TITEL
großen Veranstaltern zusammen. So hat er Kreuz-
fahrten ab Venedig mit der Aida oder mit MSC Kreuz-
fahrten inklusive Bustransfer im Angebot.
Den Transfer zum Abfahrts- oder Abflugort – meist ist
dies der Flughafen Zürich – bietet Growe bei all seinen
Reisen an. Die Kunden aus der Region werden in ihren
Wohnorten abgeholt. Den Bus fährt Alexander Growe
dabei meist selbst. So bekommt er stets ein Gespür für
die Stimmung am Ab- und vor allem am Rückreisetag
und erfährt ungefiltert, wie die Reise war, ob Nordlicht
zu sehen war oder die Reiseleitung passte. „Außerdem
macht mir das Spaß“, sagt der passionierte Busfahrer.
Und bei seinen Kunden macht es Eindruck, wenn der
Chef am Steuer sitzt.
Die meisten seiner Kunden sind 50 Jahre und älter, das
Einzugsgebiet reicht von Gottmadingen bis nach Fried-
richshafen und Konstanz. Viele buchen regelmäßig bei
Growe. 5.000 aktive Kunden umfasst seine Kartei. Au-
ßer ihm sind seine Frau - die ist für Stammkunden auch
abends noch per Handy erreichbar – und eine weitere
Vollzeitkraft beschäftigt. Alexander Growe veranstaltet
auch Informationsabende zu seinen Reisen. Bis zu 40
Interessierte werden dabei beispielsweise vom Vertre-
ter einer Reederei über eine Kreuzfahrt informiert, die
Growe im Angebot hat.
Zurzeit macht ihm die neue Pauschalreiserichtlinie
Sorgen: eine EU-Vorschrift, die in deutsches Recht
umgesetzt werden musste und zum 1. Juli 2018 in Kraft
tritt (siehe Kasten rechts). Er kritisiert unter anderem
die Einschnitte in den Verbraucherschutz, da die Prei-
se von Pauschalreisen bis 21 Tage vor Urlaubsbeginn
noch erhöht werden könnten, aber auch den erhöhten
Aufwand für die Reisebüros.
D
ie neue Pauschalreiserichtlinie kritisiert auch
Angelika Hummel, die mit ihrem Mann Peter
die A. und P. Hummel GmbH leitet, zu der die
Tui Reisecenter in Freiburg und Kirchzarten mit zusam-
men neun Mitarbeitern gehören. Wenn ein Reisebüro
ab kommendem Juli verschiedene Bausteine einer
Reise verkauft, wird es laut der neuen Vorschrift zum
Veranstalter und damit haftbar, wenn es Probleme
gibt. Angelika Hummel sieht daher einen erheblichen
Kostenfaktor angesichts höherer Versicherungs- und
möglicher Prozesskosten auf die Reisebüros zukom-
»Das Geheimnis ist
das Einbinden der
digitalen Welt in die
tägliche Arbeit«
Angelika Hummel,
Tui Reisecenter Freiburg
NEUES REISERECHT
Das deutsche Reiserecht wurde diesen Som-
mer geändert – im Juni vom Bundestag, im Ju-
li stimmte der Bundesrat zu – und tritt im Juli
2018 in Kraft. Grund ist eine EU-Richtlinie, die
verlangt, dass das Reiserecht in den Mitglied-
staaten angeglichen werden muss (siehe auch
WiS 2/2017, Seite 53).Auf derWebsite des Bun-
destages heißt es dazu:
„Derzeit gibt es bei Pauschalreisen einen weit-
reichendenVerbraucherschutz, indem der Kunde
Mängel beimVeranstalter geltend machen kann.
Wer sich dagegen seine Reise im Internet zusam-
menstellt, muss sich bei Mängeln direkt mit dem
jeweiligen Leistungsanbieter auseinandersetzen,
etwa mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelier
imAusland. Das gilt auch, wenn die verschiede-
nen Bestandteile der Reise über ein Reiseportal
gebucht wurden. Die neue EU-Richtlinie sieht
vor, dass der Betreiber des Reiseportals wie ein
Pauschalreiseanbieter in der Pflicht ist. Eine sol-
che Gesamthaftung soll aber auch gelten, wenn
ein stationäres Reisebüro eine individuelle Reise
mit mehreren Elementen zusammenstellt, also
beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel, ei-
nem Mietwagen und einer Versicherung.“
Letzteres kritisieren zahlreiche Branchenvertre-
ter wie auch der Deutsche Tourismusverband
(DTV). In einer Pressemitteilung heißt es unter
anderem, dass Vermittler nun leicht zu Veran-
staltern und damit haftbar würden. Um dies
zu vermeiden, müssten sie jede einzelne Leis-
tung separat buchen und abrechnen. Immerhin
könnte auf einmal bezahlt werden. Gleichwohl
würden immense bürokratische Buchungs- und
Zahlungsvorgänge drohen.
Für Erleichterung sorgte in der Branche, dass –
anders als zunächst geplant – Tagesreisen erst
ab einem Wert von 500 Euro unter das neue
Recht fallen und Einzelleistungen wie die Über-
nachtung in Ferienwohnungen und Hotelzim-
mern ausgenommen sind.
mae