1 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
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BILDUNG
PRAXISWISSEN
Ausbildungsberufe
Änderungen und Neuordnungen
F
ür folgende Ausbildungsberufe stehen in diesem
Jahr Änderungen oder Neuordnungen an.
Bauwerksabdichter/-in:
Der Bauwerksabdichter soll
im Zuge einer Änderungsverordnung insbesondere
eine neue Berufsbildposition „Schutz und Instand-
setzung von Betontragwerken“ erhalten. Damit will
die Bauindustrie den Beruf für den stetig steigen-
den Bedarf an Sanierungsarbeiten im Straßenbau
ertüchtigen. Eine grundsätzliche Neuordnung wird
von den Sozialpartnern ausdrücklich abgelehnt. Die
Änderungsverordnung könnte zum 1. August in Kraft
treten.
Edelsteinschleifer/-in:
Die Ausbildungsberufe Dia-
mantschleifer, Edelsteingraveur und Edelsteinschlei-
fer aus den Jahren 1989 und 1992 sollen novelliert
und zum Edelsteinschleifer mit vier Fachrichtungen
zusammengefasst werden. Das Inkrafttreten ist für
den 1. August geplant.
Gold-
und
Silberschmied/-in
: Industrie und Hand-
werk haben sich auf die Zusammenlegung der drei
Berufe „Goldschmied/in“, „Silberschmied/in“ und
„Edelsteinfasser/in“ unter der neuen Bezeichnung
„Gold- und Silberschmied/-in“ verständigt. Der 3D-
Druck soll als neue Fachrichtung mit dem Ar-
beitstitel „Additive Verfahren“ in die Ausbil-
dungsordnung aufgenommen werden.
Prüftechnologe/-technologin
Keramik
: Der Beruf ersetzt den
Stoffprüfer/-in (Chemie) aus dem
Jahr 1938. Die Ausbildungsord-
nung über die Berufsausbildung
zum Prüftechnologen Keramik ist
am 29.11.2017 im Bundesgesetz-
blatt veröffentlicht worden. Die Ver-
ordnung tritt am 1. August in Kraft.
Von der Neuerung erhofft man sich
Impulse für die Ausbildungsbereit-
schaft der Betriebe.
Verfahrenstechnologe/in
Metall
(ehemals
Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halb-
zeugindustrie): Durch die Neuordnung des/der
Gießereimechanikers/-in (in Kraft seit 1. August
2015) wurde auch die Neuordnung des Verfahrens-
mechanikers angestoßen, da beide Berufe in einer
gemeinsamen Ausbildungsordnung geregelt waren.
Schwerpunkte der Modernisierung sind insbeson-
dere die Umstellung auf die gestreckte Abschluss-
prüfung wie auch eine fachliche Aktualisierung. Die
Struktur des Berufes in vier Fachrichtungen bleibt
unverändert. Das Inkrafttreten ist zum 1. August
vorgesehen.
Metall-
und
Elektroberufe
und
Mechatroniker
: Die
Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie hatten
die Anpassungsbedarfe in Ausbildung und Qualifi-
zierung mit Bezug auf Industrie 4.0 analysiert
und zehn Handlungsempfehlungen vorge-
legt. Zwei der Empfehlungen richten
sich explizit an die Anpassung der
Ausbildungsordnungen der indust-
riellen Metall- und Elektroberufe
sowie des Mechatronikers: die
Entwicklung einer integrativen
Berufsbildposition „Digitalisie-
rung der Arbeit, Datenschutz und
Informationssicherheit“ sowie die
Aufnahme von Zusatzqualifikationen
in die Ausbildungsordnungen. Die Neue-
rungen sollen in Form einer Teilnovellierung
oder Änderungsverordnung umgesetzt werden; eine
umfassende Neuordnung der Berufe ist nicht vorgese-
hen. Das Inkrafttreten ist für August geplant.
IT-Berufe
: Geplant ist ein gestuftes Neuordnungs-
verfahren. Es sieht in einer ersten Stufe eine „quali-
fizierte Anpassung“ und in einer zweiten Stufe eine
Neuordnung der IT-Berufe vor. Im Herbst 2017 wur-
den die konkreten inhaltlichen Änderungswünsche,
wie arbeitgeberseitig vorgeschlagen, im Rahmen
einer „qualifizierten Anpassung“ des Ausbildungs-
rahmenplans umgesetzt und mit Wirkung zum 1. Au-
gust erlassen. Neben den inhaltlichen Anpassungen
zur IT-Sicherheit sollen die sozialen und personalen
Kompetenzen verstärkt Einzug in die Verordnung
erhalten.
wm
Details zu den
Änderungen der
Ausbildungberufe bei:
Robert Merle,
Tel. 0761 3858-165,
robert.merle@ freiburg.ihk.de,
Elmar Häusler, Tel.
07531 2860-119,
elmar.haeusler@ konstanz.ihk.de,Alexander Fritz,
Tel. 07721 922-132,
fritz@vs.ihk.deAuch bei der Ausbildung zum
Gold- und Silberschmied gibt
es dieses Jahr Änderungen.
Bild: miljko