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Ausgabe 03/2021
Service
Photovoltaikanlagen

Was kommt nach Ende der Förderung?

Für rund 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg ist nach 20 Jahren zum 1. Januar dieses Jahres die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen. Lange war unklar, unter welchen Bedingungen die Anlagen weiterbetrieben werden und sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen können. Dies wurde mit der jüngsten EEG-Änderung erst Ende Dezember geklärt.

 

  • Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat deshalb gemeinsam mit dem Umweltministerium sein Faktenpapier zu den „ausgeförderten“ Photovoltaikanlagen an das neue EEG angepasst. Dies sind die darin beschriebenen wichtigsten Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von sogenannten Ü20-Anlagen:
    Der erzeugte Strom kann weiter ins Netz eingespeist werden. Die Vergütung entspricht dem „Jahresmarktwert Solar“. Dieser liegt bei drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Abgezogen wird hiervon noch eine Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh. Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) und gilt befristet bis Ende 2027.
  • Eine Umrüstung auf Eigenversorgung ist möglich. Der dann noch entstehende Überschuss kann ins Stromnetz eingespeist werden.
  • Wer den erzeugten Strom zur Eigenversorgung nutzt, muss bis 30 kW keine EEG-Umlage zahlen, sofern er nicht mehr als 30 Megawattstunden (MWh) selbst pro Jahr verbraucht.

Starker Anstieg bundesweit 2020

Im Jahr 2020 wurden bundesweit knapp 5 Gigawatt (GW) Photovoltaikanlagen installiert. Dies ist knapp 1 GW mehr als 2019. Letztmals war 2012 mit 7,6 GW mehr Leistung ans Netz gegangen. Im Dezember 2020 kamen nochmal 525 MW dazu. Etwa 80 Prozent des Jahreszubaus waren Anlagen außerhalb der Ausschreibungen. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen wird über den sogenannten „atmenden Deckel“ weiter automatisch abgesenkt. So wird im März 2021 für kleine Dachanlagen bis 10 kW (Peak) ein Wert von 8 Cent/kWh unterschritten. Bliebe es bei einem Nettozubau von 5 GW im Jahr, wäre das derzeitige EEG-Ziel von 100 GW im Jahr 2030 erreichbar.

Einzelne Stromanbieter bieten spezielle Tarife für Anlagen nach Förderende an, die den eingespeisten Strom zum Teil höher vergüten als mit dem Jahresmarktwert. Anlagenbetreiber sollten jedoch prüfen, ob mit dem Angebot weitere Kosten (beispielsweise zusätzliche Gebühren), Nachrüstung von Messtechnik oder ergänzende Verpflichtungen wie Reststrombezug verbunden sind.
Zu den regionalen Anbietern zählt beispielsweise die Firma Badenova. Sie will Besitzer von kleineren Stromerzeugungsanlagen bis 10 Kilowatt (Peak) installierter Leistung unterstützen. Das Angebot sieht zusätzliche 4 ct/kWh eingespeistem Strom zum einfachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit ihrem Tarif „Ökostrom Aktiv“ gekoppelt. Zudem kooperiert Badenova mit der Stadt Freiburg beim „Freiburger Stadtstrommodell“. Es soll der Sicherung des Anlagenbestands durch Weiterbetrieb und Repowering sowie dem vereinfachten Neubau von Anlagen dienen und etwa kommunale Liegenschaften mit Solarstrom versorgen. Auch die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben die Ü-20-PV-Anlagen im Blick. Sie kaufen deren Solarstrom und geben ihn an die Gemeinschaft der EWS-Stromkunden weiter. Allerdings galt dieses Angebot nur für 250 Betreiber und war im Februar längst vergriffen.

Text: ao/ine
Bild: Simuleus

Das sechsseitige Faktenpapier des Solar Clusters zum Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen ist zu finden unter https://solarcluster-bw.de

Informationen auch beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg: www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerke/

oder bei André Olveira-Lenz
Telefon:  0761 3858-260
Mail: andre.olveira-lenz@freiburg.ihk.de

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