Vom innovativen Laufrad zur laufenden Innovation: Karl von Drais’ Erfindung wurde einst kopiert – heute schützt das Patentrecht Ideen wirksam. Doch auf dem Weg zum eigenen Patent gibt es einiges zu beachten.

Manchmal lohnt es sich, das Rad neu zu erfinden. Als der badische Erfinder Karl von Drais seine Laufmaschine entwickelte, konnte keiner ahnen, dass es in Deutschland rund zwei Jahrhunderte später mehr Fahrräder (nämlich 89 Millionen) als Menschen geben wird …
Was dagegen heute kaum noch einer ahnt: Für seine Vorstufe des Fahrrads, ein lenkbares, durch Muskelkraft betriebenes Zweirad, erhielt Drais 1818 vom badischen Herrscher erst im zweiten Anlauf ein Großherzogliches Privileg, grob vergleichbar mit dem heutigen Patent. Erst hielt man das Zweirad für nicht schützenswert – denn wer braucht so etwas schon, wenn es Pferde gibt? Und weil der gewerbliche Rechtsschutz damals noch nicht ausgereift war, konnte Drais auch mit Privileg nicht verhindern, dass seine Erfindung unerlaubt kopiert und verkauft wurde, andere seine Erfindung sogar für sich selbst im Ausland schützten. Long story short: Drais starb als armer Tropf.
Trotz EU: Patentrecht ist nationales Recht
Heute ist es ein bisschen anders. „Technische Erfindungen lassen sich wirksam durch die Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern schützen“, versichert Til Huber, der Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Soll die Erfindung für den deutschen Markt geschützt werden, ist das DPMA erste Anlaufstelle.
Patentrecht ist in der Regel nationales Recht, gilt also nur in Deutschland oder in jeweils anderen Staaten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Patent im Ausland anzumelden, durch das Europäische Patent oder eine Patentanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Dort kann man angeben, in welchen Staaten Schutz beansprucht wird. Eine Patentanmeldung kann innerhalb eines Jahres nach Erstanmeldung auch noch in anderen Märkten angemeldet werden.

Allerdings kommt es gar nicht so selten vor, dass ein Patent abgelehnt wird. „Für etwa die Hälfte der Anmeldungen, für die ein Prüfungsantrag gestellt wird, wird ein Patent erteilt“, sagt Til Huber. Bei der anderen Hälfte sei das, was jemand anmelden möchte, nach Ansicht des DPMA nicht neu, nicht erfinderisch, nicht ausführbar oder nicht gewerblich anwendbar – so war es einst auch bei Drais. Dagegen kann aber innerhalb von drei Monaten beim DPMA oder – ist das nicht erfolgreich – beim Bundespatentamt Beschwerde eingelegt werden.
Patentschutz: maximal 20 Jahre
Nach maximal 20 Jahren läuft ein Patent aus. Über das Patentrecht hat der Erfinder dann keine Möglichkeit mehr, seine Erfindung zu schützen. Til Huber sagt dazu: „Möglicherweise aber kann eine gut etablierte Marke einen gewissen Schutz bieten. Marken können unbegrenzt verlängert werden.“
Wer sich beraten möchte, wendet sich an seine IHK oder an Patent- oder Rechtsanwälte. Zudem beraten die Patentinformationszentren als Partner des DPMA in der Fläche.
Das erste deutsche Patent erhielt übrigens Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik mit Wirkung zum 2. Juli 1877. Es wurde für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ erteilt.se
So melden Sie ein Patent an
Eine Anmeldung zum Patent muss beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Sie muss eine technische Beschreibung der Erfindung enthalten, Patentansprüche, ggfs. Zeichnungen, eine Zusammenfassung und eine Erfinderbenennung. Ist die Anmeldung vollständig, sind die notwendigen Gebühren bezahlt und wird ein Prüfungsantrag gestellt, prüft der zuständige Prüfer die Erfindung auf Patentfähigkeit. Kriterien sind dabei Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit. Sind alle Kriterien gegeben, wird für die Erfindung ein Patent erteilt. Auf dieser Basis kann man rechtlich gegen Nachahmer vorgehen. Die Gebühren kann man auf den Internetseiten
des DPMA nachlesen.
