Wirtschaft im Südwesten
1 | 2018
22
REGIO
REPORT
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Bild: Renate Zährl
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Erfolgskontrolle ist notwendig
L
eistungsfähige, belastbare und gesunde Mitarbeiter
sind Garant für unternehmerischen Erfolg, insbe-
sondere in Zeiten einer alternden Gesellschaft und ei-
nem drohenden Fachkräftemangel. Daher ist es wichtig,
gezielt in die Gesundheit der Mitarbeiter mittels eines
Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu in-
vestieren. Durch gezielte gesundheitsfördernde Maß-
nahmen werden Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiter gefördert, wodurch es zu einer Kostensen-
kung und zu reduzierten Fehlzeiten kommt. Als weitere
positive Effekte sind die stärkere Mitarbeiterbindung an
das Unternehmen durch verstärkte Arbeitzufriedenheit
sowie erhöhte Motivation zu erwähnen. Dadurch wie-
derum findet eine Prozessoptimierung und Produktivi-
tätssteigerung statt. Zudem kann ein systematisches
BGM aktiv zum Employer Branding beitragen, wodurch
sich das Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt positiv
gegenüber den Mitbewerbern positionieren kann. Die-
ses unternehmerische Konzept kann damit gezielt zur
Mitarbeiterakquise beitragen.
Schwachstellen aufdecken
Um in die Gesundheit der Mitarbeiter investieren zu
können, müssen Unternehmen finanzielle und perso-
nelle Ressourcen bereitstellen. Um diese rechtfertigen
zu können, bedarf es regelmäßiger Erfolgskontrollen.
Mittels systematischer Evaluationen können mögliche
Schwachstellen aufgedeckt und die Qualität der Maß-
nahmen verbessert werden. Bei einem IHK-Informati-
onsabend informierte Jan Schaller, Mitarbeiter des Kon-
stanzer Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung,
die Teilnehmer, wie sie mittels Kennzahlen und eines
Controllingsystems eine Erfolgsmessung im Bereich des
BGMs einführen können.
Dabei wurde zwischen harten und weichen Kennzahlen
unterschieden. „Unter harten Fakten sind intern und
extern erhobene Daten wie zum Beispiel Arbeitsunfä-
higkeitstage, Arbeitsunfälle, Produktivität und Fluktu-
ation zu verstehen. Bei weichen Kennzahlen handelt
es sich um subjektive Daten wie Gesundheit, Gesund-
heitsverhalten, Belastungen, Arbeitszufriedenheit, Be-
schwerden oder Commitment“, verdeutlichte Schaller.
Für ihn ist das Optimum im Rahmen des BGM das Zu-
sammenführen der harten und weichen Kennzahlen in
ein einziges BGM-Kennzahlensystem. Durch solch ein
Kennzahlensystem lassen sich Erfolge von durchgeführ-
ten Maßnahmen zentral dokumentieren.
Als Best-Practice-Beispiele aus der Region gewährten
die BGM-Verantwortlichen von der Hansgrohe SE und
der Aesculap AG Unternehmenseinblicke. Bei Hansgrohe
in Schiltach setzt sich das BGM aus einem Arbeitsmedi-
zinischen Dienst, Ergonomie am Arbeitsplatz, Gesund-
heitsförderung und Psychischer Gesundheit zusammen.
„Die Erfolgsmessung erfolgt bei uns durch Feedbackbö-
gen, Vorher-Nachher-Vergleiche und individuelle Rück-
meldungen“, so die BGM-Verantwortliche
Linda Kiefer. Von besonderer Bedeutung bei
einem funktionierenden BGM sieht Kiefer die
Präsenz im Betrieb, die persönlichen Gespräche mit den
Mitarbeitern und das partizipative Miteinander.
Hermann Steinkamp, im Gesundheitsmanagement
der Aesculap AG schwerpunktmäßig verantwortlich
für das Thema „Gesunde Arbeitsplätze“,
stellte den Gesundheitszirkel als Instrument
der Verhältnisprävention vor. Dieser findet
insbesondere in Abteilungen mit niedriger
Gesundheitsquote statt und setzt sich vor-
rangig aus Vertretern der Mitarbeiterschaft,
einem Moderator und möglichen Vertretern
aus dem Betriebsrat, der Arbeitssicherheit,
der BKK Aesculap, Werks- und Segmentleitern, dem Be-
triebsärztlichen Dienst oder auch dem Facility Manage-
ment zusammen. Ziel des Gesundheitszirkels sei es, so
Steinkamp, durch Partizipation Rahmenbedingungen zu
schaffen, die die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten
und verbessern. In diesem speziellen Projekt werden die
Kennzahlen (Belastungs- und Beanspruchungsfaktoren
am Arbeitsplatz sowie Mitarbeiterzufriedenheit) anhand
von Mitarbeiterbefragungen erhoben.
Steuerfreibetrag für BGM
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde den Unterneh-
mensvertretern der Steuerfreibetrag für die Betriebliche
Gesundheitsförderung ins Gedächtnis gerufen. Dabei
handelt es sich um einen steuer- und sozialversiche-
rungsfreien Betrag von bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter
und Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG). Als gesetzliche Auflage muss
dieser finanzielle Zuschuss für Leistungen zur Verbes-
serung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Mit-
arbeiter und der Betrieblichen Gesundheitsförderung
verwendet werden. Ein entsprechendes Merkblatt kann
kostenfrei bei der IHK angefordert werden.
Spr
Anne Spreitzer, Projektleiterin Gesundheitswirtschaft,
Telefon: 07721 922-156,
spreitzer@vs.ihk.deRücken die
Erfolgsmessung
des BGM in den
Vordergrund: Jan
Schaller, Marco
Nauroz, Hermann
Steinkamp, Anne
Spreitzer und
Linda Kiefer.
Positive Effekte: Stärkere
Mitarbeiterbindung durch
verstärkte Zufriedenheit
und erhöhte Motivation