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TITEL

großen Veranstaltern zusammen. So hat er Kreuz-

fahrten ab Venedig mit der Aida oder mit MSC Kreuz-

fahrten inklusive Bustransfer im Angebot.

Den Transfer zum Abfahrts- oder Abflugort – meist ist

dies der Flughafen Zürich – bietet Growe bei all seinen

Reisen an. Die Kunden aus der Region werden in ihren

Wohnorten abgeholt. Den Bus fährt Alexander Growe

dabei meist selbst. So bekommt er stets ein Gespür für

die Stimmung am Ab- und vor allem am Rückreisetag

und erfährt ungefiltert, wie die Reise war, ob Nordlicht

zu sehen war oder die Reiseleitung passte. „Außerdem

macht mir das Spaß“, sagt der passionierte Busfahrer.

Und bei seinen Kunden macht es Eindruck, wenn der

Chef am Steuer sitzt.

Die meisten seiner Kunden sind 50 Jahre und älter, das

Einzugsgebiet reicht von Gottmadingen bis nach Fried-

richshafen und Konstanz. Viele buchen regelmäßig bei

Growe. 5.000 aktive Kunden umfasst seine Kartei. Au-

ßer ihm sind seine Frau - die ist für Stammkunden auch

abends noch per Handy erreichbar – und eine weitere

Vollzeitkraft beschäftigt. Alexander Growe veranstaltet

auch Informationsabende zu seinen Reisen. Bis zu 40

Interessierte werden dabei beispielsweise vom Vertre-

ter einer Reederei über eine Kreuzfahrt informiert, die

Growe im Angebot hat.

Zurzeit macht ihm die neue Pauschalreiserichtlinie

Sorgen: eine EU-Vorschrift, die in deutsches Recht

umgesetzt werden musste und zum 1. Juli 2018 in Kraft

tritt (siehe Kasten rechts). Er kritisiert unter anderem

die Einschnitte in den Verbraucherschutz, da die Prei-

se von Pauschalreisen bis 21 Tage vor Urlaubsbeginn

noch erhöht werden könnten, aber auch den erhöhten

Aufwand für die Reisebüros.

D

ie neue Pauschalreiserichtlinie kritisiert auch

Angelika Hummel, die mit ihrem Mann Peter

die A. und P. Hummel GmbH leitet, zu der die

Tui Reisecenter in Freiburg und Kirchzarten mit zusam-

men neun Mitarbeitern gehören. Wenn ein Reisebüro

ab kommendem Juli verschiedene Bausteine einer

Reise verkauft, wird es laut der neuen Vorschrift zum

Veranstalter und damit haftbar, wenn es Probleme

gibt. Angelika Hummel sieht daher einen erheblichen

Kostenfaktor angesichts höherer Versicherungs- und

möglicher Prozesskosten auf die Reisebüros zukom-

»Das Geheimnis ist

das Einbinden der

digitalen Welt in die

tägliche Arbeit«

Angelika Hummel,

Tui Reisecenter Freiburg

NEUES REISERECHT

Das deutsche Reiserecht wurde diesen Som-

mer geändert – im Juni vom Bundestag, im Ju-

li stimmte der Bundesrat zu – und tritt im Juli

2018 in Kraft. Grund ist eine EU-Richtlinie, die

verlangt, dass das Reiserecht in den Mitglied-

staaten angeglichen werden muss (siehe auch

WiS 2/2017, Seite 53).Auf derWebsite des Bun-

destages heißt es dazu:

„Derzeit gibt es bei Pauschalreisen einen weit-

reichendenVerbraucherschutz, indem der Kunde

Mängel beimVeranstalter geltend machen kann.

Wer sich dagegen seine Reise im Internet zusam-

menstellt, muss sich bei Mängeln direkt mit dem

jeweiligen Leistungsanbieter auseinandersetzen,

etwa mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelier

imAusland. Das gilt auch, wenn die verschiede-

nen Bestandteile der Reise über ein Reiseportal

gebucht wurden. Die neue EU-Richtlinie sieht

vor, dass der Betreiber des Reiseportals wie ein

Pauschalreiseanbieter in der Pflicht ist. Eine sol-

che Gesamthaftung soll aber auch gelten, wenn

ein stationäres Reisebüro eine individuelle Reise

mit mehreren Elementen zusammenstellt, also

beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel, ei-

nem Mietwagen und einer Versicherung.“

Letzteres kritisieren zahlreiche Branchenvertre-

ter wie auch der Deutsche Tourismusverband

(DTV). In einer Pressemitteilung heißt es unter

anderem, dass Vermittler nun leicht zu Veran-

staltern und damit haftbar würden. Um dies

zu vermeiden, müssten sie jede einzelne Leis-

tung separat buchen und abrechnen. Immerhin

könnte auf einmal bezahlt werden. Gleichwohl

würden immense bürokratische Buchungs- und

Zahlungsvorgänge drohen.

Für Erleichterung sorgte in der Branche, dass –

anders als zunächst geplant – Tagesreisen erst

ab einem Wert von 500 Euro unter das neue

Recht fallen und Einzelleistungen wie die Über-

nachtung in Ferienwohnungen und Hotelzim-

mern ausgenommen sind.

mae