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Wirtschaft im Südwesten

4 | 2018

8

titel

zept für Unternehmen gibt. entsprechend groß ist die

Unsicherheit und damit einhergehend der informati-

onsbedarf der Unternehmen.

ein weiteres Problem: „in Deutschland war das Daten-

schutzniveau im Vergleich zu anderen europäischen

ländern bereits hoch, es wurde von vielen Unterneh-

men aber nicht gelebt“, sagt Susanne tempelmeyer-

Vetter von der iHK Hochrhein-Bodensee. Die Juristin

vermutet, dass sich dies nun ändert. „eine

Motivation ist sicher, dass der Bußgeld-

rahmen für Verstöße deutlich erhöht

wurde.“ Die können das Unternehmen

hart treffen – dessen existenz dürfen

sie aber nicht gefährden. So sieht das

Gesetz bei groben Verstößen gegen

die DS-GVO Geldbußen von bis zu 20

Millionen euro oder vier Prozent des

weltweiten Vorjahresumsatzes vor.

Viele passen die Prozesse in ihrem Un-

ternehmen daher bereits seit einer Weile

an. Andere machen es erst jetzt, da die Deadline naht.

Die Website anzupassen und die Meldepflichten ein-

zuhalten, rät Markus Czogalla von der iHK Südlicher

Oberrhein Unternehmen, die sich erst kurz vor knapp

mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen.

„Das ist ein einfallstor für Abmahnanwälte“, sagt er.

Als nächsten Schritt empfiehlt er den Betrieben, ihre

Dokumente anzupassen wo es nötig ist, und als drittes,

neue Prozesse wie eine Datenschutz-Folgeabschät-

zung zu etablieren. „Auch bei gutem Willen ist es oft

schwierig, alle Regeln umzusetzen“, sagt der Jurist Ro-

bert Dorsel. Auch er befürchtet, dass Abmahnanwälte

dies ausnutzen werden.

Dass die Umsetzung der DS-GVO gerade für kleine

und mittlere Unternehmen personell und zum teil auch

finanziell eine große Herausforderung darstellen kann,

vor allem wenn sie sich noch nicht mit dem thema

beschäftigt oder externe experten dafür beauftragt

haben, darin sind sich die drei iHK-experten ei-

nig. Daher raten sie allen Unternehmen,

die noch Bedarf haben, sich bei den

iHKs zu informieren - in persönli-

chen Gesprächen, Workshops oder

auf den Websites, die bis 25. Mai

immer wieder aktualisiert werden –

und nicht jedes Formular selbst zu

erstellen, sondern Vorlagen aus dem

internet zu nutzen.

Z

u den Unternehmen, die iHK-Veranstal-

tungen zum thema besucht haben, zählt die

Marquardt Gruppe mit Hauptsitz in Rietheim-

Weilheim (siehe auch Seite 45). „Wir sind aufgrund un-

serer internationalität und Komplexität wahrscheinlich

kein Maßstab für die typischen kleinen und mittleren

Unternehmen in der Region“, sagt Jochen Schweick-

hardt, Rechtsanwalt und leiter des Bereichs Recht

und Compliance des weltweit agierenden Automobil-

zulieferers mit seinen rund 10.000 Mitarbeitern und

mehreren internationalen töchtern. Schweickhardt

sieht die neuen Vorschriften als Herausforderung und

Chance zugleich. „Unser Ziel ist es, in der gesamten

Unternehmensgruppe einen Standard beim Datenschutz

zu setzen.“ Seit Mitte 2017 kümmert sich bei Marquardt

ein dreiköpfiges team – darunter ist auch ein exter-

ner Datenschutzbeauftragter – um die Umsetzung der

Datenschutz-Grundverordnung. Zunächst sei es darum

gegangen, herauszufinden, in welchen Bereichen per-

sonenbezogene Daten verarbeitet werden und welche

datenschutzrelevanten Prozesse in den verschiedenen

Abteilungen vorhanden sind. „Wir haben zunächst eine

klassische Soll-ist-Analyse durchgeführt, auf Grundlage

dieser unsere Handlungsfelder identifiziert und einen

Projektplan bis zum 25. Mai erstellt“, berichtet Pro-

jektleiterin Angelina Fritz aus dem Bereich Recht und

Compliance. immer wieder wurden das Management so-

wie verschiedene Fachabteilungen eingebunden – zum

Beispiel Human Resources, it, Vertrieb, logistik sowie

einkauf und damit alle Abteilungen, die Daten von Be-

schäftigten und externen Ansprechpartnern verwenden.

Bei dem Familienunternehmen geht es vor allem um

die Daten der rund 6.000 Mitarbeiter an den Stand-

orten in Rietheim-Weilheim, Rumänien und Frank-

reich sowie um die Daten der Kontaktpersonen der

Geschäftspartner. „Die größte Herausforderung der

Datenschutz-Grundverordnung sehen wir in der eU-

weiten Umsetzung“, sagt Jochen Schweickhardt. Denn

in den meisten anderen europäischen ländern waren

die Datenschutzvorschriften bislang weniger streng

als in Deutschland. „Am Standort Deutschland ist das

thema Datenschutz für uns kein Neuland.“ Hier hält

sich der Mechatronikspezialist schon seit Jahren an

die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. im

Übrigen habe die Marquardt Gruppe aufgrund ihrer

Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-

und energiemanagement bereits langjährige erfahrun-

gen in der Umsetzung und Dokumentation

von geschäftsübergreifenden Abläufen, so

Schweickhardt.

Dennoch gab und gibt es viel zu tun:

Bestehende Prozesse wurden bezie-

hungsweise werden angepasst – zum

Beispiel derjenige, wie Mitarbeiter auf

das Datengeheimnis verpflichtet wer-

den – und neue geschaffen; Dokumente

wurden überarbeitet und Verträge – zum

Beispiel mit Auftragsverarbeitern – werden neu

abgeschlossen. Auch das Verfahrensverzeichnis

hat man aktualisiert und in diesem Rahmen digitali-

siert. Das interne Schulungskonzept für die Mitarbeiter

zum Datenschutz wird ebenfalls noch überarbeitet.

Angelina Fritz betont mit Blick auf den Stichtag 25.

Mai: „Wichtig ist eine systematische Vorgehensweise,

dann ist die Umsetzung der Anforderungen für alle

Unternehmen machbar.“

D

ass die Unternehmen dabei gleichwohl viele Hür-

den überwinden müssen, wurde bei der Veran-

staltung „Datenschutz im Unternehmen – Gute

Gründe, klare Ziele“ zur DS-GVO in der iHK in Konstanz

IHK Hochrhein-

Bodensee:

Susanne Tempelmeyer-

Vetter, Tel. 07531

2860-156

susanne. tempelmeyer-vetter@ konstanz.ihk.de

IHK Schwarzwald-

Baar-Heuberg:

Robert Dorsel,

Tel. 07721 922-139,

dorsel@vs.ihk.de

IHK Südlicher

Oberrhein:

Markus

Czogalla, Tel. 0761

3858-251,

markus.czogalla@ freiburg.ihk.de