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Ausgabe 09/2022
Regio Report IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften

IHK begrüßt Reformvorschläge

Gastronomie, Handwerk, Pflege: In vielen Branchen werden dringend Arbeitskräfte benötigt. Für die deutsche Wirtschaft ist klar, dass das Fachkräfteproblem ohne ausreichend Zuwanderung aus dem Ausland nicht gelöst werden kann. Deshalb will die Bundesregierung noch dieses Jahr mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) beginnen. Das FEG, welches im März 2020 eingeführt wurde, hat zwar den Zuzug von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtert, aber die Erfahrungen aus den Unternehmen zeigen, dass in vielerlei Hinsicht Verbesserungsbedarf besteht, und zwar sowohl bei den gesetzlichen Regelungen als auch bei der praktischen Umsetzung.

„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz überarbeiten möchte und unterstützen die Verbesserungsvorschläge, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin vorschlägt. Es geht hierbei vor allem um die Beschleunigung der Prozesse, die Erleichterung bei der Einreise zu Qualifizierungszwecken, die Unterstützung des Spracherwerbs und die Abschaffung der Vorrangprüfung für Auszubildende“, sagt IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos.

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die administrativen Verfahren, bei welchem sehr viele Akteure involviert sind (Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen, Arbeitsagenturen und Auslandsvertretungen), oftmals nicht wie erwünscht verlaufen. Um die Visaverfahren zu beschleunigen, sollte zum einen stärker digitalisiert werden und zum anderen mehr Transparenz und Rollenklarheit zwischen den einzelnen Akteuren geschaffen werden, stellt Ramona Shedrach vom Welcome Center klar. Des Weiteren sollte eine zentrale Hotline geschaffen werden, von welcher die Beschäftigten einer Ausländerbehörde bei komplizierten Detailfragen Unterstützung erhalten können und auch die Auslandshandelskammern (AHKs) vor Ort könnten helfen.

„Voraussetzung für die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten ist eine vollständige Gleichwertigkeit der Qualifikation. Da aber die meisten Länder andere Ausbildungssysteme als Deutschland haben, bekommen die potenziellen Arbeitskräfte aus dem Ausland oft nur eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Die Zuwanderung mit teilweiser Gleichwertigkeit ist zwar möglich, aber der Prozess könnte laut DIHK vereinfacht werden, wenn die Planung der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung in Deutschland erfolgen könnte“, so die Beraterin des Welcome Centers.

Deutsche Sprachkenntnisse seien wichtig, um in Deutschland eine Beschäftigung zu finden, allerdings sollte dies kein Hindernis für die Zuwanderung sein. „Der Spracherwerb sollte möglichst bereits im Ausland unterstützt werden durch günstige Angebote des Goethe-Instituts oder auch durch Darlehens- oder Stipendienmodelle“, sagt Ramona Shedrach. Auch in Deutschland sollten die Sprachkurse flexibler und digital gestaltet sein, so dass auch Personen in Schichtarbeit oder in ländlichen Regionen daran teilnehmen könnten.

Bei der Einreise zu Ausbildungszwecken könnte auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, denn viele Ausbildungsplätze können in Deutschland zunehmend nicht besetzt werden. Auch die Möglichkeit zur Einreise für ausbildungsvorbereitende Praktika könnten in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mitaufgenommen werden.

Text: Sh/MK
Bild: Adobe Stock – studio v-zwoelf

Ramona Shedrach, Welcome Center
Telefon: 07721 922-239
Mail: shedrach@vs.ihk.de

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