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3 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

21

INDUSTRIEBEDARF

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31.03.2018.

²Ausstattungsabhängig.

Hintergrund

Bei der IHK Südlicher Oberrhein besteht – gemäß Paragraf 111

Absatz 2 desArbeitsgerichtsgesetzes – einAusschuss zur Beile-

gung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubil-

denden. Er setzt sich aus einemArbeitgeber- und einemArbeit-

nehmervertreter zusammen. Zudemwerden dieVerhandlungen

von der IHK begleitet. Der Schlichtungsausschuss kann nur

Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen

verhandeln. DieVerhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine

Klage vor demArbeitsgericht. Der Schlichtungsausschuss wird

nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden

tätig. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Antragsvordrucke sind bei der Geschäftsstelle des Schlich-

tungsausschusses erhältlich oder auf der Internetseite der

IHK abrufbar

(www.suedlicher-oberrhein.ihk.de

, Dokumen-

tennummer: 1307). Der Antrag kann schriftlich eingereicht

oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

ak

Ansprechpartner: Wilhelm Unger

Tel: 0761 3858-152

wilhelm.unger@freiburg.ihk.de

verhältnis fortgesetzt oder in beiderseitigem Einvernehmen gelöst.

Lediglich zehn Prozent der Verhandlungen sind vor dem Schlich-

tungsausschuss gescheitert.

Was passiert, wenn keine Lösung gefunden wird?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie eine Schlichtung aus-

gehen kann. Bei einem Vergleich kommt man zu einer einvernehm-

lichen Lösung, die sofort rechtswirksam wird und damit den Cha-

rakter eines kleinen Gerichtsurteils hat. Die zweite Variante ist ein

Spruch. Dieser wird nur wirksam, wenn beide Seiten ihm innerhalb

einer Woche aktiv zustimmen. Diese Lösung kommt insbesondere

dann in Betracht, wenn eine der Parteien noch Bedenkzeit haben

möchte. Als dritte Option kann die Schlichtung auch scheitern. In

diesem Fall steht es den Parteien offen, ob sie den Konflikt vom

Arbeitsgericht klären lassen oder anderweitig zu einer Lösung ge-

langen.

Wie hat sich die Zahl der Schlichtungen entwickelt – sind die

Konflikte zwischen Azubi und Betrieb heute andere?

Die Tendenz ist in den vergangenen Jahren leicht steigend: 2015

hatten wir 26 Schlichtungen, 2016 waren es 30 und vergangenes

Jahr 35. Die Art der Konflikte ändert sich nicht dramatisch. Im Kern

geht es zumeist um ein ge- oder zerstörtes Vertrauensverhältnis

zwischen Betrieb und Azubi. Die Gründe dafür sind sehr individuell.

Interview: kat