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Wirtschaft im Südwesten

4 | 2018

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titel

Mitte März deutlich: Rund 100 teilnehmer waren ge-

kommen. Aufmerksam folgten sie den erläuterungen

von Maria Wilhelm, die als Referentin der Stabsstelle

europa beim landesbeauftragten für den Datenschutz

und die informationsfreiheit Baden-Württemberg ar-

beitet, und machten Notizen. Viele teilnehmer hatten

sich bereits im Vorfeld mit dem thema befasst und

fragten Details nach. Die Stimmung war konstruktiv,

doch ab und zu ging ein ungläubiges Raunen durch

den Raum oder teilnehmer äußerten ihr Unverständnis

über bestimmte Details. Zum Beispiel als es darum

ging, ob man nun sein komplettes Archiv und damit

auch tonbandaufnahmen nach personenbezogenen

Daten durchforsten müsse und von allen Betroffenen

eine erlaubnis holen müsse, diese weiterhin zu spei-

chern. Und auch, als eine teilnehmerin fragte: „Muss

ich denn meinen kompletten Kundenstamm anschrei-

ben, damit er mir bestätigt, dass ich ihn anschreiben

darf?“ Sie müsse einen immensen Aufwand betreiben

bei leuten, die sich nie beschwert hätten. „Um die ein-

willigungen kommen sie nicht drum herum“, antwortete

Maria Wilhelm. Sie riet, das einwilligungsschreiben

so aufzusetzen,

dass man es

immer wieder

verwenden kön-

ne. „Und wenn

ich Altkunden nach

zwei bis drei Jahren

wieder anschreiben möchte?“, lautete die nächste

Frage. Auch da laufe nichts ohne einwilligung, sagte

Maria Wilhelm. „Sie brauchen eine Rechtsgrundlage,

sonst müssen Sie die Daten löschen“, wiederholte die

Juristin.

Nicht immer konnte sie den teilnehmern eine befriedi-

gende Antwort geben. Denn beim thema internet – das

betrifft zum Beispiel die Datenschutzerklärung auf der

Website und das Kontaktformular – sind die genauen

Vorschriften noch unklar. Der Grund: Die sogenannte

„ePrivacy-Verordnung“ steckt noch im Gesetzgebungs-

verfahren. Wann sie verabschiedet wird und in Kraft

tritt, ob zum 25. Mai oder erst danach, sei noch nicht

sicher, betonte Maria Wilhelm (Stand Mitte März). Da-

her könne sie den Unternehmen zum thema internet

auch noch nichts Verlässliches sagen.

Die Anwesenden reagierten wiederum erleichtert, als

sie darauf hinwies, dass es auf der Homepage ihrer

Behörde verschiedene Mustervorlagen und Praxishil-

fen für viele andere Bereiche gibt – zum Beispiel für

die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten

oder für das erstellen eines Verfahrensverzeichnisses.

S

tefan Cieczynski von der BVU Beratergruppe

Verkehr + Umwelt GmbH in Freiburg hat bei der

iHK Südlicher-Oberrhein Workshops zur DS-GVO

besucht. „Das hat geholfen, die diffuse informationslage

besser zu ordnen“, sagt der Datenschutzbeauftragte des

Unternehmens. Denn, so betont er: „Die deutlich

ausgeweiteten Dokumentations- und Nachweis-

pflichten sind für einen agilen Mittelständler wie

uns eine große Herausforderung.“ es sei aufwen-

dig, alle Vorgaben zu erfüllen, ohne bürokratische

Hürden aufzubauen und gleichzeitig handlungsfähig und

flexibel zu bleiben. Zudem sei es wichtig, die Mitarbeiter

mitzunehmen. Dass die BVU den Schutz der ihr anver-

trauten Daten ernst nimmt, ist für ihn selbstverständlich:

„Die Kundenbeziehung ist das höchste Gut, das es zu

schützen gilt. Diese aufs Spiel zu setzen, können wir

uns sowieso nicht erlauben“, sagt der Statistiker, der

neben seiner Arbeit als Datenschutzbeauftragter auch

in die Projektarbeit des Unternehmens eingebunden ist.

Die BVU wurde 1979 gegründet, beschäftigt 41 Mitar-

beiter und ist spezialisiert auf individuelle Softwarelö-

sungen in den Bereichen Verkehr, Vertriebssteuerung

und Unternehmensplanung. „Datenschutz wurde bei

uns schon immer gelebt, aber nicht so formal umge-

setzt, wie es jetzt gefordert ist“, sagt Stefan Cieczyn-

ski. Nun liege der Aufwand darin, „alles, was wir schon

machen, formal korrekt und vollständig zu dokumen-

tieren“.

eine weitere Herausforderung: Die BVU verarbeitet

nicht nur die Daten ihrer Beschäftigten, Kunden und

IHK-VERANSTALTUNGEN

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten die IHKs zusätzliche

Seminare/Workshops zur Datenschutz-Grundverordnung an:

IHK Hochrhein-Bodensee:

17. April, 16 bis 19 Uhr, in der

IHK in Konstanz, 18.April, 16 bis 19 Uhr, in der IHK in Schopf-

heim. Anmeldung: Martina Muffler, Tel. 07531 2860-118,

martina.muffler@konstanz.ihk.de

IHK Südlicher Oberrhein:

9.April in der IHK in Freiburg und

am 11. April in der IHK in Lahr Basisinfo für Unternehmen,

Anmeldung: Melanie Schwarzer, Tel.: 0761 3858-25, Grund-

lagen für die notwendige Basisdokumentation, 8. Mai und

11. Juni in der IHK in Freiburg,Anmeldung: Synthia Groß,Tel.

0761 3858-263,

synthia.gross@freiburg.ihk.de

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:

ggf. kurzfristig, Infor-

mation: Robert Dorsel,Tel. 07721 922-139,

dorsel@vs.ihk.de

illustrationen: ukw-freiburg