHK abrufbar
(www.suedlicher-oberrhein.ihk.de, Dokumen-
tennummer: 1307). Der Antrag kann schriftlich eingereicht
oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
ak
Ansprechpartner: Wilhelm Unger
Tel: 0761 3858-152
wilhelm.unger@freiburg.ihk.deverhältnis fortgesetzt oder in beiderseitigem Einvernehmen gelöst.
Lediglich zehn Prozent der Verhandlungen sind vor dem Schlich-
tungsausschuss gescheitert.
Was passiert, wenn keine Lösung gefunden wird?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie eine Schlichtung aus-
gehen kann. Bei einem Vergleich kommt man zu einer einvernehm-
lichen Lösung, die sofort rechtswirksam wird und damit den Cha-
rakter eines kleinen Gerichtsurteils hat. Die zweite Variante ist ein
Spruch. Dieser wird nur wirksam, wenn beide Seiten ihm innerhalb
einer Woche aktiv zustimmen. Diese Lösung kommt insbesondere
dann in Betracht, wenn eine der Parteien noch Bedenkzeit haben
möchte. Als dritte Option kann die Schlichtung auch scheitern. In
diesem Fall steht es den Parteien offen, ob sie den Konflikt vom
Arbeitsgericht klären lassen oder anderweitig zu einer Lösung ge-
langen.
Wie hat sich die Zahl der Schlichtungen entwickelt – sind die
Konflikte zwischen Azubi und Betrieb heute andere?
Die Tendenz ist in den vergangenen Jahren leicht steigend: 2015
hatten wir 26 Schlichtungen, 2016 waren es 30 und vergangenes
Jahr 35. Die Art der Konflikte ändert sich nicht dramatisch. Im Kern
geht es zumeist um ein ge- oder zerstörtes Vertrauensverhältnis
zwischen Betrieb und Azubi. Die Gründe dafür sind sehr individuell.
Interview: kat